Wie teuer kann ein unnötiger Einsatz von Polizei und Rettungswagen in NRW sein?
Frage wie oben.
Danke im voraus.
11 Antworten
Hallo Fragenstelle549,
definiere bitte "unnötig"...
Kosten entstehen dem Verursacher zunächst einmal nur bei einem Missbrauch des Notrufs, also einer vorsätzlichen Fehl- und Falschinformation, die zum Einsatz der Rettungskräfte führt. Hierbei entstehen dann nicht nur die Kosten für den Einsatz selbst, sondern man macht sich dabei sogar noch nach §145 Abs. 1 Ziff. 1 StGB strafbar. Die Kosten sind dabei von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit (Feuerwehr = kommunal, Rettungsdienst = Kreis, Polizei = Bundesland) sehr unterschiedlich, deshalb können folgende Zahlen nur exemplarisch wiedergegeben werden:
- Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr als kommunale Einrichtungen hängen von der jeweiligen Gebührenordnung/-satzung der Stadt oder Gemeinde ab, in der Gebührensatzung sind auch die Stundensätze für die einzelnen Fahrzeuge bzw. das Personal aufgeführt. In Hamburg bspw. werden pro Einsatzkraft 58 EUR je angefangene Stunde berechnet sowie je nach Fahrzeugtyp zwischen 70 EUR für ein Kleinfahrzeug (ELW, KLF) und 250 EUR (Drehleiter) bzw. 1.000 EUR (Löschboot)
- Der Rettungsdienst steht in der Organisation des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, welche hierfür ebenfalls eine Gebührensatzung erlassen. Im Regelfalle werden pro Rettungswagen-Einsatz (inkl. Personal) so 200 bis 300 EUR berechnet, der Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeugs (inkl. Personal) ist mit ca. 350 bis 600 EUR etwas teurer. Beim Einsatz eines Rettungshubschraubers sprechen wir bereits von einem vierstelligen Betrag.
- Die Polizeien unterliegen den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer. In Berlin bspw. fallen bei einem "ungerechtfertigten Alarmieren von Polizeifahrzeugen" in der ersten halben Stunde 79,28 EUR je Polizeifahrzeug an, für jede weitere halbe Stunde dann 59,41 EUR.
Wenn der Betroffene selbst oder Dritte die Rettungskräfte "in gutem Glauben" gerufen haben, d.h., dass sie beim Notruf von einem Notfall ausgegangen sind, der sich im Nachhinein aber als weniger dringlich herausgestellt hat, dann ist der Einsatz für Feuerwehr und Polizei kostenlos bzw. die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit.
Beim Rettungsdienst ist das allerdings leider nicht ganz so einfach. Selbst bei einem Notfall, bei dem der Patient ins Krankenhaus eingeliefert wird, werden in der Regel nur 90% der Kosten von der Krankenkasse übernommen, 10% sind vom Patienten selbst zu tragen. Ist ein Transport ins Krankenhaus nicht notwendig oder verzichtet der Patient entgegen dem Rat des Notarztes bzw. des Rettungsdienstes auf den Transport ins Krankenhaus, dann hat der Patient nach einem Urteil des Bundessozialgerichts keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren durch seine Krankenkasse und bleibt selbst auf den vollen Kosten sitzen. Es ist daher manchmal schon aus Kostengründen sinnvoll, sich ins Krankenhaus einliefern zu lassen, auch wenn die Schmerzen bereits wieder abgeklungen sind.
Aber: Wenn z.B. nach einem Verkehrsunfall von Dritten ein Rettungswagen gerufen wird, der aber letztendlich nicht einzugreifen braucht (da sich bei dem Unfall niemand verletzt hat), werden in der Regel keine Gebühren erhoben (bzw. diese von den Versicherungen übernommen).
Der Patient zahlt 10,-... Unabhängig davon, unabhängig davon, ob er in Bochum verunglückt, wo der RTW Einsatz mit ca 435,- vergleichsweise preiswert ist oder in der Nachbarstadt, wo der RTW Einsatz fast das doppelte kostet.
Ja und nein. Gängig sind 10% der Kosten, wobei mindestens 5,- EUR und max. 10,- EUR (ich habe aber auch schon von bis zu 25,- EUR gehört - allerdings nicht in unserer Region) berechnet werden.
So ein Unsinn!
Wenn die Schmerzen abgeklungen sind, braucht man gar nicht erst einen RTW rufen. (in den paar Minuten, bis er eintrifft, werden Schmerzen, die es rechtfertigen einen RTW zu rufen, nicht nachlassen)
Und wer sich unnötig ins KH chauffieren lässt, der bekommt im Idealfall die Kostenübernahme verweigert und zahlt den Einsatz (und kann zusätzlich vom KH mit dem Taxi kostenpflichtig heimfahren)
Wenn ein Transport nicht notwendig ist oder abgelehnt wird, wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine Rechnung gestellt, das sind dann aber Fälle, die man als Missbrauch des Notrufs werten kann (z. B. "gut dass ihr da seid, mein Bier ist alle und ich hab keins mehr, ihr müsst mir welches holen" und dann ausfallend werden)
Liebe KirstenSe, auch hier liegst Du leider mal wieder falsch bzw. hast meinen Text nicht richtig gelesen.
Es gibt durchaus Fälle (selbst erlebt - ich bin mehrfach als Sanitäter auf einem RTW als 3. Mann mitgefahren!), wo ein Patient aus den verschiedensten Gründen nach wenigen Minuten keine oder deutlich weniger Schmerzen verspürt hat, als es noch zum Zeitpunkt des Notrufs der Fall gewesen ist. Was natürlich nicht immer bedeutet, dass er auch nichts hat... das Problem ist dann eher, dass der Patient dann glaubt, alles sei wieder gut, und den Transport ins KH entgegen des Rats des Rettungsdienstes bzw. des Notarztes verweigert.
Und von "unnötigem chauffieren" war bei mir auch nie die Rede - es muss natürlich ein Grund vorliegen bzw. auf Anraten des RD oder NA passieren.
Und doch: Es werden leider sehr häufig Leerfahrten in Rechnung gestellt. Erst im Dezember wieder live (privat) erlebt: Ein älterer Herr hatte auf einem Weihnachtsmarkt plötzlich gesundheitliche Probleme. Sein Blutzucker war enorm angestiegen (Diabetiker), nachdem er wohl ein Stück (?) Kuchen verputzt hatte. Der RTW wurde gerufen, es fand aber nur eine Vor-Ort-Behandlung statt, der Patient verzichtete auf die Einlieferung ins KH und wurde anschließend von seiner Familie abgeholt und nach Hause gebracht. Die Fahrt wurde ihm voll in Rechnung gestellt.
Zu solchen und ähnlichen Fällen findest Du auch zahlreiche Seiten im Internet, ein paar spontan gefundene liste ich hier mal auf:
https://www.ruv-blog.de/wer-zahlt-den-rettungswagen/
Bevor Du also nächstes Mal einen Beitrag einfach als "Unsinn" abtust, informiere Dich bitte besser.
Gängig sind 10% der Kosten, wobei mindestens 5,- EUR und max. 10,- EUR (ich habe aber auch schon von bis zu 25,- EUR gehört - allerdings nicht in unserer Region) berechnet werden.
Ignorieren wir mal, dass sich diese Aussage von dir nicht wirklich mit deiner vorherigen allgemeinen Aussage deckt, "10% sind vom Patienten selbst zu tragen.", was Eigenanteile von 40 bis mehrere 100€ bedeuten würde
Da du in Deutschland keinen RTW Einsatz für unter 100,- bekommst und die 10%, mindestens 5,- maximal 10,- nicht gängig sondern von den KVs festgeschrieben sind liegt der Eigenanteil bei 10,- (bei pkv meist 0,-)
Was man doch alles so hört. Ich habe gehört das Elvis noch lebt - allerdings auch nicht in unserer Region
informiere Dich bitte besser.
Oh schau, ein Spiegel 🤦🏻
Da hoher Blutzucker keine Probleme macht, bis auf viel pinkeln und irgendwann ins Koma fallen und der betreffende Herr offenbar nicht im Koma lag finde ich die Weihnachtsmarktgeschichte sehr fragwürdig.
Davon ab ist nicht nach jeder Behandlung ein Transport notwendig, deswegen gibt es die Möglichkeit "nach ärztlicher Behandlung entlassen" abzurechnen. Wenn dies nicht getan wurde, lag wohl absolut kein Fall vor, der einen RTW Einsatz gerechtfertigt hat.
Wie bereits gesagt, wenn eine Alamierung gerechtfertigt war aber ein Transport nicht notwendig ist oder abgelehnt wird von jmd, der gar nicht selbst verständigt hat, wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine Rechnung gestellt, das sind dann aber meist Fälle, die man schon als Missbrauch des Notrufs werten könnte.
Nur weil eine Fahrt nicht direkt der KV in Rechnung gestellt werden kann, wird die noch lange nicht dem Patienten in Rechnung gestellt. Viele Einsätze fallen unter "Pflichtaufgaben des Rettungsdienstes" und werden von den Städten getragen. (die verschiedenen Arten der Leerfahrten fließen auch in die langwierigen und komplizierten Verhandlungen zwischen Stadt und KV ein)
Wenn ein Polizeieinsatz oder Rettungswagen, egal wo in Deutschland nur durch Unfug ausgelöst wird, kann der ganze Einsatz jemand angerechnet werden
und das kann sehr teuer werden; kommt auf die Einsatzfahrzeuge an, die bereitgestellt wurden
und wozu löst man einen unnötigen Einsatz aus? Ich bin auch dafür, das solche Einsätze vom Auslöser bezahlt werden müssen, weil es Notrufe zur gleichen Zeit gibt, die wirklich Hilfe brauchen!
Polizei wird nach Person und Zeit bezahlt. Die Sätze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Weiß ich nicht auswendig. Musst du in die Gebührenordnung des Landes gucken. Da du keine Angaben machst, wie viele Personen und wie lange, könnte das eh keiner exakt sagen.
Die Kosten für den Rettungsdienst sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ich kenne Städte in NRW, da lag der Preis für einen RTW Einsatz vor kurzem noch bei unter 300,- in anderen Städten bei 500 und mehr (in Witten z. B. über 800,-)
Wenn noch ein Notarzt dazu kommt wird es deutlich teurer (Herne z. B. 1300,-)
Exakte Angaben dazu findest du in der Gebührenordnung deiner Stadt.
Da ja, um diesen Einsatz grundlos herbeizuführen, jmd bewusst den Notruf gewählt und falsche Angaben gemacht haben wird, kommt dazu noch der Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln der nach § 145 StGB mindestens eine Geldstrafe (Freiheitsstrafe möglich) nach sich zieht.
Je nach Situation können auch noch Schadensersatzforderungen dazu kommen.
War mal neugierig.
Die AVerwGebO NRW sagt:
18.6
Tätigwerden der Polizei auf Grund missbräuchlicher Alarmierung oder auf Grund einer vorgetäuschten Gefahrenlage
Gebühr: Euro 50 bis 100 000
pro Wagen und (Ich glaube 30min) 60€
reicht lange nicht😅
In Abhängigkeit der Entfernung und Dauer des Einsatzes kann es richtig teuer werden.
Das ist kein Regelfall und meist deutlich teurer.
Der Patient zahlt 10,-... Unabhängig davon, unabhängig davon, ob er in Bochum verunglückt, wo der RTW Einsatz mit ca 435,- vergleichsweise preiswert ist oder in der Nachbarstadt, wo der RTW Einsatz fast das doppelte kostet.
So ein Unsinn!
Wenn die Schmerzen abgeklungen sind, braucht man gar nicht erst einen RTW rufen. (in den paar Minuten, bis er eintrifft, werden Schmerzen, die es rechtfertigen einen RTW zu rufen, nicht nachlassen)
Und wer sich unnötig ins KH chauffieren lässt, der bekommt im Idealfall die Kostenübernahme verweigert und zahlt den Einsatz (und kann zusätzlich vom KH mit dem Taxi kostenpflichtig heimfahren)
Wenn ein Transport nicht notwendig ist oder abgelehnt wird, wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine Rechnung gestellt, das sind dann aber Fälle, die man als Missbrauch des Notrufs werten kann (z. B. "gut dass ihr da seid, mein Bier ist alle und ich hab keins mehr, ihr müsst mir welches holen" und dann ausfallend werden)