Zahlt die Unfallversicherung in meinem Fall?

3 Antworten

Es handelt sich definitiv um einen Unfall.

Jetzt kommt es darauf an, was du in deiner Police eingeschlossen hast.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wäre z.B. schon einmal fällig gewesen.

Die Invaliditätsversicherung zahlt, wenn es zu einem bleibenden Schaden gekommen ist.

Dieser kann aber erst  festgestellt werden, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen ist. Die Höhe der Schädigung wird durch einen ärztlichen Gutacher festgestellt.

Danach richtet sich dann auch die ENTSCHÄDIGUNG.

DolphinPB  16.10.2017, 18:23

Oh, der Experte ?!

"Es handelt sich definitiv um einen Unfall" -

Ach ja, und weshalb ? Schon mal was von Eigenbewegungen gehört, und der Tatsache dass diese längst nicht überall eingeschlossen sind ?

Es kommt darauf an welche Versicherungsbedingungen deiner Unfallversicherung vorliegen.

Da es sich nicht um eine Fremdeinwirkung handelt, müsste man auf einen Unfall infolge Eigenbewegung deuten, der bei vielen Verträgen nicht mitversichert ist.

Außerdem wird ein Invaliditätsschaden nur dann bezahlt, wenn nach der Krankenhausbehandlung bzw. OP noch Folgeschäden bestehen.

Daher kann dir deine Frage nur der Versicherungsvermittler, bzw. dein behandelnder Arzt beantworten.

Die erste Frage ist, handelt es sich überhaupt um einen bedingungsgemäßen Unfall ? Das kann keiner, ohne die Bedingungen Deines Tarifes zu kennen, beantworten.

Zu Deinen Fragen:

Nein, nur wenn es ein bedingungsgemäßer Unfall war und es, innerhalb der tariflichen Fristen, zu einer Feststellung einer bleibenden Invalidität kommt.

Hoffentlich innerhalb der tariflichen Frist durch ein ärztliches Gutachten.

?????? - unsinnige Frage, selbst für Mediziner hier nicht zu beantworten.

Shuanm 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 19:02

Hallo und danke vorab für die Antwort. Folgendes steht im Vertrag:

"Ein Anspruch auf invaliditätsleistung besteht, wenn die körperliche oder geistige leistungsfähigkeit der Versicherten Person unfallbedingte dauerhaft beeinträchtigt ist bzw. Gliedmaßen oder Sinnesorgane in ihrer Funktion dauerhaft beeinträchtigt sind." 

Zeitfrist ist 2 jahre nach dem Unfall. Der Unfall ist einen Monat her.

Für die bedingungen steht in meinem Vertrag nur das die allgemeinen unfallversicherungsbedingungen "aub 2011" gelten.

DolphinPB  16.10.2017, 19:15
@Shuanm

Es kommt auf die Definition des Unfalles an, und in Deinem speziellen Fall, auf den sogenannten erweiterten Unfallbegriff. Hier könnte es u.a. darum gehen ob eine erhöhte Kraftanstrengung vorlag. Wenn nicht, könnte es sein dass Du gar keinen Unfall gem. AUB hattest.

Welcher Versicherer ?

Shuanm 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 19:20
@DolphinPB

Versicherer ist die AXA. Das ist passiert als ich einen ausfallschritt zur Seite machte und dabei zum Sprint angesetzt hatte.

DolphinPB  16.10.2017, 19:35
@Shuanm

OK, dann sieht das erst einmal gut aus, denn: 

"Was ist versichert?

.........

1.3

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein

plötzlich von außen

auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

1.4 Er weiterter Unfallbegriff

1.4.1 Eigenbewegung

Als Unfall gilt auch, wenn

infolge von Eigenbewegungen

– Gelenke verrenkt werden

– Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden

– Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen

– Menisken oder sonstige Knorpel geschädigt werden

Shuanm 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 20:01
@DolphinPB

Vielen Dank! 

Da dies mein erster Unfall ist hätte ich noch eine Frage:

Gibt es da auch pauschalen, oder wird immer nochmal ein Arzt von der Versicherung drüber schauen um den invaliditätsgrad festzustellen?

DolphinPB  16.10.2017, 20:23
@Shuanm

In allen mir bekannten Fällen gab es ein ärztliches Gutachten.