Zahlt die Unfallversicherung in meinem Fall?
Hallo zusammen!
Meine Frage steht ja schon im Titel, ich werde mal tiefer in das Thema einsteigen:
Ich habe mir bei einem Fussballspiel, ohne Fremdeinwirkung, das vordere Kreuzband gerissen, sowie einen Korbhenkelriss im Innenmeniskus und einen horizontalen Riss im Vorder- und Hinterhorn des Aussenmeniskusses zugezogen. Noch zu meiner Person: Ich bin 24 Jahre alt und männlich. Meine Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro.
Das Ganze hat natürlich eine Operation hinter sich her gezogen, bei der folgendes gemacht worden ist:
- Das vordere Kreuzband wurde mithilfe einer Oberschenkelsehne wieder hergestellt
- Der Korbhenkelriss im Innenmeniskus wurde genäht
- Bei dem Außenmeniskus wurde eine Teilentfernung durchgeführt.
Ich habe schon einige Fälle im Internet gefunden und durchgelesen, denke aber mal jeder ist unterschiedlich. Mit meinem Fall habe ich keinen weiteren gefunden der 100 Prozent gleich ist.
Meine Fragen nun:
- Zahlt die Unfallversicherung definitiv wegen dem Kreuzband?
- Wann wird festgelegt ob es Spätfolgen gibt? (Aussenmeniskus)
- Rechnet ihr damit das die Versicherung überhaupt zahlt? (Wird überhaupt ein Invidilitätsgrad festgelegt?)
Meinen Vertrag habe ich mehrmals gelesen, mir ist bewusst das ein Invidilitätsgrad feststehen muss (Fragen stehen also oben). Die Versicherug hat mir einen Schein zugeschickt, den der behandelnde Arzt auch ausgefüllt hat. Natürlich konnte er noch nicht sagen ob ich Spätfolgen haben werde. Aber ich kann mir schon vorstellen das mit meinem Knie damit zu rechnen ist, oder?
Ich danke euch jetzt schonmal herzlich für die Antworten!
LG.
3 Antworten
Es handelt sich definitiv um einen Unfall.
Jetzt kommt es darauf an, was du in deiner Police eingeschlossen hast.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wäre z.B. schon einmal fällig gewesen.
Die Invaliditätsversicherung zahlt, wenn es zu einem bleibenden Schaden gekommen ist.
Dieser kann aber erst festgestellt werden, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen ist. Die Höhe der Schädigung wird durch einen ärztlichen Gutacher festgestellt.
Danach richtet sich dann auch die ENTSCHÄDIGUNG.
Oh, der Experte ?!
"Es handelt sich definitiv um einen Unfall" -
Ach ja, und weshalb ? Schon mal was von Eigenbewegungen gehört, und der Tatsache dass diese längst nicht überall eingeschlossen sind ?
Es kommt darauf an welche Versicherungsbedingungen deiner Unfallversicherung vorliegen.
Da es sich nicht um eine Fremdeinwirkung handelt, müsste man auf einen Unfall infolge Eigenbewegung deuten, der bei vielen Verträgen nicht mitversichert ist.
Außerdem wird ein Invaliditätsschaden nur dann bezahlt, wenn nach der Krankenhausbehandlung bzw. OP noch Folgeschäden bestehen.
Daher kann dir deine Frage nur der Versicherungsvermittler, bzw. dein behandelnder Arzt beantworten.
Die erste Frage ist, handelt es sich überhaupt um einen bedingungsgemäßen Unfall ? Das kann keiner, ohne die Bedingungen Deines Tarifes zu kennen, beantworten.
Zu Deinen Fragen:
Nein, nur wenn es ein bedingungsgemäßer Unfall war und es, innerhalb der tariflichen Fristen, zu einer Feststellung einer bleibenden Invalidität kommt.
Hoffentlich innerhalb der tariflichen Frist durch ein ärztliches Gutachten.
?????? - unsinnige Frage, selbst für Mediziner hier nicht zu beantworten.
Es kommt auf die Definition des Unfalles an, und in Deinem speziellen Fall, auf den sogenannten erweiterten Unfallbegriff. Hier könnte es u.a. darum gehen ob eine erhöhte Kraftanstrengung vorlag. Wenn nicht, könnte es sein dass Du gar keinen Unfall gem. AUB hattest.
Welcher Versicherer ?
Versicherer ist die AXA. Das ist passiert als ich einen ausfallschritt zur Seite machte und dabei zum Sprint angesetzt hatte.
OK, dann sieht das erst einmal gut aus, denn:
"Was ist versichert?
.........
1.3
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außenauf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.4 Er weiterter Unfallbegriff
1.4.1 Eigenbewegung
Als Unfall gilt auch, wenn
infolge von Eigenbewegungen– Gelenke verrenkt werden
– Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
– Bauch- oder Unterleibsbrüche entstehen
– Menisken oder sonstige Knorpel geschädigt werden
Vielen Dank!
Da dies mein erster Unfall ist hätte ich noch eine Frage:
Gibt es da auch pauschalen, oder wird immer nochmal ein Arzt von der Versicherung drüber schauen um den invaliditätsgrad festzustellen?
In allen mir bekannten Fällen gab es ein ärztliches Gutachten.
Hallo und danke vorab für die Antwort. Folgendes steht im Vertrag:
"Ein Anspruch auf invaliditätsleistung besteht, wenn die körperliche oder geistige leistungsfähigkeit der Versicherten Person unfallbedingte dauerhaft beeinträchtigt ist bzw. Gliedmaßen oder Sinnesorgane in ihrer Funktion dauerhaft beeinträchtigt sind."
Zeitfrist ist 2 jahre nach dem Unfall. Der Unfall ist einen Monat her.
Für die bedingungen steht in meinem Vertrag nur das die allgemeinen unfallversicherungsbedingungen "aub 2011" gelten.