Zusammen ziehen mit freundin bei alg 2 und ausbildung?
Hallo zusammen,
Ich 20 und meine frwundin bald 18 wollen zusammenziehen weil die umstände bei ihr zuhause nichts anderes mehr zulassen. Ich selber habe seid einem jahr eine eigene wohnung die vom jobcenter finanziert wird. Meine freundin ist in der ausbildung im ersten lehrjahr. Kann es funktionieren das wir eine gemeinsame wohnung bekommen trotz der oben genannten sachen und wenn ja wie kann man alles in die wege leiten das wir bald nach einer wohnung suchen können. Danke schonmal und liebe grüße ju
5 Antworten
Geht zusammen zur Sozialberatung. Und nehmt alle Papiere mit.
Ohne irgendwelche Zahlen ist das hier reine Spekulation.
Es gibt ganz verschiedene Varianten: Unterhalt von Mutter UND Vater, Kindergeld, BAB, Wohngeld...
Viel einfacher wäre es natürlich, wenn DU für "euch" ein Opfer bringen und einen Job annehmen würdest - dann könntest du eine kleine Zweiraumwohnung ganz alleine bezahlen und deine Freundin mit Lehrlingsgehalt und Kindergeld zu eurem gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen...
Wenn es notwendig ist wegen ein notlage grund dann müssten die genehmigen stellt ein antrag auf arbeitslosengeld 2 beim jobcenter
Wenn du Leistungen vom Jobcenter bekommst, dann musst du dem Jobcenter für einen Umzug erst einmal einen wichtigen Grund nennen und ggf.auch nachweisen, denn sonst gibt es für dich nur Probleme !
Bekommst du die Zusicherung zur Kostenübernahme nicht, dann würdest du für einen Umzug keine finanzielle Unterstützung bekommen, kein zinsloses Darlehen für die Kaution, für eine evtl.Renovierung würde es auch nichts geben, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung würde auch nicht übernommen und du würdest max.deine alte bisherige KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weiter bekommen, sollte die neue KDU - höher ausfallen als deine alte.
Ist also mit deiner Wohnung alles OK - dann wäre ein wichtiger Grund für ein Umzug z.B. der Zusammenzug mit dem Partner, dann könnte aber das Jobcenter gleich eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) vermuten und das sogenannte Jahr auf Probe könnte schwierig werden.
Wenn du eine Wohnung hast, warum zieht sie dann nicht erst einmal da mit ein, dann wäre die Sache etwas leichter ?
Dann würdest du dem Jobcenter eine schriftliche Veränderungsmitteilung schicken, in dieser gibst du an das sie ab Tag X bei dir eingezogen ist und sie nur ein Mitglied deines Haushalts ist, dann würde ihr Einkommen und Vermögen für das erste Jahr des Zusammenlebens erst einmal irrelevant sein.
Sie müsste dann nur 50 % deiner Wohnkosten an dich selber zahlen.
Solange deine Freundin nicht bedürftig ist, wird das JC nur deinen Anteil an einer Wohnung bezahlen und spätestens nach einem Jahr zusammenleben wird man euch als BG ansehen. Dann wird die Ausbildungsvergütung berücksichtigt und im schlimmsten Fall das ALG2 nach unten korregiert. Anders gesagt deine Freundin könnte für dich aufkommen müssen.
Das jc hat ja bestimmte auflagen ab wann man eine bg hat diese haben wir jeddoch nixht erfüllt. Ich müsste aöam besten wissen an welches amt wir uns zu allererst wendwn müssen an das jc oder müssen wir doch erst zur sozialberatung?
So würde ich das sehen. Andererseits könntet ihr vielleicht sogar besser fahren gleich als BG zu gelten, ihr müsste halt durchrechnen lassen was günstiger ausfällt.
Das nach dem jahr eine bedarfsgemeinschaft ensteht konnte ich schon erfahren
Was würde den ''bedürftig'' bedeuten?
Die situation zuhause bei ihr ist unzumutbar weswegen die mutter einen auszug und zusammenzug mit mir für gut heißt
Ich meine mit nicht bedürftig, wenn sie zB. kein Anspruch auf ALG2 hat, weil ihr einkommen zu hoch ist. Theoretisch hat sie während einer Erstausbildung Anspruch uf Unterhalt durch die Eltern, welches aber mit Verfügungstellung von Kost und Logie abgegolten ist. Zieht sie auf eigene Faust aus, verliert sie den Unterhaltsanspruch. ALG2 gibt es aber i.d.R. nicht für Personen unter 25 die noch bei ihren Eltern leben könnten.
Du schreibst doch du hast eine eigene Wohnung, warum dann eine neue ? Auch wenn sie vielleicht klein ist so reicht das doch trotzdem erstmal für den Anfang. ....
Also kann ich mir das so vorstellen das wir uns eine 2 zimmerwohnung mieten und das jc mir den betrag bezahlt der für eine person bezahlt wird und den rest müsste meine freundin bezahlen?