zählen Feiertage bei dem Grundpraktikum mit?

2 Antworten

Ich gehe von einem Pflichtpraktikum aus:

Feiertage sind von diesem Zeitraum mit umfasst (3 Monate) und müssen nicht nachgeholt werden.

summerrgirly97 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 15:16

Dankeschön! ist aber kein Pflichtpraktikum, sondern ein freiwilliges ich muss ja nicht soziale arbeit studieren also in meinem Vertrag steht auch frewillig

DerSchopenhauer  15.12.2017, 15:18
@summerrgirly97

Dann ist das sowieso egal - es werden die 3 Monate bescheinigt und gut ist - ein Nacharbeiten dürfte hier auch, aus arbeitsrechtlichen Gründen, gar nicht verlangt werden...

Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast ist alles ok.