Wie viel Strafe muss man bei einem illegalen Filmdownload von 320 MB zahlen?
Ich habe Aus versehen einen Film ohne mein Wissen illegal gedownloadet...was tun...
4 Antworten
aus versehen... und ohne mein wissen...
geht nicht. aber du fragst nach Hilfe. Ok.
Abmahnanwälte
Hast du ein Abmahnschreiben von einem Anwalt erhalten?
Ansonsten würdest du hier wohl nicht auf diese Weise fragen.
Erstens: ohne Beistand nichts unterschreiben, und zurückschicken. Die Geldsumme ist ohnehin von denen festgelegt. Übrigens nutzt es nichts sich tot zu stellen. Diese Abmahnanwälte leben davon und je mehr sie machen müssen desto höher werden ihre Gebühren.
Apropos Gebühren: Der Links der Reihe nach anschauen
https://www.verbraucherzentrale.de/musik-tauschboersen
http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Die-Tricks-der-Abmahnanwaelte,abmahnungen109.html
prüfe zunächst dass es sich nicht um ein Fake handelt, auf Mails würde ich mal überhaupt nicht reagieren, derartige Nachrichten sind mehr oder weniger nichtig.
Man kann also hinsichtlich der Summe etwas machen. Letztlich wirst du aber entweder zuerst zur Verbraucherzentrale oder zu einem Anwalt gehen müssen.
Strafrecht
Die zwei bisherigen Antworten dazu sind im Prinzip richtig, umfassen jedoch nur das Strafrecht. In der Regel wird deshalb aber wohl nicht angefragt, besonders wenn du nach "Gebühren" fragst. Du kannst davon ausgehen dass Verstöße gegen das Urheberrecht bei einem Download nur für dich selbst kaum Öffentlichkeitswirksam sind, solange nicht zu viel war, d.h. die Verfahren werden meistens nicht weiter verfolgt. Leider ist es in Filesharingbörsen so, dass immer diejenigen erwischt werden, die nicht professionell vorgehen und z.b. keine ausländischen IP-Adressen benutzten. Dein Download in diesen Börsen beinhaltet halt auch, dass du den geladenen Teil anderen Usern bereitstellst.
Jetzt braucht der Abmahnanwalt nur noch einen Helfer, Detektiv genannt, der sich an Lieder und Filme anhängt für die der Anwalt ein Mandat hat und schwuppst ist die Geldmaschine am laufen.
Es kommt unter anderem darauf an, ob du "nur" etwas heruntergeladen hast oder ob du auch hochgeladen hast. Wenn du etwas über Filesharing, etwa per torrent, heruntergeladen hast, hast du auch hochgeladen, was dann als Verletzung des Urheberrechtes gewertet wird und teuer werden kann.
Bei einem reinen Download enteht im Grunde nur ein zu ersetzender Sachschaden, hier sind die Ansichten aber unterschiedlich.
Falls du Post von einem Anwaltsbüro erhalten haben solltest, gehst du damit am besten zu einem Fachanwalt für Internetrecht und Urheberrecht und lässt den die Sache übernehmen.
Das liegt so bei rund 150 € zuzüglich Gebühren.
Und dafür kann man eine Menge DVDs oder Blu-rays kaufen.
Vorraussetzung ist es erstmal erwischt zu werden. Und die Wahrscheinlichkeit liegt da eher zu Null
Schätzungsweise 50€
Die Gebühren sind wie Hoch?
Beim ersten mal kann es zu einer Verwarnung kommen, welche dann ungefähr bei 100€ liegt (falls es überhaupt jmd. mitbekommen sollte). WEnn es dann mehrmals passiert, dass du solche Filme downloadest, dann kann es eine Strafe von bis zu 10000€ geben.
MFG
Diese ,,Rechnung" ist eigentlich eine Anzeige, die entweder einen Virus beinhaltet, wenn du darauf eingehst, oder eine Verarsche, die dir das Geld aus der TAsche ziehen will. Solche Rechnungen kannst du NUR per Post von der Polizei bekommen.
Die Polizei verschickt Rechnungen?
Nein aber mir ist das Wort nicht eingefallen deswegen
ich meine eben die Leute die dich entdeckt haben und dein IP herausgefunden habne und dir somit eine Rechnung zustellen können
Danke...ich hatte die Website von einem Freund vorgeschlagen bekommen dieser Sagte mir Aber erst sehr viel Später das er eine Rechnung von über 4300€ hatte deshalb hatte ich Angst das ich für 1 Film auch so viel Zahlen Müsste...😁