Zitate in Facebook posten, Urheberrechte?
Darf ich ein Zitat von Christian Morgenstern ( gestorben 1914 ) auf Facebook posten oder kann ich dafür belangt werden ? Habe gehört, dass es Urheberrechte gibt, die aber 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht mehr gelten... Ist das richtig so ? Finde nicht die richtige Auskunft im Internet
7 Antworten
Ein Zitat - natürlich mit Angabe der Quelle ist dann zulässig, wenn der Zweck und Umfang geboten ist. Also einfach nur so alleine wäre es eigentlich nicht zulässig, kräht aber kein Hahn danach wenn du es trotzdem machst. Gilt natürlich nicht, wenn der Urheber bereits länger als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden weilt - dann ist es gemeinfrei für jederman
Danke !
Generell dürfte bei Zitaten relativ wenig passieren, solange du diese kennzeichnest. Wäre das nicht der Fall, könnte wohl kaum jemand eine Doktorarbeit verfassen. Da muss man ja afaik mindestens 20 Quellen haben. Kann mich aber auch irren.
schreib einfach darunter, dass es von Christian Morgenstern ist und du bist auf der sicheren Seite (nennt sich Quellenangabe)
so weit kommts ncoh, dass man das nicht mehr darf. schreib einfach den namen darunter. dann bist du auf der sicheren seite..
Leider sind die bisherigen Antworten so nicht ganz korrekt.
Vgl. dazu aus einem Merkblatt der VG Wort:
"Zitate (§ 51 Urheberrechtsgesetz)
Ein erlaubtes Zitat liegt nach dem Gesetz nur vor, wenn „Stellen eines Werkes, d. h. kleine Ausschnitte, wie-dergegeben werden. Das bedeutet: das Zitat darf im Verhältnis zur eigenen persönlichen geistigen Schöpfung des Zitierenden nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen. Es darf nur in einem „durch den Zweck gebote-nen Umfang“ zitiert werden. Als Ausnahme vom Urheberrecht ist das Zitatrecht stets eng auszulegen. Im Zweifel hat die Entnahme nach den Regeln des Kleinen Senderechts (Meldungen / Zahlungen an VG WORT) zu erfolgen."
Auch hier noch mal ganz deutlich: