wie weit darf der Staat auf das Sterbegeld zurück greifen wen ich in ein pflege heim komme und meine Rente nicht ausreicht?

4 Antworten

Hallo kaliscott,

genau das ist der Vorteil einer "echten" Sterbegeldversicherung. Sie ist zweckgebunden und darf nur für die Deckung der Bestattungskosten verwendet werden. Du kannst also zunächst einmal davon ausgehen, dass der Staat dir das in einer Sterbegeldversicherung angesparte Geld nicht wegnehmen kann, um z. B. Pflegekosten zu decken.

Einen festen Betrag, wie hoch das Schonvermögen für die Bestattung sein darf, gibt es nicht. Allerdings gibt es natürlich das Prinzip der Angemessenheit. Es gibt bereits einige Gerichtsurteile dazu, dabei bewegt sich die Summe zwischen ca. 5.000 - 6.500 Euro. Diese Summe reicht für eine durchschnittliche Bestattung aus und wird in der Regel als angemessen akzeptiert.

Eine Sterbegeldversicherung ist also definitiv sinnvoll, um das Geld zu schützen. Weitere Vorteile findest du unter monuta.de/news.

Viele Grüße
Teresa Imig
Monuta Versicherungen

Mit dieser Fragestellung hat sich unter anderem das Bundessozialgericht Kassel beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass ein angemessener Bestattungsvorsorgevertrag nicht zum verwertbaren Vermögen gezählt werden darf (Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R).

Das Vermögen für die Bestattung und eine angemessene Grabpflege zählt zum Schonvermögen, urteilte auch das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 5 C 84.02).

Sie müssen also nicht fürchten, dass Sie Ihren Bestattungsvorsorgevertrag zuerst verwerten müssen, ehe Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können - es sei denn, die Angemessenheit ist nicht gegeben. Wer für eine prunkvolle Bestattung mit aufwendiger Grabpflege vorgesorgt hat, kann sich auf die genannten Urteile nicht berufen. 

Versuche es mal mit dem Tag Sozialrecht.

Hallo

Bis zum 01.01.2016 war es noch so , das diese zu Schonvermögen gerechnet wurden .

Auch Sterbegeldversicherungen sind hiernach geschützt, nicht aber

solche „Todesfall-“ oder „Erlebensversicherungen“ die eine Auszahlung zu Lebzeiten als(wenn auch unwahrscheinliche) Möglichkeit einbeziehen.

Eine solche nicht alsschützenswert anerkannte Versicherung liegt also zum Beispiel dann vor, wenn im

Versicherungsvertrag geschrieben stünde, dass die Versicherungssumme nicht nur imTodesfall sondern auch bei Erreichen eines Alters von 100 Jahren auszuzahlen wäre.

Seit 01.01.2016 muss der Vertrag ganz klar vorsehen das er nur zur Bestattung dient . Ich rate meinen Kunden immer den Vertrag an ein Bestattungsunternehmen als Empfänger abzutreten .

Sollte ein Restbetrag übrig bleiben , wird er an die Erben ausgezahlt .

LG

casybeny