Wohnung mieten/ Arbeitsvertrag?
Hallo. Mein Verlobter war vorher auf 450 Euro Basis und nun will ihn sein Chef ihn fest einstellen (1400 Euro netto). Ab 01.06.17 also in 2 Wochen unterschreibt er seinen Festvertrag. Morgen will sein Chef ihm ein Schreiben geben, wo drin steht, dass er ab 01.06. einen festen Job hat. Würde das Schreiben ausreichen, wenn wir es der Wohnungsgesellschaft vorzeigen? Der Herr dort hat uns ne Wohnung gefunden und er wartet nun auf seinen Arbeitsvertrag. Dann würden wir die Wohnung auch direkt kriegen. Also meine Frage wäre. Würde das Schreiben ausreichen?
2 Antworten
das mußt du mit der Wohnungsgesellschaft klären. wichtig wäre auch zu erwähnen, dass keine Probezeit besteht. In der Regel wollen Vermieter, dass ihre Mieter einen Arbeitsvertrag schon länger haben, weil das dokumentiert eventuell ein wenig Bonität und Beständigkeit.
Hm ok. Also die Wohnungsgesellschaft wollte keine 3 letzten Lohnabrechnungen. Nur den Arbeitsvertrag. Er hat auch gesagt, dass er das nur braucht um die Bonität zu prüfen.
Die Absichtserklärung des AGs kann ausreichen, manche Vermieter bestehen aber auf dem Arbeitsvertrag mit Gehaltsnennung. Denn darauf kommt es ihnen an, ob der Mieter sich die Wohnung überhaupt leisten kann.