Wird die Halbwaisenrente vom Freibetrag (Bafög) abgezogen?
Also ab 1.Oktober beginne ich ein Studium. Und würde zzsätzlich noch Geld verdienen. Ich werde ab dem Zeitpunkt Bafög beziehen. Wie viel genau weiß ich noch nicht warte noch auf den Bescheid.
Als Bafögemfpänger hat man jedes Jahr einen maximalen Freibetrag von 4800€. Das wäre pro monat 400€ Ich beziehe auch Halbwaisenrente von ca. 160€ Brutto. Werden die vom Freibetrag abgezogen sprich: 4800€ - 12x160€ = 2880€
2 Antworten
Vielleicht hilft dir dieser Link:
https://www.bafög.de/de/welche-freibetraege-werden-gewaehrt--378.php
Ansonsten die Formulare ausfüllen und mit dem Sachbearbeiter vor Ort besprechen.
Waisenrente und Waisengeld sind grundsätzlich als Einkommen anrechenbar.
Von der Waisenrente und dem Waisengeld werden, gemäß § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG, 125 € (ab 01.01.16 = 130 €) monatlich nicht angerechnet, wenn es sich um Studenten an Hochschulen/Universitäten handelt.