Zählt eine Handwerkervermittlung als Handwerksbetrieb?

5 Antworten

Hi...Noctis von der IHK hier!

Du bist kein Handwerkbetrieb, wenn du nichts handwerkliches machst. In deinem Fall vermittelst du nur, bist daher einfach nur Zwischendienstleister und gehörst eher in die Sparte "Handel".

Hast du dich für deine Selbstständigkeit schon bei einer der Kammern gemeldet? Das ist nämlich dein erster Schritt.

Und meiner Meinung nach gehörst du da eher zur IHK als zur HK.

Gruß

sozialtusi  17.05.2016, 08:25

Sozialtusi von der HK bestätigt das mal so ;)

DerMirco91 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 11:39

Vielen Dank für die schnellen Antworten :) Ich war jetzt beim Gewerbeamt, dort hat auch alles jetzt soweit funktioniert da ich ja wie schon gesagt von euch keine handwerkstätigkeit ausübe sondern einfach nur vermittle. Vielen Dank.

Deine Frage ist unschlüssig. Wenn du die Augträge nur vermittelst, dann kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Handwerkerfirma zustande. Dann ist der Handwerker nicht dein Subunternehmer !

Wenn du den Auftrag selbst annimmst und an Subunternehmer weitergibst, dann bietest du die handwerkliche Leistung selbst an und musst in die HwK. Dann besteht ein Vertrag zwischen dir und dem Auftraggeber und einer zwischen dir und dem Handwerker.

Vermutlich nicht. Das zählt dann eher in den Bereich des Jobsharing oder dergleichen

Aus meiner Sicht: Nein, da du ja selber keine Aufträge ausführst.

Nein, leider nicht.