Mädchen hat mit ihrem Alter gelogen, was tun, strafbar?
Es gibt eine Sache die mich nicht aus dem Kopf geht, ich fühle mich sehr schlecht deshalb obwohl ich eigentlich keine Schuld trage, aber allein der Gedanke daran bereitet mir Bauchschmerzen.
Ich bin 26 und habe mit einer Person online geschrieben, ich habe sie nach ihrem Alter gefragt und sie meinte sie ist 25.Wir waren beide sehr horny, es gab nicht viel Austausch, sie wollte mich auf Snapchat adden und das habe ich auch gemacht.Dort hat sie mir dann ein Bild von "sich" geschickt, die Person auf dem Bild sah auch aus wie 25 und war nackt.
Danach wollte sie von mir ein dick pic, das hab ich dann auch geschickt.
Wie ihr wahrscheinlich schon ahnen könnt war das Bild von ihr aber gar nicht ihrs, ich habe einen Schriftzug darauf entdeckt, gegoogled und gesehen dass es von einem Reddit Account kommt.Danach habe ich sie damit konfrontiert und sie hat zugegeben dass sie mich angelogen hat und eigentlich 13 ist.Ich habe sie dann sofort gelöscht.
Jetzt fühle ich mich trotzdem schuldig und mache mir Vorwürfe dass ich das Bild von ihr nicht direkt genauer betrachtet habe.
Wie sieht das ganze außerdem rechtlich aus? Habe ich mich strafbar gemacht?
14 Antworten
obwohl ich eigentlich keine Schuld trage
"Nulla poena sine culpa" - keine Strafe ohne Schuld. Eherner Rechtsgrundsatz.
Wie sieht das ganze außerdem rechtlich aus? Habe ich mich strafbar gemacht?
Nein.
Du hast zwar eine Straftat begangen (offensichtlich), kannst aber nicht dafür bestraft werden (ebenso offensichtlich).
Hier greift der § 16 StGB "Irrtum über Tatumstände": "Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."
Die einzige Frage, die man sich stellen könnte, wäre also, ob Du fahrlässig gehandelt hast. Aber das spielt ohnehin keine Rolle: Einen Straftatbestand "Fahrlässige Verbreitung pornografischer Inhalte" gibt es nicht.
Beste Antwort bis jetzt, danke.
Ja, prinzipiell hast du dich strafbar gemacht. Deine Unwissenheit oder auch ihre Täuschung könnten oder würden im Zweifelsfall aber wahrscheinlich für dich sprechen. Sichere also auf jeden Fall den Chat, damit du im Fall des Falles nachweisen kannst, dass du getäuscht wurdest.
Ansonsten würde ich mir aber erstmal keine weiteren Gedanken machen. Immerhin muss es da erstmal zur Anzeige kommen, was ich jedoch für recht unwahrscheinlich halte. Hast du aber aus berechtigten Gründen das Gefühl da könnte noch was kommen, zB weil sie es schon angedroht hat, als du sie zur Rede gestellt hast, würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Es ist möglich, dass noch etwas kommt, wenn die Eltern des Mädchens davon erfahren. Da es dich so sehr beschäftigt, würde ich an deiner Stelle ein paar Euros investieren und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Ja, du hast dich strafbar gemacht.
Dadurch, dass du fälschlich davon ausgingst dass sie älter ist, ist klar dass du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Aber es bleibt dabei, dass du einen pornographischen Inhalt (vergrößerte Bildaufnahme eines Geschlechtsteils) an ein Kind geschickt hast. Und das ist nunmal strafbar, auch ohne Vorsatz.
Ob du damit tatsächlich ein Problem bekommst und wenn ja, ob das Verfahren ggf. wegen Nichtigkeit eingestellt wird, ist eine andere Frage.
Freispruch mangels Schuld - sollte es überhaupt zu einem Prozess kommen, wenn ein Verfahren, was es auch nicht gibt, existieren würde.
Wahrscheinlich ist es nicht legal, einer 13jährigen ein Dickpic zu schicken, aber da du ihr alter zu dem Zeitpunkt nicht kanntest, ist es nicht deine Schuld. Und selbst wenn, wer sollte dich denn anzeigen? Mach dir nicht zu viele Gedanken
Stimmt aber sie hat mit Ihrem Alter gelogen. Er hat ja nicht einfach so ein dick pic verschickt, sondern weil sie meinte sie wäre 25
Richtig. Das heißt, dass die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde. Ändert aber nichts daran, dass sie begangen wurde.
Stimmt aber sie hat mit Ihrem Alter gelogen. Er hat ja nicht einfach so ein dick pic verschickt, sondern weil sie meinte sie wäre 25
Doch hat er, hätte sie geschrieben sie ist 13 hätte er ihr keines geschickt, vermutlich den Chat sofort beendet.
Ob sie gelogen hat oder nicht, spielt für einen Richter keine Rolle.
Ob sie gelogen hat oder nicht, spielt für einen Richter keine Rolle.
Unsinn. Siehe § 16 StGB, bzw. meine Antwort.
Stimmt, Ich meinte aber eher so Gewissens mäßig, wie genau ein Richter urteilen würde kann ich nicht sagen
Vorsicht: Unwissenheit ändert nichts an der Gültigkeit der Gesetze!