Wie viel Bargeld darf man in Deutschland so mitführen, ohne es zu melden?
11 Antworten
Erst wollte ich ja direkt antworten "Wenn du zuviel hast, komm doch mal vorbei" ;)
Ab 10.000 muss gemeldet werden - wenn man in ein anderes Land einreist.
In deinem eigenen Land kannst du soviel Geld mit dir rum schleppen wie du magst.
hihihi..... ne ich hab nicht sooo viel :op
hat mich gerade nur interessiert.
Du kannst dir soviel Geld in die Taschen packen wie du lustig bist. Warum sollte das eingeschränkt sein?
Das Deutsche Geldwäschegesetz und Zollvorschriften regeln das: Überwachungs- und Meldepflichten
Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.
Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Sollten Personen von Beamten des Zolls oder der Bundespolizei (alt: Bundesgrenzschutz) zum Beispiel an einem Flughafen angehalten werden, sind sie gemäß § 12a Abs. 2 ZollVG (Zollverwaltungsgesetz) auf Befragen verpflichtet, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000 EUR oder mehr (bis 15. Juli 2007: 15.000 EUR) anzuzeigen. Bei einer Falschanmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 31a ZollVG), die auch einen Verdacht auf Geldwäsche begründen kann (§ 261 StGB). Bußgeld kann gemäß § 31a Abs. 2 ZollVG bis zur Höhe von einer Million Euro verhängt werden. (Bis 15. Juli 2007: von einem Viertel der nicht angemeldeten Summe bei fahrlässigem Verstoß über die Hälfte der Summe bei vorsätzlichem Verstoß bis zur gesamten Höhe der nicht angemeldeten Summe bei Vorliegen eines besonders schweren Falls)
Daneben normiert § 12a Abs. 1 ZollVG in Verbindung mit der Verordnung (EG) 1889/2005 seit dem 15. Juli 2007 die Pflicht beim Bargeldverkehr aus oder in den EU-Wirtschaftsraum, Bargeldbestände über 10.000 Euro vorher schriftlich anzumelden. Bei Verstößen kann gemäß § 31b Abs. 2 ZollVG ebenfalls ein Bußgeld bis zu einer Million Euro verhängt werden.
Auch Spielbanken werden im Geldwäschegesetz als meldepflichtige Institute genannt. Diese müssen bei Abgabe von Spielmarken im Wert von 2.000 Euro oder mehr an ihren Kunden bei diesen der Identifizierungspflicht nachkommen.
europaticker 2011/01: Kommission drängt Deutschland zur Durchsetzung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verweigern Geldmarktkontrollen
Du kannst und darfst so viel Geld mit Dir führen, wie Du hast und tragen kannst ;-) Da gibts keine Vorschriften.
Wem willst du das denn melden? Mitführen darfst du unbegrenzt- oder meinst du einführen? Also von einem anderen Land nach Deutschland schaffen- in diesem Fall interessiert das alleine wegen der Steuer und möglichen Straftaten den Zoll schon. Da sind es 10.000 Euro. Willst du mehr einführen, muss das beantragt werden und dann wird geprüft, was das für Geld ist und ob es ordentlich versteuert wurde.