Wohnung mieten/ Arbeitsvertrag?

2 Antworten

das mußt du mit der Wohnungsgesellschaft klären. wichtig wäre auch zu erwähnen, dass keine Probezeit besteht. In der Regel wollen Vermieter, dass ihre Mieter einen Arbeitsvertrag schon länger haben, weil das dokumentiert eventuell ein wenig Bonität und Beständigkeit.

SakuraBaum 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 16:15

Hm ok. Also die Wohnungsgesellschaft wollte keine 3 letzten Lohnabrechnungen. Nur den Arbeitsvertrag. Er hat auch gesagt, dass er das nur braucht um die Bonität zu prüfen.

Die Absichtserklärung des AGs kann ausreichen, manche Vermieter bestehen aber auf dem Arbeitsvertrag mit Gehaltsnennung. Denn darauf kommt es ihnen an, ob der Mieter sich die Wohnung überhaupt leisten kann.