zählen Feiertage bei dem Grundpraktikum mit?
Hallo! ich möchte Soziale Arbeit studieren und bin gerade dabei ein Grundpraktikum von 3 monaten (in diesen muss ich mind 480 std arbeiten) zu machen.
auf meinem Vertrag steht ich arbeite vom 1.10.2017 bis zum 31.12.2017
der Kindergarten selbst hat aber schon ab dem 22.12. zu.
muss ich dann im Januar noch eine Woche machen oder reicht es wenn auf der Bescheinigung genau 3 monate stehen und die Stundenanzahl etc. passt??
Sie können ja nicht wissen wann der Kindergarten zu hat aber andererseits hat ja am 24 - 26. und am 31. alles zu..
2 Antworten
Ich gehe von einem Pflichtpraktikum aus:
Feiertage sind von diesem Zeitraum mit umfasst (3 Monate) und müssen nicht nachgeholt werden.
Dann ist das sowieso egal - es werden die 3 Monate bescheinigt und gut ist - ein Nacharbeiten dürfte hier auch, aus arbeitsrechtlichen Gründen, gar nicht verlangt werden...
Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast ist alles ok.
Dankeschön! ist aber kein Pflichtpraktikum, sondern ein freiwilliges ich muss ja nicht soziale arbeit studieren also in meinem Vertrag steht auch frewillig