Wie viel € beträgt die Strafe in Belgien,wenn man nicht wählen geht?
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Das steht in Art. 210 des belgischen Wahlgesetzbuchs (hier auch auf deutsch: http://www.belgen-luedenscheid.de/kieswetboekdl.pdf):
"Eine erstmalige ungerechtfertigte Abwesenheit wird den Umständen entsprechend mit einem Verweis oder mit einer Geldstrafe von fünf bis zu zehn Euro geahndet.
Bei Rückfall wird eine Geldstrafe von zehn bis zu fünfundzwanzig Euro verhängt.
Es wird keine Ersatzgefängnisstrafe ausgesprochen.
Wenn unbeschadet der vorerwähnten Strafbestimmungen ein Wähler mindestens viermal innerhalb fünfzehn Jahren ohne Rechtfertigung der Wahl fernbleibt, wird er für zehn Jahre aus den Wählerlisten gestrichen und darf er während dieser Zeit von einer öffentlichen Behörde weder ernannt noch befördert oder ausgezeichnet werden."