Zahlungsfrist bei Mahnung von OTTO
Hallo,
ich habe am Wochenende leider eine Mahnung von OTTO im Briefkasten gehabt...vermerkt ist aber nur, dass ich den Beitrag sofort überweisen soll. Wisst ihr, ob es hier eine bestimmte Frist gibt, in der ich das Geld überweisen muss? Hat das Zeit bis nächste Woche?
Danke!
11 Antworten
Also ich würde mich schon genug schämen überhaupt eine mahnung zu bekommen, dir ist schon klar das sowas alles in deiner schufa steht und dann so dreist sein und noch fragen ob du später zahlen kannst. frechheit
also ich gucke mir meine schufeinträge auch an und dort steht selbst in welchen zeitabständen ich meine H&M o.ä. rechnungen bezahlen.
Es geht wohl nicht jedem vom Geld her so gut wie dir...
dann bestellt man sich auch nichts , sondern verkauft eher etwas!
Hm, man koennte hier natuerlich auch sagen: "Nicht jeder bestellt obwohl er nicht bezahlen kann".
Die Zahlungsfrist wurde ja schon ueberschritten, sonst haette es ja keine Mahnung gegeben. Eine erneute Frist muss nicht gesetzt werden. Selbst eine mahnung haette nicht erfolgen muessen und der Glaeubiger haette bereits das gerichtliche Mahnverfahren einleiten koennen. Er war aber so nett, dir noch eine Chance zu geben und verlangt nun die sofortige Zahlung.
"Sofort" duerfte wohl gleichzusetzen sein mit "unverzueglich" , also "ohne schuldhaftes Verzoegern". Also heute!
Wie Otto das allerdings sieht, weiss ich auch nicht. Vielleicht warten die ja wirklich noch ne Woche ab. Vielleicht aber auch nicht.
Auf der RECHNUNG steht ein Zahlungsziel, wenn das überschritten ist bist du in Verzug. Die Mahnung ist ein netter Service, mehr nicht.
Theoretisch kann Otto gegen dich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und dir die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Nein das hat nicht Zeit bis nächste Woche. In der Regel rechnet man 7 Tage ab Absendedatum...
Also wenn du es am Samstag bekommen hast, muss es spätestens am Freitag, aber besser schon am Donnerstag bei OTTO sein--> Heute oder morgen einzahlen oder per -banking überweisen
Ja, das sind immer wieder die Bestellungen die man irgendwann bezahlen muss und dann nicht kann.
In der Schufa stehen titulierte, nicht bezahlte und nicht bestrittene Forderungen.
Tituliert ist hier gar nichts, dazu braucht man einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, diese kriegt man nicht bei Otto sondern bei Amtsgerichten.