Mädchen hat mit ihrem Alter gelogen, was tun, strafbar?

14 Antworten

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obwohl ich eigentlich keine Schuld trage

"Nulla poena sine culpa" - keine Strafe ohne Schuld. Eherner Rechtsgrundsatz.

Wie sieht das ganze außerdem rechtlich aus? Habe ich mich strafbar gemacht?

Nein.

Du hast zwar eine Straftat begangen (offensichtlich), kannst aber nicht dafür bestraft werden (ebenso offensichtlich).

Hier greift der § 16 StGB "Irrtum über Tatumstände": "Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."

Die einzige Frage, die man sich stellen könnte, wäre also, ob Du fahrlässig gehandelt hast. Aber das spielt ohnehin keine Rolle: Einen Straftatbestand "Fahrlässige Verbreitung pornografischer Inhalte" gibt es nicht.

hhrh555gdf 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 11:05

Beste Antwort bis jetzt, danke.

Ja, prinzipiell hast du dich strafbar gemacht. Deine Unwissenheit oder auch ihre Täuschung könnten oder würden im Zweifelsfall aber wahrscheinlich für dich sprechen. Sichere also auf jeden Fall den Chat, damit du im Fall des Falles nachweisen kannst, dass du getäuscht wurdest.

Ansonsten würde ich mir aber erstmal keine weiteren Gedanken machen. Immerhin muss es da erstmal zur Anzeige kommen, was ich jedoch für recht unwahrscheinlich halte. Hast du aber aus berechtigten Gründen das Gefühl da könnte noch was kommen, zB weil sie es schon angedroht hat, als du sie zur Rede gestellt hast, würde ich einen Anwalt aufsuchen.

Es ist möglich, dass noch etwas kommt, wenn die Eltern des Mädchens davon erfahren. Da es dich so sehr beschäftigt, würde ich an deiner Stelle ein paar Euros investieren und einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ja, du hast dich strafbar gemacht.

Dadurch, dass du fälschlich davon ausgingst dass sie älter ist, ist klar dass du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Aber es bleibt dabei, dass du einen pornographischen Inhalt (vergrößerte Bildaufnahme eines Geschlechtsteils) an ein Kind geschickt hast. Und das ist nunmal strafbar, auch ohne Vorsatz.

Ob du damit tatsächlich ein Problem bekommst und wenn ja, ob das Verfahren ggf. wegen Nichtigkeit eingestellt wird, ist eine andere Frage.

Libertinaerer  30.09.2021, 10:52

Freispruch mangels Schuld - sollte es überhaupt zu einem Prozess kommen, wenn ein Verfahren, was es auch nicht gibt, existieren würde.

Wahrscheinlich ist es nicht legal, einer 13jährigen ein Dickpic zu schicken, aber da du ihr alter zu dem Zeitpunkt nicht kanntest, ist es nicht deine Schuld. Und selbst wenn, wer sollte dich denn anzeigen? Mach dir nicht zu viele Gedanken

RedPanther  30.09.2021, 10:18
aber da du ihr alter zu dem Zeitpunkt nicht kanntest, ist es nicht deine Schuld

Vorsicht: Unwissenheit ändert nichts an der Gültigkeit der Gesetze!

Inteammitd1ma  30.09.2021, 10:21
@RedPanther

Stimmt aber sie hat mit Ihrem Alter gelogen. Er hat ja nicht einfach so ein dick pic verschickt, sondern weil sie meinte sie wäre 25

RedPanther  30.09.2021, 10:23
@Inteammitd1ma

Richtig. Das heißt, dass die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde. Ändert aber nichts daran, dass sie begangen wurde.

animeartemis  30.09.2021, 10:28
@Inteammitd1ma
Stimmt aber sie hat mit Ihrem Alter gelogen. Er hat ja nicht einfach so ein dick pic verschickt, sondern weil sie meinte sie wäre 25

Doch hat er, hätte sie geschrieben sie ist 13 hätte er ihr keines geschickt, vermutlich den Chat sofort beendet.

Ob sie gelogen hat oder nicht, spielt für einen Richter keine Rolle.

Libertinaerer  30.09.2021, 11:09
@animeartemis
Ob sie gelogen hat oder nicht, spielt für einen Richter keine Rolle.

Unsinn. Siehe § 16 StGB, bzw. meine Antwort.

kleineSklavin  30.09.2021, 13:55
@RedPanther

Stimmt, Ich meinte aber eher so Gewissens mäßig, wie genau ein Richter urteilen würde kann ich nicht sagen