Wird das Kindergeld auf Schüler Bafög angerechnet?
Hallo,
ich erhalte seit kurzem Schüler Bafög und frage mich, da ich eine schulische Ausbildung mache, ob ich mein Kindergeld weiterhin bekomme? Also lohnt es sich, das zu beantragen oder wird es angerechnet?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Ausbildung und Studium
Nein, dass wird weder auf Bafög - noch auf BAB - angerechnet, da es nicht als Einkommen gilt.
Deshalb bekommt man auch nicht mehr gezahlt, sollte der Anspruch auf Kindergeld einmal entfallen.
isomatte
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Ausbildung und Studium
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php
wie z.B.:
c. Was ist kein Einkommen im Sinne des BAföG?
Hier sind zunächst die Einkünfte zu nennen, die in § 21 Abs. 4 BAföG aufgezählt sind. Es handelt sich vor allem um bestimmte Rentenzahlungen, deren Zweck einer Berücksichtigung bei der Einkommensanrechnung entgegensteht, aber auch Stipendien, die zu einem bestimmten Zweck gewährt werden (z. B. Büchergeld), können darunter fallen. Wenn du also z. B. ein begabungs- und leistungsabhängiges Landesstipendium in Höhe von 380 Euro erhälst, von denen 80 Euro speziell für den Erwerb von Büchern bestimmt sind, musst du überhaupt keine Anrechnung des Stipendiums befürchten, weil 300 Euro ohnehin freigestellt sind (s. o.) und 80 Euro einem bestimmten Zweck dienen, der einer Anrechnung auf das BAföG entgegensteht. Zur besonderen Zweckbestimmung siehe auch VwV 21.4.10.
Ansonsten bleiben insbesondere folgende Einkünfte unberücksichtigt (eine umfassendere Liste ist in den VwVs 21.4.8 und 21.4.9 zu finden):
- Unterhaltszahlungen deiner Eltern und deines Ehegatten/Lebenspartner:in (sofern sie/er nicht dauernd von dir getrennt lebt)
- Leistungen nach dem BAföG
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt)
- Kindergeld
- Mutterschaftsgeld (sofern es das anrechnungsfreie Elterngeld nicht übersteigt)
- Bildungskredit
- Studienkredit einer Bank
- Einnahmen, die als steuerfreie Einnahmen unter die sog. Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale fallen (siehe oben unter 2a)
Gruß siola55
Weitere Infos findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG