Zahlt Alte Oldenburger Reha?

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Hallo,

aus welchem Tarif ist diese Formulierung genau?

 http://www.alte-oldenburger.de/web/html/start/makler/downloads/tarife/

Alter?

Bestehr aktuell eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Seit wann Zeit-/Berufssoldat?

Familie?

Gruß

RHW

 

 

0815type 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 13:17

Die Formulierung steht in den MB/KK von 2009. Tarife sind A30, K30 und K530. In den entsprechenden Bestimmungen steht nichts weiter zu AHB bzw. Reha.

SaZ seit 2003, BS seit Anfang diesen Jahres. Weder GKV noch PKV.

Danke

RHWWW  27.09.2015, 17:04
@0815type

Nach § 5 Absatz 1 Buchst. d der MB/KK sind nur Rehamaßnahmen durch gesetzliche Rehaträger ausgeschlossen. Gesetzliche Rehaträger:

.soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/eingliederungshilfe_behinderte_menschen/aufgaben_und_grundlagen_eingliederungshilfe/allgemeines/rehabilitationstraeger/rehabilitationstraeger-nach-dem-sozialgesetzbuch-neuntes-buch-sgb-ix-114625.html

Die Beihilfe ist kein Rehaträger, da sie keine Reha trägt, sondern dem Beamten/Pensionsbezieher nachträglich einen Zuschuss zahlt. 

Dass eine Reha durch die MB nicht ausgeschlossen ist, heißt aber noch nicht, dass eine Reha versichert ist. Dafür sind die genauen Bestimmungen des späteren Tarifs genau zu betrachten.

Zum Tarif K530 habe ich keine Einzelheiten auf der Internetseite der AO gefunden. Dort ist nur ein Tarif "KUR" beschrieben. In dem Tarif "KUR" kann nur ein Tagessatz versichert werden. Man muss  bei Tarifabschluss schon abschätzen, was eine Reha pro Tag am Lebensende kosten wird - keine leichte Aufgabe! Im Übrigen ist nicht angegeben, in welchen Fällen eine Reha von der Versicherung genehmigt wird (Ausnahme: innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhausaufenthalt). Innerhalb von 3 Jahren wird keine erneute Kur bezuschusst (Ausnahme:  innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhausaufenthalt).

Bei Anwartschaftsversicherungen anderer Unternehmen kann es Probleme geben, wenn man überraschenderweise ohne Pensionsansprüche aus dem Dienst ausscheidet. Wenn man ohne Beihilfeansprüche ausscheidet, kann es große Probleme geben, eine Krankenversicherung zu finden.

Bei den Leistungen sollte man auch besonders den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen) und Heilmittel (Arten und genaue Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede.

Beiträge in der PKV sind immer für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Dann können sich die Beiträge zusätzlich erhöhen. Es ist sehr hilfreich, wenn man in den letzten Jahren ein Gesundheitstagebuch geführt hat.

https://www.test.de/Gesundheitsfragen-Was-Sie-der-Versicherung-sagen-muessen-464...

Bei unvollständigen oder falschem Antworten kann die Versicherung den Vertrag auch Jahre später noch kündigen.

Wie ist eine evtl. Nachversicherung für Kinder und Ehegatte geregelt? Gesundheitsfragen? Risikozuschläge? Ablehnung möglich? Wenn der Ehegatte nicht pflichtversichert ist, berechnet die gesetzliche Krankenkasse die Beiträge für den nicht-berufstätigen Ehegatten nach der Hälfte der Einnahmen des (Ex-)Soldaten (§ 240 SGB V).

Wesentliche Erklärungen des Maklers sollten immer im Beratungsprotokoll festgehalten werden.

Ggf. diese Stelle einschalten: patientenberatung.de
Wenn es in der Vergangenheit Problemfälle gab, ist es gut möglich, dass diese dort bekannt sind.

Viel Erfolg bei den nicht einfachen Entscheidungen.

 

 

 

RHWWW  29.09.2015, 20:00
@RHWWW

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nie eine Reha für Beamte oder Pensionäre (da ein Beihilfeanspruch hier ein Ausschlussgrund ist).

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Reha auch für Beamte und Pensionäre und Rentner: § 40 SGB V

RHWWW  05.10.2015, 21:09
@RHWWW

Danke für den Stern!

So wie du es zitierst, beantwortest du dir die Frage schon selbst.

Die Reha wird medizinisch gesehen in mehrere Stufen aufgeteilt. Die meisten davon werden durch die Krankenversicherung bezahlt. Aber sobald es eine Kur wird, teilt sich das Ganze dann nochmal auf. Innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus ist es i.d.R. eine sogenannte AHB. Das wird von vielen Versicherern bezahlt, aber beileibe nicht von allen. Z.T. auch nur nach vorheriger Genehmigung.
Danach ist es dann i.d.R. eine Reha-Kur der gesetzlichen Rehaträger (was die gesetzliche Rentenversicherung ist). Diese geht dann grundsätzlich keine PKV etwas an, es sei denn, sie zahlen das freiwillig und es ist in den Bedingungen auch so formuliert.

AHB und Reha-Kur sind also schon mal etwas grundsätzlich Verschiedenes. Auf beides sollte man unbedingt bei der Tarifauswahl achten!

Die Pauschalaussage des Maklers ist falsch.

Zudem gibt es bei Rentnern keine Reha im begrifflichen Sinne mehr, da die Reha die Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitskraft zum Ziel hat. Da es bei Rentnern/Ruheständlern keine Arbeitskraft mehr gibt, entfällt auch die gesetzliche Reha komplett.

Die Reha ist ein Thema, mit dem man alleine schon mehrere Seiten füllen kann. Entsprechend haben 90% der Makler/Vermittler auch null Ahnung davon ;)

Gehe dem Problem am besten komplett aus dem Weg, indem du einen Tarif abschließt, der bei jeglichen Kuren ohne Einschränkungen leistet. Nur dann hast du später mal keinen Stress.

Gesetzliche Reha-Träger gem. SGB IX kommen für Pensionäre i.d.R. nicht in Frage, dieser Passus bezieht sich auf die 7 Träger gem. SGB IX § 6. "Zuständig" ist hier erst einmal die Beihilfe, näheres hierzu findest Du in den entsprechenden Beihilfevorschriften.

Die restlichen Kosten (bei Pensionären i.d.R. 30 %) müsste dann die private Restkostenversicherung tragen.
Hier gibt es in der Tat erhebliche Unterschiede zwischen den Bedingungswerken, und darüberhinaus wird auch noch zwischen ambulanten und stationären Maßnahmen unterschieden.

Stationäre AHB / ReHa bieten m.W. nach nur zwei Versicherer ohne Einschränkungen an, Barmenia und Concordia. Selbst die hier ja schon mal wieder indirekt genannte DBV hat hier deutliche Einschränkungen. Ambulante Maßnahmen sind meist besser geregelt, aber auch hier gibt es merkliche Unterschiede.

Kuren sind getrennt zu betrachten, hier bieten die verschiedenen Versicherer ggf. zusätzliche Kurtarife an, oder es besteht Leistungspflicht (die Frage ist dann in welchem Umfang) im Rahmen des Beihilfeeränzungsbausteins (so z.B. bei der AO).

Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Tat eine Leistung der Rentenversicherung das zahlt so gut wie keine Krankenkasse. So lange du Soldat bist unterliegst du ja der freien Heilfürsorge. Dies würde auch Reha-Maßnahmen nach einem Dienstunfall beinhalten.

0815type 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 23:05

Solange ich aktiv im Dienst bin ist das richtig. Mir geht es um die Zeit im Ruhestand wenn die Heilfürsorge durch Beihilfe und PKV ersetzt wird. 

Apolon  27.09.2015, 01:03

@DerHans,

hier geht es nicht um eine Krankenkasse, sondern um eine private Krankenversicherung.

DerHans  27.09.2015, 16:01
@Apolon

Auch die private zahlt keine Leistungen, wenn die Rentenversicherung zuständig ist.

DolphinPB  27.09.2015, 16:21
@DerHans

Bei privat restkostenversicherten Beamten ist die GRV niemals zuständig.

nersd  29.09.2015, 15:17
@DolphinPB

Was bei der Beurteilung, ob es eine "Reha-Kur der gesetzlichen Rehaträger" ist mal so vollkommen wurscht ist ;) Da geht es nämlich um den medizinischen Status und die theoretische Zuständigkeit.

Hallo 0815Type,

ich kann dir nur einen Rat geben! Wende dich an einen Empfehlungs-,  oder Rahmen- Vertragsbeauftragten des Deutschen Bundeswehr Verbandes.  Kontakte bekommst Du entweder über die Internet-Seite

www.foeg.de

oder über deinen Spieß.

Dein Versicherungsmakler scheint nicht der richtige Ansprechpartner für die Bundeswehr zu sein.

Gruß Apolon

DolphinPB  27.09.2015, 15:39

Und dann landet er bei der DBV die hier definitiv nicht das Maß der Dinge ist.

Apolon  28.09.2015, 00:56
@DolphinPB

Mein lieber DolphinPB,

nach diesem Text erkenne ich, dass Sie sich auch nicht im Bereich der Bundeswehr auskennen, denn sonst wüssten Sie, dass mehrere Versicherungsunternehmen hier in Frage kämen.

Aber wie ich ihnen ja schon öfters mitgeteilt habe, fehlt mir die Zeit dazu, ihren fehlenden Wissensstand aufzubessern.

Gruß Apolon

DolphinPB  28.09.2015, 09:45
@Apolon

Wie immer, nervig und jetzt auch noch arrogant.

So ist das eben und vielleicht muss das so sein wenn man angeblich versierter Vertreter ist.

Ihre Kenntnisse der BW sind ja , das kann man ja an anderen "Beiträgen" hier auch erkennen, eher dünn.

Apolon  03.10.2015, 12:00
@DolphinPB

@DolphinPB,

arrogant - ist der falsche Ausdruck.

Richtig wäre, dass ich in Punkto Bundeswehr das erforderliche Fachwissen habe, das ihnen scheinbar fehlt, denn sonst würden Sie solch einen Unsinn nicht schreiben.

In den Bundeswehr-Kasernen findet man nicht nur Vermittler der DBV, sondern auch noch von anderen Versicherungsunternehmen.

Aber zum Glück keine Versicherungsmakler, von ihrem Schlag!