Wird die Miete geteilt?
Hallo Leute, Ich und meine Freundinn leben in Bonn .Ich möchte bald zu ihr ziehen.Sie bekommt momentan vom jobcenter die wohnung bezahlt ,macht aber dafür eine Schulung.Ich selbst bin Anlagenmechaniker Und Verdiene ca.1900 Euro Netto und die Miete der 3 Zimmerwohnung kostet 414 euro Warm.Wie wird das aufgeteilt wenn ich dort einziehe ? Oder muss ich dann ab sofort die Miete zahlen
Dankeschön
Frank
5 Antworten
Es kommt darauf an wie euch das Jobcenter ansieht und da kommt es auf die Angaben an die sie dann in ihrer Veränderungsmitteilung ( ALG - 2 Veränderungsmitteilung findest du im Internet zum ausdrucken ) macht !
Sie darf dich dann in dieser Mitteilung nicht als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) Mitglied angeben,sondern du bist dann in der Regel erst mal eine Person die nur zum Haushalt gehört und wenn ihr euch nicht gleich von Anfang an freiwillig unterstützen wollt dürfte dein Einkommen zunächst für 1 Jahr ( so genanntes Probejahr ) nicht auf ihren Bedarf ( Leistungen ) angerechnet werden.
Da aber nach deinem Einzug ihr Bedarf sinkt,stünde ihr dann nur noch ihr Regelsatz für den Lebensunterhalt von derzeit 404 € zu und ihr Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann ihren Bedarf.
Du müsstest dann also für die anderen 50 % der Warmmiete aufkommen.
Nach diesem Jahr dürfte dann das Jobcenter eine BG - unterstellen und dann müsstet ihr bzw.deine Freundin nachweisen das dies nicht der Fall ist,dann müsste alles getrennt laufen,also wie Einkauf / kochen / waschen / Finanzen / usw.
Würde das dann der Fall sein,müsste deine Freundin fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und dementsprechende Nachweise erbringen.
Denn solltet ihr als BG - eingestuft werden würde dein Einkommen auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet,nach dem von deinem Einkommen ein Freibetrag nach § 11 b SGB - ll abgezogen wurde,dass dann übrige anrechenbare Einkommen würde dann auf euren Bedarf angerechnet.
Der Bedarf ( Regelsatz ) würde dann derzeit in einer BG - bei 364 € liegen,ab 2017 soll dieser um 4 € auf dann 368 € steigen,für einen Single / alleinerziehenden um 5 € von derzeit 404 € auf dann 409 €.
Ihr hättet dann also derzeit in einer BG - einen Anspruch auf min. 728 € für den Regelsatz + die 414 € KDU = 1142 € Bedarf pro Monat.
Ab einem Bruttoeinkommen von 1200 € ( ohne min. ein minderjähriges Kind in eurer BG ) stünde dir derzeit der max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 300 € zu,es blieben dann also nach theoretischem Abzug dieser 300 € von deinem Nettoeinkommen ein anrechenbares Einkommen von 1600 €.
Das würde dann also etwa 450 € über euren Bedarf liegen und selbst wenn man den Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung berücksichtigen würde ( den sie dann selber zahlen müsste bzw.du für sie ) würdet ihr immer noch über eurem Bedarf liegen und keinen Anspruch haben.
Also darauf achten was sie in der Mitteilung angibt ( muss natürlich den Tatsachen entsprechen ),dann dürfe dein Einkommen für min. 1 Jahr nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden.
Sollte das dann trotzdem unterstellt werden,dass ihr eine BG - oder auch eheähnliche Gemeinschaft seid,dann fristgerecht schriftlichen Widerspruch einlegen,dass du sie mit deinem Einkommen nicht unterstützt.
Wenn auch das dann nichts bringen sollte kann sie noch vor dem zuständigen Sozialgericht klagen.
wenn sie es beim Amt als ! WG ! angibt - wird rein gar nichts angerechnet, ihr zählt dann NICHT als Bedarfsgemeinschaft und sie bekommt weiterhin ihr eigenes Geld sowie die Hälfte der Miete.
Hallo Cola8899,
es kommt ganz darauf an wie das Jobcenter euren Bedarf errechnet. Erst einmal werdet ihr in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen gefasst. Dann wird das Amt berechnen wie hoch der Bedarf (Geld,Miete,u.s.w) von euch beiden ist. Sollte der über deinen 1900€ liegen bekommt ihr vom Amt die Differenz ausgezahlt. Sagen wir der Bedarf liegt bei 2000€, bekommt deine Freundin 100€ ausgezahlt.
So jetzt wird es aber kritisch: ich lebe in einem 6 Personen Haushalt und habe laut Amt einen Bedarf von 2137€ als gesamte Familie. Dann kannst du dir wohl ausmahlen was ihr bekommt. Nichts!
Heißt...laut ALG2 Gesetz lebt ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft und müsst alles teilen...egal ob verheiratet oder nicht. Das wiederum bedeutet für dich, dass du deine Freundin finanziell unterstützen MUSST da du der Hauptverdiener bist! Überlegt es euch beide sehr gut...das gleiche Spiel hatte ich auch. Erst als wir beide ALG2 Empfänger waren hat es sich gerechnet da niemand benachteiligt wurde. So mies wie es klingt aber es ist politisch gewollt.
LG
dann lebst du ja nicht mehr allein, und es wird deinen partner angerechnet
Ja das haben wir uns ehrlich gesagt auch gedacht
Wenn du cool bist übernimmst du erst einmal die Miete solang, bis deine Freundin was dazu geben kann. ;)
Ja hast schon recht aber das jobcenter hätte ja für sie sowieso weiter gezahlt und ich wollt halt in der zeit wo sie beim jobcenter ist 3-4 Monate wahrscheinlich bishen miete sparen dass ich halt eben zb die hälfte zahlen muss