Wie sinnvoll ist eine Kautionsbürgschaft?

8 Antworten

Vorab: Die Kaution ist gedeckelt und darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Mieter und Vermieter vereinbaren vor Abschluss des Mietvertrages, wie bzw. in welcher Form die Kaution erbracht werden muss. Viele Mieter gehen irrtümlich davon aus, dass die Mietsicherheit immer in Form einer Geldleistung erbracht werden muss. Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeiten, die Kaution zu erbringen. Zu diesen weiteren Möglichkeiten können die Verpfändung, die Sicherungsabtretung, die Bürgschaft und die Mietkautionsversicherung gezählt werden.

Die Mietsicherheit dient in erster Linie dazu, den Vermieter gegen Schäden und Zahlungsausfälle abzusichern. Im Regelfall verlangen Vermieter die volle Höhe, wenn ein neues Mietverhältnis abgeschlossen wird. Daher wird die Kaution für Mieter häufig zu einer großen finanziellen Belastung. Mit einem Einzug oder Umzug sind nämlich immer sehr hohe Kosten verbunden. Die alte Wohnung muss aufgelöst und ggfs. renoviert werden. Für die neue Wohnung müssen meistens zahlreiche Möbel und andere Einrichtungsgegenstände angeschafft werden.

Ein Umzug führt außerdem zwangsläufig dazu, dass für ein oder mehrere Monate doppelte Mieten gezahlt werden müssen. Nicht jeder Mieter kann diese finanzielle Belastung ohne Probleme tragen. Der Gesetzgeber hat Mietern zwar die Möglichkeit eingeräumt, die Mietsicherheit in drei gleichen Raten an den Vermieter zu zahlen. Zusammen mit der monatlichen Miete bleibt die Belastung aber dennoch hoch. Die ersten Monate in der neuen Wohnung werden daher leider oft zu einer finanziell sehr angespannten Zeit.

Ein Mieter, der beispielsweise 1.500,00 EUR Kaltmiete zahlen muss, hat in den ersten Monaten somit einen finanzielle Gesamtbelastung in Höhe von 9.000,00 EUR (3 Netto-Kaltmieten als Kaution und 3 Monatsmieten) zzgl. der Nebenkosten und den Kosten für den Umzug. Viele Mieter finanzieren die Mietsicherheit daher über Dispo-Kredite oder finanzieren sie sogar über einen Ratenkredit. Das Geld, das für die Kaution aufgebracht werden muss, fehlt außerdem bei der Einrichtung der neuen Wohnung. Letztlich besteht immer die Ungewissheit, ob die Kaution zum Ende des Mietverhältnisses in voller Höhe zurückgezahlt wird. Mieter sollten daher auf Alternativen zurückgreifen, wenn sie in eine neue Wohnung einziehen und die Mietsicherheit erbringen müssen.

In den vergangenen Jahren ist in den Medien vermehrt das Thema der Mietkautionsbürgschaft aufgekommen. Diese Form der Erbringung der Mitsicherheit ist bei Mietern dennoch bisher relativ unbekannt. Das liegt auf der einen Seite daran, dass traditionell die Mietsicherheit durch eine Geldleistung erbracht wurde. Auf der anderen Seiten wissen Mieter nicht genau, wie die Mietkautionsbürgschaft funktioniert. Eine solche Kautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung ist schnell und unkompliziert erklärt.

Mieter und Vermieter vereinbaren vor Abschluss des Mietverhältnisses die Höhe der zu erbringenden Kaution. Anschließend schließt der Mieter z.B. bei der Deutschen Kautionskasse, die auch unter dem Namen Moneyfix bekannt ist und mittlerweile von vielen Sparkassen angeboten wird, eine Bürgschaft über die Höhe der vereinbarten Kaution ab.

Die Bürgschaftsurkunde von Moneyfix wird dann dem Vermieter übergeben. Mieter sparen sich auf diese Weise die Zahlung der Kaution. Vom Mieter muss lediglich ein jährlicher Versicherungsbeitrag an die Kautionskasse gezahlt werden. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Höhe der Kaution. Stellt der Vermieter beim Auszug Ansprüche, so kann er sich damit direkt an die Kautionskasse wenden, die dann das Geld an den Vermieter überweist. Die Kautionskasse stellt fordert diesen Betrag beim Mieter an. Die Finanzierung der Kaution auf diesem Wege spart viel Geld und sorgt für Sicherheit. In der Regel wird die Moneyfix Mietkaution von vielen Vermietern akzeptiert und aus unserer Erfahrung sogar sehr gerne angenommen, da Verwaltungsaufwände beim Vermieter entfallen, wie z.B. die jährliche Zinsauskunft. Es bleibt also immer abzuwägen zwischen der Erbringung der Barkaution (mit einem Teilzahlungsrecht von 3 Raten) oder einer alternativen Bürgschaftsform. Eine generelle Empfehlung "Pro oder Contra" lässt sich nicht aussprechen und muss individuell betrachtet werden. Beide Formen der Sicherheitsleistung sind akzeptiert und seriös.

Hallo Michelle, ich habe selber Erfahrung mit solch einer Mietkautionsbürgschaft gemacht. Du verlierst dein Geld auf jeden Fall nicht. Allerdings zahlst du bei einer Mietkautionsbürgschaft nichts ab. Du zahlst einen jährlichen Beitrag dafür, dass in deinem Fall die Sparkasse in Höhe der geforderten Kaution für dich bei deinem Vermieter bürgt. Du erhälst nach Abschluss der Bürgschaft eine Bürgschaftsurkunde die du an deinen Vermieter übergibst.

Man kann die Bürgschaft online beantragen. Es geht alles ziemlich schnell und unkompliziert. Ich habe mit kautionsfrei.de gute Erfahrungen gemacht. Dort kannst du ganz schnell deinen zu zahlenden Beitrag errechnen und bekommst viele Informationen zu dem Thema Mietkautionsbürgschaft.

Das Ganze fängt doch an einer anderen Stelle an:

Der Vermieter legt Dir einen Vertragsentwurf zur Unterzeichnung vor. Nur wenige Vermieter wollen dann überhaupt auf die Barkaution verzichten und stattdessen eine Mietbürgschaft als Sicherheit akzeptieren. Wenn Dein künftiger Vermieter auch zu dieser Truppe gehört, hat sich das Thema Bürgschaft schon erledigt.

Der zweite Schritt ist dann die Anfrage bei der Sparkasse oder einem anderen Anbieter, z.B. einer Kautionsversicherung. Eine Bürgschaft werden solche Anbieter nur übernehmen, wenn Du ihnen als ausreichend zahlungskräftig erscheinst. Darüber können wir natürlich nichts sagen.

Kautionsbürgschaften sind nicht kostenlos. Der Anbieter verlangt dafür Gebühren. Wie hoch die sind, muß man erfragen. Nur mal einen Anhalt: Vor wenigen Tagen erzählte mir einer meiner Mieter, dass er seiner Volksbank pro Jahr 90 Euro für die Kautionsbürgschaft zahlen müßte.

Weg ist Dein Geld nur dann, wenn nach Ablauf des Mietverhältnisses noch Forderungen des Vermieters bestehen und dieser den Bürgen in Anspruch nimmt. Der Bürge, also z.B. Deine Sparkasse, fordert dieses Geld dann bei Dir ein. Bürgschaften sind nämlich keine Versicherungen für den Mieter, sondern dienen nur der Absicherung des Vermieters.

Seriös -- und gerade bei der Sparkasse - ist das schon. Aber wenn Du schon nicht Sicher bist, ob Du die Kaution überhaupt bei der Kasse abzahlen kannst, dann lass es besser sein. Teilt Euch die Kaution doch rein, Du einen Teil und Dein Freund einen Teil. Viele Vermieter akzeptieren auch Ratenzahlung. Fragt Euren diesbezüglich doch einfach mal. Und ganz wichtig: Wenn ihr beide in die Wohnung zieht, dann sollten Eure Namen auch BEIDE im Mietvertrag stehen- und nicht nur einer

Finger weg, kann Dein Verlobter nicht die Kaution zahlen ? Falls Du mit Ihm in eine gemeinsame Wohnung ziehst, sollte er doch genauso gerade für die Kaution stehen! Die Wohnung sollte übrigens auf beide Namen gehen, nicht nur auf Seinen! Gruß Sunny