Hey Leute ,
und mal wieder hab ich eine Frage :)
Und zwar hab ich jetzt schon so oft gelesen, dass viele Hartz-4 Empfänger einen Antrag auf Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung beim Jobcenter gestellt haben. Den bewilligt bekommen haben und danach noch mit diesem Bescheid bei der Caritas den gleichen Antrag gestellt haben UND diesen auch bewilligt bekommen haben.
Aber ich habe auch gelesen, dass viele geschrieben haben, dass dies nicht geht und nicht beide Anträge bewilligt wurden.
Jetzt bin ich ganz verwirrt.... :(
Gilt das nur für ALG2 Empfänger, dass beides bewilligt wird und für den Rest nur bei einer Stelle oder wie kann ich das verstehen?
Auch wenn jetzt feindliche Antworten kommen, aber
wenn man vor 1 1/2 Jahren den Antrag vom Jobcenter bewilligt bekommen hat, aber ich einen Teil davon für etwas anderes Dringendes ausgeben musste und mir somit immer noch Sachen für die Wohnung fehlen - z.B. Bodenbelag in einem Zimmer + Dämmmaterial - kann ich dann trotzdem noch einmal etwas anfordern?
Das Dringende war allerdings nicht für Fernseher oder sowas - was ich auch nicht als dringlich ansehe...
Aber ich habe dazu etwas im Internet gefunden: siehe Bild
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten :)