Wieso ist das Verstreuen der Asche eines Toten in Deutschland verboten?
Wieso ist das Verstreuen der Asche eines Toten in Deutschland verboten?
Eher wegen christlichem Einfluss oder wegen Hygienegründen?
Das zweite wäre ja eigentlich noch weniger nachvollziehbar als das erste, da Asche ja von vornherein desinfiziert ist.
Danke fürs antworten :)
3 Antworten
Das hat rein wirtschaftliche Gründe: mit dem Zwang, auf einem Friedhof bestattet zu werden, auch in einer Urne, verdienen die Kommunen viel Geld.
Wenn man das dennoch bezahlt, kann man allerdings auch hierzulande die Asche an bestimmten Stellen verstreuen (lassen).
Falls das dein Wunsch ist, musst du dich im Ausland kremieren lassen, dort geht das (und auch noch erheblich günstiger).
HTH
G imager761
Wenn das verstreuen der Totenasche erlaubt währe würden die Bestatter und die Friedhöfe kaum noch was verdienen-Andererseits ist es auc Hygienischen Gründen verboten.Stell dir mal vor ein Nachbar verstreut die Asche eines Angehörigen in seinem Garten und durch Wind wird sie in deine Wohnung geweht.Würdest du dich darüber freuen?
naja asche ist asche, ob die jetzt durch grillkohle oder aus menschen entstanden ist. unhygienisch ist da nix mehr, deswegen würd ich dieses argument jetzt nicht zählen lassen.
Auf dem Aschestreufeld eines Friedhofes wird die Asche von Verstorbenen verstreut. Das Aschestreufeld befindet sich in einem besonders festgelegten Bereich des Friedhofs. Innerhalb dieses Bereiches können die Angehörigen entscheiden, wo die Asche verstreut werden soll. Die Stelle der Verstreuung darf nicht gekennzeichnet werden. Die Beisetzung auf dem Aschestreufeld entspricht einem anonymen Grab ohne Ruhefrist.
Die Verstreuung der Asche von Verstorbenen darf nach dem Bestattungsgesetz NRW ausschließlich geschehen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten persönlich, handschriftlich die Verstreuung mit einer Willenserklärung bestimmt haben. (Text der Willenserklärung: Es ist mein Wunsch, nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Meine Asche soll auf dem Friedhof in xyz verstreut werden. Ort, Datum, Unterschrift)
Die Willenserklärung ist der Friedhofsverwaltung im Zusammenhang mit der Vertreuung der Asche im Original vorzulegen. Ansonsten kann nur eine normale Urnenbeisetzung stattfinden.
Das versteruen in der Naur ist deshalb verboten, weil der Gesetzgeber den sogenannten "Freidhofszwang" vorgesehen hat.