Wie und wann und lohnt sich ein Gewerbe bei Mieteinnahmen geht das überhaupt?

6 Antworten

Es gibt durchaus Vorschriften ab wann man steuerlich in der Gewerblichkeit landet. Steuerberater unterstützen Dich dabei, Dich darüber zu informieren und es zu vermeiden oder bei Sinnhaftigkeit dieses zu tun. Aufgrund der damit verbundenen finanziellen Risiken wird ein Steuerberater gern Dein Mandat übernehmen.

Die besten Wünsche für die Zukunft!

Dafür mußt du kein Gewerbe anmelden, es ist, wie ich selber weiß, völlig unnötig. Du bist aber verpflichtet, die Mieteinnahmen bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Natürlich kannst du die Ausgaben (z.B. für Reparaturen, Versicherungen, Zinsen, Kreditbeschaffungskosten etc.) gegenrechnen, jedoch nicht für die eigengenutzte Wohnung,

U.U. ist es jedoch empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren.


Für die Vermietung musst du kein Gewerbe anmelden.

Lediglich für die Steuererklärung musst du sämtliche Belege aufheben und über eine Einnahmen/Ausgaben Berechnung dein Einkommen aus der Vermietung angeben.

Natürlich kannst du ein Gewerbe anmelden, es ist jedoch nicht notwendig und ich würde es dir auch nicht anraten. Lediglich wenn das Geschäft grösser wird und du es hauptberuflich ausführst, wäre es ratsam. Aus deiner Fragestelltung entnehme ich jedoch, dass dies bei dir noch nicht der Fall sein dürfte.

Das würde ich auf jeden Fall machen. Zumindest musst du es ja in deiner Steuererklärung angeben. Wenn nicht, ist das Steuerhinterziehung. Ausserdem kannst du, wenn du renovierst, auch später die Rechnungen angeben und abrechnen, was deinen Gewinn an Mieteinnahmen später erhöht. Es sei denn, du investierst die Mieteinnahmen gleich wieder, um das nächste Haus zu kaufen, dann kannst du dir das Gewerbe vielleicht sparen. Frag doch einfach mal einen Steuerberater, denn um die Angabe der Mieten in der Steuererklärung kommst du auf keinen Fall.

Dirk-D. Hansmann  11.04.2014, 10:21

Du würdest das machen? Hoffentlich führst Du kein Restaurant ohne Berater! Für die Unternehmensseite empfehle ich natürlich mich, dafür lebe ich. Und einen Steuerberater kann ich Dir auch sagen. Mache Dich nicht unglücklich! Was hier zynisch oder böse klingt, das ist es nicht! Sondern absolut im Sinne einer Ratgeberplattform, nämlich Menschen vor Schäden zu bewahren.

Für Wohnraumvermietung muß man kein Gewerbe anmelden.

Nur das Einkommen aus Vermietung bei der Steuerklärung angeben.