Wunschkennzeichen auch aus anderem Bundesland?

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Man muss zwar sein KFZ-Kennzeichen dort melden, wo man lebt, jedoch gibt es seit Mitte 2014 eine neue Regelung, die besagt, bei Umzügen, sein KFZ-Kennzeichen beizubehalten. -Ich würde sagen: Los, und umziehen-

Wer in Deutschland umzieht, soll ein liebgewonnenes Kfz-Kennzeichen nicht mehr abgeben müssen - diesen Länder-Wunsch greift der Bund nun auf. Voraussichtlich Mitte 2014 soll die Neuregelung in Kraft treten.

Autofahrer sollen ihr gewohntes Kennzeichen bei Umzügen bald bundesweit mitnehmen dürfen, wenn es nach Plänen von Bundesverkehrsminister Ramsauer geht.

Autobesitzer sollen ihr Nummernschild bei Umzügen bald in ganz Deutschland mitnehmen dürfen. „Wer umzieht - auch über die Ländergrenzen hinweg - kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten“, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Mittwoch. Laut einer Verordnung, die das Kabinett auf den Weg brachte, soll die bisherige Pflicht zu einem neuen Kennzeichen beim Wechsel des Wohnsitzes entfallen. Die Regelung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten, der Bundesrat muss noch zustimmen.

„Fahrzeughalter sparen Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut“, sagte Ramsauer. Der Autofahrerclub ADAC begrüßte die Pläne, die eine Erleichterung brächten. Sie gehen auf einen Beschluss der Länder- Verkehrsministerkonferenz von April vergangenen Jahres zurück, den der Bund nun umsetzt. Innerhalb einiger Länder wie Schleswig-Holstein und Hessen kann das Kfz-Kennzeichen nach Ministeriumsangaben bereits mitgenommen werden. Dies soll künftig bundesweit möglich sein.

Auf die Kfz-Versicherung soll die Neuregelung keine Auswirkungen haben. „Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort“, erläuterte das Verkehrsministerium. Geplant ist auch, dass das Kennzeichen am Auto bleiben kann, wenn es an einen neuen Besitzer in einen anderem Zulassungsbezirk verkauft wird.

Im vergangenen Jahr wechselten laut Ministerium bundesweit 600 000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. Insgesamt sind in Deutschland mehr als 54 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, darunter nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts allein gut 43 Millionen Pkw.

alma1869 
Beitragsersteller
 01.04.2015, 16:54

Vielen Dank für die hilfreiche und ausführliche Antwort!

Du musst das Auto dort anmelden, wo du mindestens 185 Tage im Jahr wohnst.