Wohnungskündigung wegen Cannabiskonsum?

10 Antworten

Der Konsum ist nicht Strafbar, stimmt, das beinhaltet aber nur das "Mitrauchen" bei einem dritten!! Wenn er in seiner Wohnung raucht, hat er das auch vor Ort und somit ist der Besitz von Cannabis Strafbar!!! Schön kompliziert, ist aber eben so und somit ist die Kündigung auch gerechtfertigt, solange der Vermieter zumindest schon einmal eine Abmahnung erteilt hat. Schließlich muss es ja auch irgendwie aufgefallen sein. Somit stören sich andere Hausbewohner daran und damit ist es wieder "Störung des Hausfriedens".

Ja nach neuer Rechtsprechung rechtfertigt das ein fristlose Kündigung. Der Vermieter sollte allerdings vorher abgemahnt haben.

Drogenkonsum ist verboten und der Besitz strafbar, deshalb ist die Kündigung gerechtfertigt.

Reicht natürlich nicht. Maßgebend ist:

§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Bauchgefühle kommen dabei nicht zur Anwendung.

Amtsgerichtsurteile sind nicht bindend.



Knifflige Frage. Das würde ja bedeuten, dass jeder Vermieter das Recht hätte, jeden, der eine Straftat begeht/begangen hat oder wo ein Verdacht besteht, aus der Wohnung zu schmeissen. Halte ich für sehr sehr fragwürdig. Und wenn abgemahnt wurde, weswegen? Störung der Hausordnung? Steht "kiffen" bzw. der Verbot in der Hausordnung?

Furino  02.09.2016, 13:45

Sag ich auch.