Zahlt die Vollkasko abgeschliffene Felgen nach einem Ausweichmanöver?
Jemand ist auf meine Fahrbahn gekommen weil er nach hinten geschaut hat - er hat etwas klimpern gehört, er dachte er hätte etwas angefahren.
Ich musste daraufhin zum bordsteig ausweichen - jetzt ist die Felge angeschliffen.
Ich fuhr ihm hinterher, als wir uns begrüßt haben, erklärte ich den Sachverhalt und dann sagte ER er will die Versicherungsdaten austauschen.
Ich habe ihm angeboten 200 € an mich zu überweisen und dann ist es ok.
Bekomme ich die Erstattung der Vollkasko ?
Kann ich ihn wegen fahrerflucht anzeigen ? Auch wenn er meine Überweisungsdaten hat ?
5 Antworten
Falls er zugibt weitergefahren zu sein, obwohl er gemerkt hat, dass du wegen ihm ausgewichen und gegen einen Bordstein gefahren bist, wird es wahrscheinlich als Fahrerflucht gezählt ( Ich denke aber das wird schwer zu beweisen sein). Falls er aber zugibt, dass er weitergefahren ist, weil er nichts gemerkt hat, werden ihm denke ich keine Konsequenzen drohen (wird seine Versicherung für aufkommen und er wird keine Strafe erhalten meiner Meinung nach) und du kannst das begutachten lassen und kriegst das von SEINER Versicherung repariert. (Weil er das verursacht hat, wird deine Versicherung sich weihern dafür aufzukommen und das von seiner fordern)
Wenn du schon so weit bist, dass du im Internet auf grammatikalische und satzbautechnische Fehler aufmerksam machen musst, bist du ganz arm dran. Hinzu kommt: vielleicht <- wird so geschrieben...! Vielleicht mal einfach drauf pfeiffen, WIE es ausgedrückt ist und mehr auf den Inhalt achten.
Das was ich an Sachverhalt aus Deiner Beschreibung entnehmen kann:
ein Dritter hat Dich veranlasst auszuweichen wodurch ein Schaden an Deinem Auto entstanden ist. richtig?
Du konntest ihn stellen und er hat sein Fehlverhalten eingesehen? richtig?
Fahrerflucht liegt hier nicht vor, da er dazu unmittelbar bemerkt haben müsste, das Durch sein Fehlverhalten ein Schden entstanden ist.
Trotzdem trägt er natürlich Schuld an Deinem Schaden und ist Dir gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Da Du ihn stellen konntest, solltest Du natürlich auch seine Daten (Name, Anschrift, Kennzeichen und Kfz Versicherer) haben und kannst Dich leicht mit Ihm in Verbindung setzten, wo siehst du hier also den Straftatverdacht der Faherflucht???
Deine Vollkasko würde in diesem Fall eigentlich nicht regulieren, da Vollkasko nur durch Dich verursachte Unfälle versichert oder solche bei denen Dein Kfz durch unbekannte zu Schaden kommt. Es wäre möglich das man hier eine Kulante Entscheidung für Dich trifft, das wird aber verdammt teuer für Dich. Denn dadurch würde zum einen Deine SF Klasse der Vollkasko Versicherung zurück gestuft und zum anderen müsstest Du immer noch die vereinbarte Selbstbeteiligung selbst tragen und die beträgt je nach Vereinbarung allein bereits 300 in den meisten Fällen. Zu dem Mehrbeitrag allein während der nächsten 5 Jahre durch die SF Rückstufung und SB Anteil was das kostet, könntest Du dir locker ein ganzes Auto kaufen. Zumindest einen billigen Gebrauchtwagen
ein Dritter hat Dich veranlasst auszuweichen
Nö, kein Dritter, sondern der Verursacher.
Der Verursacher ist ein "Dritter" das ist schon richtig so. Deine und meine Formulierung.
Kann ich ihn wegen fahrerflucht anzeigen ?
Keine Ahnung, ob du das kannst. Ich könnte das. Aber wo siehst du denn Fahrerflucht? Hat er denn erkannt, dass durch sein Fehlverhalten ein anderer einen Schaden hatte? Eher nicht, denn davon hat er erst in dem Gespräch mit dir erfahren.
Wenn er den Schaden seiner Versicherung meldet, warum sollte dir irgend jemand deine Vollkasko erstatten? Wenn er mit dem Zahlen von 200 Euro einverstanden ist, und du das Geld hast, dann ist der Schaden abgegolten. Wenn du das dann trotzdem deiner Vollkasko meldest, dann kassierst du zweimal, was strafrechtliche Relevanz erreicht, und du wirst hochgestuft.
nach einem regulierten Schadensfall in der Kfz haftpflicht- oder vollkasko Versicherung wird der SFR (Schadensfreiheitsrabatt) in Deutschland bis Dato immer noch zurück und nicht hoch gestuft.
Definition "Dritter" ist überigens jeder an einer Kommunikation unbeteiligter.... selbst wenn er ein Verursacher ist.
immer noch zurück und nicht hoch gestuft.
Zitat: "Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der Hochstufung nach einem Unfall eingebürgert, da diese mit höheren zu zahlenden Prämien für die Dienste der Versicherung einhergehen – auch wenn die Bezeichnung in dieser Form eigentlich falsch ist. Trotzdem wollen wir uns im Folgenden an die Umgangssprache anlehnen und von einer Hochstufung der Kfz-Versicherung nach einem Unfall im Sinne einer Erhöhung der fälligen Kosten sprechen."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/hochstufung-nach-unfall/
Das ist keine offizielle Seite, auch wenn sie den Anschein erweckt, außerdem sind auch andere Angaben auf der Seite definitiv falsch. Wenn Du recherchierst dann doch bitte von offiziellen Seiten. Und der Versicherungsmakler der Betreiber der Seite ist, sagt ja selbst das es Rückstufung und nicht Hochstufung heißt sondern das es aus seiner Sicht umgangssprachlich so verwendet wird. Ich arbeite selbst viele Jahre in der Branche und weiß das es oft genug auf diese winzigen Wortklaubereien ankommt.
Das man dabei zum Erbsenzähler wird, ist rein dem Beruf geschuldet :)
Na dann, vettragen wir uns wieder.😊
warum "fahrerflucht"? ihr habt euch ausgetauscht und du hast hoffentlich kennzeichen und seine versicherungsdaten. du kannst die kollision der anderen versicherung melden und dann nimmt alles seinen lauf.
deine vollkasko könntest du in anspruch nehmen, wenn es tatsächlich fahrerflucht wäre und du den unfallverursacher nicht ermitteln konntest.
also zahlt vollkasko nicht ? Aber was ist wenn er die Überwiesung der 200 Euro macht, und er trotzdem bei der Versicherung hochgestuft wird? Kann er beweisen, dass er an mich 200 € gezahlt hat ?
wenn er die 200 zahlt und das deckt deine kosten, ist doch alles geregelt und "versicherung" spielt keine rolle. zahlt er nicht (innerhalb der vereinbarten zeit), solltest du dich aber an seine versicherung wenden. wenn die das regelt, kann er später die kosten übernehmen, um seinen schadens-freiheitsrabatt zu behalten.
Eigentlich müsste seine Haftpflicht dafür auflommen. Hast du seine Daten?
sein kennzeichen- aber überweist er dann das Geld umsonst ?
Wenn er das Geld überweist, ist der Fall erledigt. Du hast den Schaden ja Ersetzt bekommen.
ok dann habe ich ihn abgezockt haha... dann wird er sicher trotzdem hochgestuft bei der versicherung
Wenn du ihn"abgezockt" hast, also doppelt kassiert, dann hast du selbst eine Straftat gegangen.
Wir kommst du darauf das er dann hoch-???? neee wenn überhaupt würde er zurück gestuft... aber das nur am Rande.
Wenn er Dir einen Betrag per "Überweisung" sendet, dann hat er auch einen Zahlungsbeleg... Das ist heute so im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bevor die Versicherung ein zweites mal zahlen würde (versicherungen zahlen in aller Regel durch Orderscheck) dann hat er genug ZEit sein Veto einzulegen und seine Zahlung nachzuweisen. Darüber hinaus, kann man einen Kfz Versicherungsfall auch innerhalb 6 Monaten sog. "zurückkaufen" bedeutet, man erstattet der Versicherung den Regulierungsbetrag und der Vertrag bleibt unbelastet.
Sachma willst du mich verarschen...
hahahahah
klugscheisserst was von deutsch lernen, aber selber nichts auf die reihe bringen können oder was? :D :D Hauptsache erstmal auf andere zeigen... -_-
Gute Antwort..... Am Deutsch üben wir villeicht noch ein wenig :)
Nur:
Eine Versicherung unterhält keine Autowerkstatt und der Sachbearbeiter wird dem Fragesteller kaum eine neue Felge anbauen, aber die Kosten werden natürlich schon von der Versicherung übernommen.