Wird man bestraft wenn man im Kino essen vom Supermarkt reinschmuggelt? ^^
Also immer wenn ich ins Kino gehe stecke ich mir 2 Getränke und gummibärchen in meinen innentaschen: Dürfen mich die Kinoarbeiter durchsuchen und mich dafür bestrafen? :3
8 Antworten
Durchsuchen dürfen Sie dich rechtlich gesehen nicht. Wenn Sie aber doch etwas sehen, dürfen Sie dich rausschmeißen. Das ist zwar nicht gesetzlich geregelt, aber über entsprechende Hinweise im Kino und über die AGB kann das über das Haus- und Vertragsrecht abgewickelt werden.
Kurz gesagt: Du wirst rausgeschmissen, wenn dem Personal etwas auffällt.
Also ich hatte es schon mal gehabt dass sie meine Tasche sehen wollten. Und das können sie machen soweit ich weiß sie dürfen nicht rein greifen aber dich anfordern die Tasche zu zeigen und vielleicht ein paar Sachen wie z.B Jacke raus zu nehmen... Aber selbst wenn sie was finden können sie dich nur rausschmeisen oder auffordern es weg zu schmeißen :)
Bestrafen ja,es ist nicht erlaubt im Kino Produkte mitzunehmen die nicht im Kino gekauft wurden.Und bei mir wurde ich nie durchsucht aber variiert wahrscheinlich.
Wenn sie in deine Tasche sehen wollen und du verweigerst es ihnen --> können sie dich rauswerfen und Hausverbot erteilen Wenn du aufmachst und das Zeug sehen --> können sie dich genauso rauswerfen und Hausverbot erteilen
"Das ist nur teilweise richtig."
Nein ist komplett richtig weil ich nirgendwo geschrieben hätte dass er sein Geld bei Variante 1 nicht wiedersieht. Ergänzungen bitte gerne, aber zu schreiben teilweise richtig ist Quatsch
"Das ist nur teilweise richtig."
Nein ist komplett richtig weil ich nirgendwo geschrieben hätte dass er sein Geld bei Variante 1 nicht wiedersieht. Ergänzungen bitte gerne, aber zu schreiben teilweise richtig ist Quatsch
du musst das was du bei dir hast einfach draussen lassen
Das ist nur teilweise richtig. Wenn sie seine Tasche durchsuchen wollen und er es ihnen verweigert, dürfen Sie ihn zwar rauswerfen, müssen ihm dann aber ggf. sein Geld für das Ticket zurückzahlen (-> Hausrecht). Wenn sie hingegen etwas finden, dürfen Sie ihn rauswerfen, ohne dass er seine erbrachten Leistungen zurückfordern kann (-> Vertragsrecht).