Zuhause Miete zahlen ab 18?
Mein Bruder ist 19 und verdient neben der Schule zwischen 350 und 400 € monatlich. Meine Mutter verlangt einen Mietanteil, sprich einen Drittel der Miete, der Nebenkosten etc... Da er sich weigert sein selbstverdientes Geld abzugeben, stellt sich mir die Frage, ob es...
- üblich ist, bei eigenem Einkommen einen Mietanteil beizusteuern &
- ob es rechtliche Vorgaben im sozialen Gesetzbuch gibt, die ihn darauf festnageln den von meiner Mutter beanspruchten Anteil zu zahlen.
9 Antworten
Das ist allgemein üblich und wird Kostgeld genannt. Dein Bruder erhält Kost und Logi. Für diesen umfangreichen Service Deiner Mutter kann er sich an den Ausgaben der Familie beteiligen. Oder er sucht sich eine Wohnung und füllt den Kühlschrank selbst. Kocht, wäscht, putzt, zahlt Miete, Wasser und Strom, Telefon...
Was der Sohn der Mutter schuldet und was die Mutter dem Sohn, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Familiengericht. Denn das ist keine sozialrechtliche Frage, sondern eine Frage des Unterhaltsrechts.
Grundsätzlich schulden Mutter und Vater dem Kind Unterhalt, bis es 18 ist; und danach noch, so lange das Kind in einer Erstausbildung steckt. Dazu kann die genannte Schule gehören (Gymnasium, Realschule ja, eine esoterische Hypnoseschule eher selten ...), genauso wie eine Berufsausbildung oder ein Studium.
Diese Unterhaltspflicht sinkt aber, je mehr das Kind eigenes Einkommen hat. Ab 18 ist grundsätzlich Bar-Unterhalt zu leisten von den Elternteilen - also in Euro. Soweit aber auch noch Natural-Unterhalt geleistet wird - also in Form von Wohnung, Heizung, Essen, Klamotten, Telefon, Strom, Internet usw. -, kann der Geldeswert dieser Natural-Leistungen angerechnet werden auf die Bar-Unterhaltspflicht von Mama oder Papa.
Nehmen wir mal an, Papa ist nicht leistungsfähig (pleite), unbekannt oder verstorben. Dann schuldet Mama dem Sohnemann ab 18 rund 500nochwas (560?) Euro Barunterhalt im Zuge seiner Erst-Ausbildung laut Düsseldorfer Tabelle (googeln!).
Verdient der Sohn nun selbst 400,-, dann schuldet die Mama ihm nur noch ca. 160,- Bar-Unterhalt im Monat.
Nun leistet die Mama seit langem Natural-Unterhalt, hier ein Drittel von Brutto-Warmmiete (z. B. 1/3 von 600 = 200) plus Strom (1/3 = ca. 30,-) und Telefongrundgebühren und Internet und Gema-Gebühren. Also sagen wir mal Mama liefert für 250,- Natural-Unterhalt im Monat.
Mama schuldet dem Sohnemann aber nur noch 160,- Bar-Unterhalt. Der Sohn schuldet der Mutter aber die Differenz zum Natural-Unterhalt von 250,-. Also schuldet der Sohn Mama ca. 90.- im Monat. (Weniger ohne Internet und Telefon und TV ...)
Ohne Essen und Kleidung. Wo der Sohn mitisst, muss er dies bezahlen. Kleidung sowieso.
Oder Mutter schmeißt den Sohn raus und zahlt ihm Bar-Unterhalt - bei 400,- Einkommen des Sohnes also noch rund 160,-.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn er nichts dazu tut, würde ich an Stelle deiner Mutter auch für ihn nichts mehr zu Essen bereit stellen. Dann soll er mal sehen, wie weit er mit 350 € kommt.
in vielen familien ist es so und da er 19 ist und geld verdient, warum nicht!! Er kann ja ausziehen!
es gibt kein gesetzbuch wo etwas darüber steht
Ja, das ist so üblich. Du kommst jetzt mit rechtlichen Vorgaben im Gesetzbuch? So weit sind wir schon. Deine Mutter hat sich um ihn gekümmert als er noch klein gewesen ist und jetzt wo er eigenes Geld verdient, ist es wohl eine Kleinigkeit, deiner ( eurer ) Mutter entgegen zu kommen. Alternativ kann er sich auch eine eigene Wohnung suchen. Dann kommen ganz andere Kosten auf ihn zu.