Wieso darf der reiseanmelder der bei einer buchung als erstes angegeben wird den kompletten flug stornieren OHNE die anderen mitreisenden darüber zu inform.?
Wir sind 5 personen die gegen januar einen flug für august gebucht hatten, jedoch sind wir mit der person (die die reise angemeldet hatte) nichtmehr befreundet und haben mit dieser person absolut nichtsmehr zutun. Haben den flug auch über ihre bank im ganzen gezahlt und wir haben auch unsere PDF tickets info etc die den fllug an sich angeht.
Die frage ist hier diese: Warum dürfte die person die den flug ''angemeldet'' hat einfach den kompletten flug aller personen (mitreisenden) einfach so stornieren OHNE die mitreisenden personen vorher gefragt zu haben ?
(wir wissen das wir die person somit anzeigen können *wegen betrug* und die reise anmelderin somit UNS das fluggeld übers gericht zurück zahlen müsste dennoch wäre die frage wieso man sowas überhaupt einfach machen darf/kann...?)
4 Antworten
Hier gibt es unterschiedliche Rechtsverhaeltnisse. Einmal das zwischen der Person, die die Reise fuer alle gebucht hat und dem Reiseveranstalter. Das ist das "Aussenverhaeltnis". Zudem gibt es auch noch das "Innenverhaeltnis". Das ist das Rechtsverhaeltnis, das ihr untereinander eingegangen seid, als ihr die gemeinsame Reise vereinbart habt. Beide Rechtsverhaeltnisse sind getrennt voneinander zu betrachten, koennen also nicht miteinander vermischt werden.
Im Aussenverhaeltnis ist die Person alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters, die mit diesem den Vertrag geschlossen hat. Alle anderen haben mit diesem Vertragsverhaeltnis nichts zu tun. Storniert diese Person nun den Reisevertrag, geht es den Veranstalter schlicht nichts an, wie die anderen Reiseteilnehmer zu dieser Entscheidung stehen. Sein Vertagspartner hat die Reise storniert. Ob der Rest der Gruppe damit einverstanden war oder nicht, ist fuer das Vertragsverhaeltnis zwischen ihm und der Person, die die Reise gebucht hat, voellig unerheblich.
Im Innenverhaeltnis, also innerhalb der Reisegruppe, duerfte die Person aber hoechstwahrscheinlich nicht zur Stornierung der Reise berechtigt gewesen sein (kommt darauf an, was ihr untereinander vereinbart hattet oder sinnvollerweise vereinbart haettet). Daraus duerfte sich dann ein den bereits gezahlten Reisepreis betreffender Rueckzahlunsanspruch gegenueber der Person ergeben, die das Geld fuer die Reise erhalten hat. Denkbar waeren u.U. auch Schadensersatzansprueche (wenn ein Schaden entstanden ist und nachgewiesen werden kann).
Mit Betrug hat das alles aber rein gar nichts zu tun (es sei denn, die Person hat von Anfang an vorgehabt, die Reise zu stornieren und euch um euer Geld zu prellen).
Ganz einfach. Weil der Anmelder der Vetragspartner ist.
Der Rest ist Privatsache zwischen den Reiseteilnehmern.
Sehr oft entsteht diese Situation zwischen Partnern, die sich vor Antritt der Reise trennen. Auch da gilt derjenige, der die Reise gebucht/bezahlt hat als Vertragspartner. Auch wenn der Andere - vorher - das Geld dem Buchenden übergeben hat.
Falls die Reise aber nicht storniert wird, kann jeder Einzelne die Reise trotzdem antreten, egal ob der Vertragspartner selbst fliegt oder nicht.
Der "Buchende" hat den Vertrag geschlossen und ist somit auch berechtigt, davon zurückzutreten.
Wenn meine Firma mir zB einen Flug bucht und den später storniert, dann habe ich ja auch kein Recht mehr auf den Flug......
Ihr habt ja nicht jeder einen eigenen Vertrag abgeschlossen.
Die Person, die gebucht hat, die ist bei diesem Vertrag der Vertragspartner für die Fluggesellschaft.