Hallo, ich wühle mich schon eine ganze Weile durch das Internet, finde aber keinen Fall, der meinem so richtig entspricht.
Die Frage ist
a) muss der Kindsvater auf einer Abholvollmacht für den Kindergarten mitunterschreiben?
b) falls ja, wie läuft das Verfahren der Unterschriftersetzung ab und was kostet es in etwa?
zu den Fakten:
Lebe mit dem Vater meiner 2 1/2 jährigen Tochter (Gemeinsames Sorgerecht) seit acht Monaten getrennt.
Habe seit sechs Monaten einen neuen Partner, den meine Tochter kennt, seit sie 9 Monate alt ist. Die beiden haben ein sehr gutes Verhältnis. Wir leben seit vier Monaten zusammen. Meine Tochter hat ihren Lebensmittelpunkt bei mir.
Erwarte mit meinem neuen Partner Ende März ein gemeinsames Kind.
Der Kindsvater verweigert die Unterschrift, die meinen Lebensgefährten dazu berechtigt unsere Tochter aus dem Kindergarten zu holen. Gleichzeitig wird er aber den gesamten März verreist sein und wenn ich dann im Krankenhaus bin, weiß ich nicht, wie ich das Bringen und Abholen in der Kita erledigen soll.
Auch in Zukunft wäre es für uns sehr sinnvoll, wenn mein Lebenspartner meine erste Tochter hin und wieder abholen könnte, da ich schon bald nach der Geburt arbeiten gehen werde und mein Freund die Elternzeit übernimmt.
Ich versuche bereits seit einiger Zeit mit meinem Exfreund darüber zu sprechen, er weigert sich aber diese Unterschrift zu erteilen. Der Kindergarten möchte auf der sicheren Seite bleiben und verlangt beide Unterschriften.
Welches weitere Vorgehen ist also sinnvoll?