Wo ist das Plakate aufhängen erlaubt?
Meine Freundin ist Tänzerin und möchte Ihren neuen Kurs bewerben und dazu A3 Plakate aufhängen. Wo ist das erlaubt?
Ab und zu sieht man an Wänden oder Stromkästen ähnliche Plakate. Kann man die dann anfach dazuhängen? Was muss man beachten?
7 Antworten
Sie kann in den Geschäften nachfragen, ob sie ihr Plakat am schwarzen Brett anbringen darf. Auf öffentlichen Flächen - und dazu gehören z. B. auch die Stromkästen soweit sie im öffentlichen Raum stehen - muss sie beim zuständigen Straßenbaulastträger (Ordnungsamt, Tiefbauamt) eine Sondernutzungserlaubnis gem. § 21 Straßen- und Wegegesetz (in den meisten Bundesländern ist es der § 21) beantragen. Viele Komunen haben einen Werbevertrag bei dem das Recht kommerzielle Werbung auf öffentlichen Flächen an eine Firma übertragen wurde (oft die Fa. Deutsche Städte Medien Ströer). Sie muss dann mit dieser Fa. einen Werbevertrag abschließen und entsprechende Kosten bezahlen. Regelt der Straßenbaulastträger die Werbung selber, sind natürlich auch Sondernutzungsgebühren fällig.
Zur Plakatwerbung auf Privatgelände z. B. an Mauern oder Hauswänden muss natürlich der jeweilige Eigentümer seine Zustimmung geben.
Unerlaubtes Plakatieren ist eine Ordnungswidrigkeit sowie eine Sachbeschädigung, da durch die Klebemittel der Untergrund geschädigt werden kann bzw. Reinigungskosten anfallen.
Beim Ordnungsamt der Stadt nachfragen und genehmigen lassen oder in Geschäften nachfragen.
Hab ihr ne Hochschule - am Schwarzen Brett ist das USus - allerdings sollte man sich auf A4 beschränken.
In der Öffentlichkeit bedarf das Plakatekleben immer einer kostenpflichtigen Genehmigung! Bei Nichtbeachten wird es wirklich teuer!
Deine Freundin sollte lieber Flyer drucken - die können in Kneipen nach kurzer Frage meist ausgelegt werden!
Das ist in jeder Stadt verschieden. Grundsätzlich mußt du immer bei der Stadt (meistens beim Ordnungsamt) eine Ausnahmegenehmigung beantragen für Plakatieren. Ohne einer Genehmigung stellt das den Tatbestand "Wildplakatieren" dar und ist eine Ordnungswidrigkeit, wo es empfindliche Busgelder gibt
Sie ist doch wohl gewerblich, oder?
Zeitungsanzeigen schalten.
Na is schon klar. Aber wie schauts mit Plakaten aus?