Wir haben beim Auszug vor ca einer Woche den Stromzähler vergessen abzulesen. Darf ich nach wie vor den Zähler ohne Ankündigung aufsuchen?
7 Antworten
Rede mit dem Vermieter darüber, das dürfte kein Problem sein nochmal schnell rein zuschauen. Einfach nachfragen, aber nicht einfach reingehen.
so lange der mietvertrag noch offiziell läuft, ist das garkein thema. dann hast du selbstverständlich das recht, jederzeit noch mal in das Haus oder die wohnung zurück zu kehren. rein theoretisch dürftest du sogar wen auch immer aus deiner wohnung werfen...
ist der mietvertrag offiziell beendet, du hast aber den schlüssel noch, bewegen wir uns hier auf sehr dünnem eis. es könnte sich um einen hausfriedensbruch handeln.
sofern sich der stromzähler im treppenhaus oder gemeinschftskeller befindet, hätte ich ganz ehrlich gesagt keine skrupel. viel mehr als einen anschiss vom vermieter dürfte es auch nicht geben. selbst wenn er dich anzeigen würde, würde das wohl mit einer verwarnung ablaufen, da hausfriedensbruch in seiner einfachen form kein wirklich schweriwiegendes delikt ist.
anders verhält es sich, wenn du in die wohnung als solche musst. das ist gemäß grundgeetz besonders geschützter raum. da wäre ich als nachmieter auch etwas angepinkelt, wenn plötzlich jemand fremdes in der bude steht...
lg, Anna
Lediglich zum letzten Absatz der sehr guten Antwort:
Gibt es bereits einen neuen Bewohner, würde ich ihn ganz freundlich bitten, mir doch bitte den Zählerstand mitzuteilen, den er bei seinem Einzug vorgefunden hat. Warum sollte er diesen nicht raus rücken, wenn man ihn höflich darum bittet.
nein das wäre dann hausfriedensbruch und das wäre strafbar.
Rechtlich kann ich Dir da nicht helfen. ABER wenn Du die Wohnung übergeben hast, hast Du doch keine Schlüssel mehr und damit auch kein Zugang zum Haus. Also wie willst Du da ablesen? FRAG am besten nett beim VERMIETER AN!
Oder Melde Dein Auszug unverzüglich Deinem Stromanbieter und schick wenn vorhanden das Übergabeprotokoll als Kopie mit (damit sieht der Anbieter, dass Ihr keine Zählerstände erfasst habt). Dann werdet ihr ... soweit noch kein anderer Stand erfasst ist ... durch den Netzbetreiber geschätzt und vom Anbieter abgerechnet. Da kannst Du dann überprüfen, ob dies ungefähr passt. Wenn ihr jahrelang einen relativ konstanten Stromverbrauch hattet, sollte die Schätzung passen. Wenn nicht könnt ihr, wenn ihr mehrere Jahre beim gleichen Anbieter wart auf eine Korrektur hoffen (aus Kulanz).
Durch Deine Abmeldung wird der Vermieter automatisch beim Grundversorger angemeldet - soweit kein neuer Mieter angemeldet ist. Ist er mit dem Zählerstand nicht einverstanden, kann er sich dann ja melden.
Diese Variante beinhaltet aber die Gefahr, dass ihr bei einer Neuvermietung .... auch in ein paar Monaten oder bei der nächsten Jahresrechnung (an den Vermieter) unerwartet eine Rechungskorrektur bekommt und was nachzahlen müsst. Und dann beginnt der Streit.
Gibt leider keine Nachbarn mit denen ich mich verstanden hab. Die sind alle mit dem Vermieter verwandt.
Damit hast Du die Frage schon fast vollständig selbst beantwortet. Wenn Dir keiner der Verwandten gewogen ist, läßt man Dich vermutlich nicht mehr ins Haus und bis Du endlich den Zugang erstritten hast, ist der Zählerstand nicht mehr relevant. Höflich fragen schadet erst mal nicht.
Darüber hinaus könntest Du einfach mal den Netzbetreiber oder Stromanbieter fragen, welcher Zählerstand zum Stichtag des Auszugs oder Einzugs der neuen Bewohner gemeldet wurde. Diesen vergleichst Du dann mit früheren Ständen und erkennst dann sicher ganz gut, ob der Stand beim Auszug stimmen kann oder nicht.
Übrigens: Falls jetzt der Einwand kommt, dass die das nicht nennen dürfen, spätestens bei Zugang der Abrechnung sieht man den Zählerstand sowieso. Er ist also kein Geheimnis.