Wieso sind Felgenrandaufkleber im Straßenverkehr verboten?!
Wieso zur Hölle sind Felgenrandaufkleber im Straßenverkehr verboten ?! sie bewirken doch rein gar nix. sieht nur besser aus aber schaden tut es doch niemand..
6 Antworten
10 Sekunden Suche - und man kommt in ein Forum, wo folgende Antwort zu finden ist:
wer für 5 cent nachdenkt, der merkt, dass die dinger nich verboten sind weil die in irgendweiner form den straßenverkehr behindern, sondern weil es mehr geld gekostet hätte für die dinger ein gutachten erstellen zu lassen, damit sie legal werden. grundsätzlich ist jede änderung verboten, bis ein unbedenklichkeits-gutachten erstellt wude. wenn man sich das sparen will, dann sagt man einfach "der shice ist verboten" und gut ist, auch wenn das jeweilige teil locker als unbedenklich eingestuft worden wäre. so ist nunmal die deutsche gesetzgebung und die darauf folgende reaktion der hersteller...
diese ergoogelte Antwort ist aber eher eine Meinung und entspricht weniger der Realitiät.
naja wenn man damit zufrieden ist....jedem das seine.
Diese sind nicht einfach so explizit verboten - sie sind nicht erlaubt.
Man darf nur solche Beleuchtungsmittel und Reflexionsmittel an einem Fahrzeug anbringen, welche erlaubt sind.
Da die Teile billigst hergestellt und vertrieben werden, hat man es unterlassen, diese auf ihre Wirkung hin zu untersuchen und zulassen zu lassen.
Und daher darf man die nicht verwenden, weil sie nicht zugelassen sind.
Na klar bewirken die wenig, könnten gar zu besserer Sichtbarkeit führen. Das ist jedoch völlig ohne Belang, es geht nur darum, ob man die Dinger erlaubt hat oder nicht.
Genauso gibt es z.B. Fahrradlampen, die darf man eigentlich nicht benutzen, weil sie nicht erlaubt sind. Täte man es doch, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Davon wird jedoch zumeist abgesehen, man ist schon heilfroh, wenn einer unter vielen Radfahrern wenigstens eine Lampe hat, viele haben gar keine und gondeln im Dunkeln herum.
Wer sagt, das Rimstripes verboten sind? Davon habe ich noch nie gehört. Die gibt es bei uns frei zu kaufen und es fehlt jeder Hinweis eines Verbotes.
Sind nicht generell nur die reflektierenden Felgenrandaufkleber verboten, da ja auch reflektierende Aufkleber an anderen Stellen des KfZ verboten sind. Und der Grund dafür ist ja klar oder?
Man beachte die seit 05.05.2014 geltende StVZO im §51a, Absatz 5:
Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
Also mit anderen Worten: weiß ist nun erlaubt, alle anderen Farben verboten ;-)
Genau lesen... Sie sind am Reifen erlaubt. Nicht an der Felge.