Wird eine Überweisung über 100.000€ ins Ausland dem Finanzamt gemeldet, wenn ja warum?

7 Antworten

Meldepflicht besteht für Überweisungen aus dem oder ins Ausland ab einer Summe von €12.500.

Die Meldung muss der Empfänger selbst machen und wird von der Bank dazu aufgefordert, wenn er es nicht von sich aus macht.

Bei Anhaltspunkten für Geldwäsche gibt es keine Grenze:

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass es bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 StGB handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, haben die entsprechenden Einrichtungen wir zum Beispiel Banken, diese Transaktion unabhängig von ihrer Höhe oder diese Geschäftsbeziehung unverzüglich zu melden.
Die Verdachtsmeldung ist dem Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen – und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (der Staatsanwaltschaft) zu übermitteln (§ 11 Abs. 1 S. 1 GwG).

Danach wird ggf. auch das Finanzamt informiert.

albatroz1101 
Beitragsersteller
 23.08.2018, 19:42

Habe mich bei der Bundesbank erkundigt und die Meldung gemacht.

Das Finanzamt wird jedoch nicht informiert, da auch bei der Meldung keine pers. Daten aufgenommen werden, sondern nur der Bestimmungsort und der Betrag + wofür das Geld verwendet wurde. Schon seltsam!

Zappzappzapp  23.08.2018, 20:45
@albatroz1101

Das ist nicht seltsam. Die Bundesbank ist nur für die Statisik zuständig und dort muss mit dem entsprechenden Formular so ein Transfer gemeldet werden. Dafür sind Deine persönlichen Daten uninteressant.

Für eine mögliche Meldung wegen des Geldwäscheverdachts wäre die ausführende Bank zuständig und die hat ja bei Bedarf alle persönlichen Daten von Dir. Die ist verpflichtet, eine Meldung an das BKA und die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, wenn irgendwelche Tatsachen auf Geldwäsche hindeuten (nicht an das Finanzamt, das macht die Bank nie, sondern diese Meldung erfolgt erst im nächsten Schritt durch das BKA oder die Staatsanwaltschaft).

Nicht jede größere Transaktion führt automatisch zu einer Verdachtsmeldung. Ob eine gemacht wurde, erfährt man zunächst nicht. Das merkt man erst, wenn die entsprechende Nachfrage vom Finanzamt kommt.

Die Bundesbank hat damit nichts zu tun.

Ja, wird gemeldet.

Warum? Weril das so Gesetz ist, darum.

Nein. Meldungen nach den Geldwäschegestz gehen nicht an die Finanzämter.

Was denn nun? Ins Ausland oder aus dem Ausland? Ist aber egal, ans Finanzamt nicht, aber an die Bundesbank.