Wie wird von den Behörden überprüft wem die Drohne am verborgenen Nachthimmel gehört (Beispiel)?
Moin Community,
dieser Beitrag ist nur interessenbedingt, deshalb kommt mir bitte nicht mit falschen Vorwürfen. Es wundert mich einfach nur, wem eine nicht identifizierbare Drohne zugeordnet werden kann, wenn sie doch am Himmel in einer Flugverbotszone nicht zu erreichen ist. Als Beweismaterial in den Händen, könnte man die Spuren zum Käufer zurückverfolgen, aber reicht auch "nur sehen"? Ich glaube einige wissen, was ich meine, teilt mir gerne eure Kenntnisse mit!
Mit freundlichen Grüßen Alp
2 Antworten
Hi,
"Das System zur Fernidentifizierung erlaubt es Personen am Boden festzustellen, welche unbemannten Luftfahrzeuge sich in der Gegend befinden, wo der Fernpilot / die Fernpilotin sich befindet und wer der Betreiber*in ist. Ein solches System muss in UAS der Klassen C1, C2 und C3 installiert sein. Es sendet kontinuierlich Daten über den UAS Betreiber / die UAS Betreiberin, die Seriennummer, die geografische Position von UAS und Fernpilot*in, und auch Geschwindigkeit und aktuelle Höhe. Das System erlaubt es also Personen am Boden festzustellen, wer über ihnen fliegt, welches UAS es ist, wem es gehört, wo der Fernpilot / die Fernpilotin steht und in welcher Höhe sich das unbemannte Luftfahrzeug bewegt. Denken Sie also daran, dass auch Sie nicht anonym unterwegs sind, wenn Sie mit einer Kamera die Umgebung beobachten und filmen."
und
"Wenn das UAS mit einem System zur Geo-Sensibilisierung ausgerüstet ist, nimmt es automatisch einen Datenabgleich zwischen den von der Behörde veröffentlichten geografischen Zonen (z.B. Flugverbote für UAS) und der jeweiligen aktuellen Position vor. Sobald das unbemannte Luftfahrzeug feststellt, dass es in einer verbotenen Zone fliegt, bekommt der Fernpilot / die Fernpilotin automatisch einen Hinweis darüber.
Ein Geo-Fencing System geht sogar noch weiter: es liefert nicht nur einen Hinweis, sondern verhindert auch den Flug in einem solchen Gebiet, bzw. den Einflug. Gemäß den Bestimmungen der EU sind Geo-Fencing Systeme zwar möglich, aber nicht verpflichtend. Geo-Sensibilisierungssysteme sind verpflichtend für die Klassen C1, C2 und C3."
Quelle: Luftfahrtbundesamt
(https://lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/luftrecht-und-sicherheit/uas-klassifizierungen/)
Bedenke:
Bisher gibt es noch keine Drohnen mit der Einteilung in den neuen Klassen.
Bei Bestandsdrohnen ist daher eine Fernidentifizierung kaum bis gar nicht möglich.
In einer flugverbotszone wird die Drohne wahrschelich einfach vom Himmel geholt, Ende.
Ist derzeit in der Entwicklung. Im wesentlichen ists aber nichts anderes als eine statische Version davon:
https://de.wikipedia.org/wiki/Active_Denial_System
Mit auch etwas anderer Frequenz.
Jap gibts auch ;)
Das ist "Bio", das würden die Grünen einführen...
Wie das denn?
Öffentliche Gegenden könne als auch Fvbgs vermarktet werden. Wird da einfach rumgeballert oder was, könnte ich mir nicht vorstellen.
Nein rumgeballert nicht. Ist aber gerade für Flughäfen etc in Entwicklung, dass man die Dinger mit Mikrowellenstrahlung bekämpft.
Und in öffentlichen Gegenden wird das einfach so toleriert, habe ich das richtig verstanden ?
Es wird vermutlich von der Bedrohung und der Gefahr abhängen die durch den Absturz der Drohne besteht.
Über einer Stadt wird wohl niemand die Drohne runter holen, weil dadurch mehr Gefahr besteht.
In der Einflugszone eines Flughafens stellt idR die Drohne in der Luft die größere Bedrohung dar womit da vermutlich auch etwas unternommen werden wird.
Natürlich hängts dabei aber auch immer davon ab ob entsprechende Ausrüstung zur Verfügung steht.
Bin ich selber Meinung. Auf Flughäfen fände ich das ziemlich assozial, aber das kann doch nicht sein das man keinen Quadratmeter Freiheit für seine Quadrocopter in der BrD mehr hat..
Hat man im Endeffekt schon, man muss hald nur die Auflagen einhalten und die sind eben entsprechnd streng für die größeren oder schnelleren Drohnen.
IdR gelten für die Dinger abgemilderte Varianten der allgemeinen technischen Bestimmungen für Luftfahrzeuge und die sind eben aus der bemannten Luftfahrt abgeleitet womit die auch entsprechnd streng sind.
Im wesentlichen gelten Drohnen ohne entsprechende Zertifizierung und geschulten Piloten als System mit 100% Ausfallwahrscheinlichkeit, das ist der Standard in so einem Fall. Somit muss bei so einer Drohne immer vom Worst Case ausgegangen werden sprich kompletter Kontrollverlust in Verbindung mit voller Batterie.
Ob die Regelungen eben abgemildert werden können darüber lässt sich diskutieren, aber derzeit sind das eben einfach nur abgeleitete Regeln aus der Luftfahrt.
Und in öffentlichen Gegenden wird das einfach so toleriert, habe ich das richtig verstanden ?
Nicht in den ""öffentlichen" - in Flugverbotszonen!
"Einfach"? Die müsste abgeschossen werden und ich weiß nicht, ob selbst Kampfflugzeuge die richtigen Waffen dafür haben, solch ein kleines Objekt im Flug abzuschießen.