Zwei Rechtsanwälte aber ein und dasselbe Aktenzeichen?

5 Antworten

Das Allerwichtigste ist: Was sind das für Forderungen, die gestellt werden? Kannst du das nachvollziehen? Hast du bei der entsprechenden Firma denn was bestellt bzw. gekauft und hast du dort etwas nicht bezahlt?

Alles andere ergibt sich dann, wenn diese Frage beantwortet wurde.

Wenn man nicht weiß, worum es geht, schreibt man das Inkasso und den Anwalt an: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, worum es geht. Sie wollen mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG zukommen lassen, Vollmacht/Abtretungsurkunden, Vertragsnachweise, Rechnungen, Mahnungen, Liefernachweise, Kopien etwaiger Titel usw. Bei Weigerung ergeht Beschwerde beim Aufsichtsgericht."

Beim Anwalt: "Werter Anwalt. Ich habe keine Ahnung, worum es geht. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §42d BRAO zukommen lassen, Vollmacht/Abtretungsurkunden, Vertragsnachweise, Rechnungen, Mahnungen, Liefernachweise, Kopien etwaiger Titel usw. Bei Weigerung ergeht Beschwerde bei der Anwaltskammer."

Dann abwarten, ob irgendwas seriöses folgt oder nicht.

Hallo,

das kommt mir komisch vor.

Du schreibst, es handelt sich um 2 verschiedene Fälle. Das da von beiden Institutionen die dich angeschrieben haben das gleiche Aktenzeichen verwendet wird, kann ich mir nicht vorstellen.

Hast du denn überhaupt Schulden?

Wenn ja, prüfe ganz genau nach, ob die Forderungen die da an dich gestellt werden berechtigt sind. Es gibt genug unseriöse Inkassounternehmen.  

  

Das ist ok da das Aktenzeichen intern ist, die Anschrift entscheidet wer das Schreiben bekommt

TWKYoutube 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:48

ok danke

Die werden gemeinsam arbeiten!

TWKYoutube 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:48

Es geht aber um zwei verschiedene Fälle. Hat man da trotzdem ein und das selbe Aktenzeichen?

Liesche  30.11.2017, 16:53
@TWKYoutube

Wenn es verschiedene Fälle sind, müßten verschiedene Aktenzeichen genannt werden. Ruf an und erkundige Dich, wie das zusammen hängt.

mepeisen  01.12.2017, 06:24
@Liesche

Man telefoniert nicht mit gegnerischen Anwälten. Aus verschiedenen Gründen. Wenn man sich äußert, dann nur schriftlich.

Liesche  01.12.2017, 17:32
@mepeisen

Woher weiß er, daß es ein gegnerischer Anwalt ist, steht nicht da. Um was es sich handelt, kann man schon mal telefonisch nachfragen. Bei Post weiß man nicht, ob jemals eine Antwort erfolgt.