Zahlt die Haftpflichtversicherung einen Brandfleck?
Gestern ist uns beim Wasserpfeife rauchen die Kohle auf einen Parkettboden gefallen. An der Stelle ist jetzt ein Brandfleck. Der Raum war nur gemietet und die Gäaste waren ALLE UNTER 18! Wollte jetzt wissen, wer die Kosten übernimmt und ob die HPV die Kosten abdeckt....
Kann mir da jemand was dazu sagen? Danke im voraus
dcvdns
8 Antworten
Wenn es wirklic ein Feerschaden war, wäre vorrangig die Gebäudeversicherung des Eigentümers zsändig. Dise würde den Veursacher in Regress nehmen.
Als HAFTPFLICHTSCHADEN GEHT DAS NU; WENN DER DIREKTE vEURSACHER den Schaden seiner Haftpflichtversicherng meldet. Diese wird die Rechtslage prüfen, unberechtigte Ansprüche abweisen, und berechtigte Ansprüche befriedigen. (Zeitwert)
Nur wenn die "Sengschäden" mitversichert sind! Ein Sengschaden ist kein Brandfleck: hier müßte eine Stichflamme sichtbar gewesen sein!
Weiterhin ist evtl. zu beachten:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Ja klar ... jetzt wo es du schreibst ... danke für die Info!
Hallo, ein klassischer Sengschaden betrifft i.d.R. die Hausratversicherung, und eher seltenst die Wohngebäudeversicherung....man unterscheidet schon wie der schaden zustandekam..Vorsätzlich, absichtlich also, grob oder leicht fahrlässig, also ein Versehen...das ist bei der Abwicklung und der Schadensregulierung von großer Bedeutung..Natürlich auch wichtig zu wissen ,WESSEN Versicherung zum tragen kommt, wenn ihr den Schaden verursache habt an frendem Eigentum, wäre eine Haftpflichtversicherung eurerseits recht hilfreich...liebe Grüße
Bei Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht!
Bei was würde die Versicherung denn zahlen, bei Absicht?
So pauschal würde ich mal sagen:
Parkett fest mit dem Gebäude verbunden -> Mietsachschaden -> Haftpflichtversicherung zahlt. Sengschäden hat mit Haftpflicht überhaupt nichts zu tun, das ist nur in der Hausratversicherung relevant....
Sengschäden bezieht sich auf die HAusratversicherung. Eine gemieteter Raum ist keine Sache (beweglich). In diesem FAlle handelt es sich um einen Mietsachschaden und sollte versichert sein.