Wie wird sowas gehandhabt?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie hat soweit ich das rauslesen kann auf jeden Fall Schweigepflicht. Nur wenn du noch in akuter Gefahr wärst, dürfte sie das an eine 3. Person weitergeben.

Ich habe mich auch an meine Vertrauenslehrerin und meinen Schulpsychologen gewendet und ihnen von meinem Trauma erzählt. Es ist mir schwer gefallen und ich war mir nicht sicher, ob es richtig war darüber zu reden, aber ich bin froh, dass ich jemanden habe, der Bescheid weis und mich unterstützt. Meine Eltern wissen darüber nichts und das Trauma ist mittlerweile 10 Jahre her. Ich habe mich vor 2 Jahren in der 10. Klasse Ihnen anvertraut und habe jetzt noch ein gutes Verhältnis zu Ihnen.

Versuche es! Nachdem du ein gutes Verhältnis zu ihr hast, wird sie das sicher verstehen, dass du nicht möchtest, dass deine Eltern das mitbekommen.

Ich schick dir viel Kraft und Mut!💕🌸

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da die Straftat schon passiert ist, ist deine Ansprechpartnerin nicht verpflichtet, das irgendwo weiterzugeben.

Wenn du permanent weiter missbraucht würdest, müsste sie allerdings handeln.

Ja es ist eine rechtliche Sache, nämlich, dass sie es nicht weitergeben darf solange du das nicht willst! Also keine Sorge. Es ist wichtig, dass du es ihr erzählst und es ist gut, dass du ihr so sehr vertraust.

Nein. Es sei denn, die Situation besteht weiterhin.

Was für eine Vergewaltigung? Davon lese ich jetzt nichts.

Mira14205 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 11:13

Einmalig, ich kenne ihn nicht, ich weiß nichts über ihn, es ist im Olympiapark in München passiert, das einzige was ich fest sagen kann...

Nein, sie darf diese Informationen überhaupt an niemanden weitergeben (Ärztliche Schweigepflicht), ich würde es, an deiner Stelle deiner Sozialpädagogin erzählen, sie wird dich nur unterstützen und es kann auf jeden Fall nicht schlimmer werden.