Wie schnell dürfen Straßenbahnen innerorts (in der Stadt) und außerorts fahren bzw. beschleunigen?

5 Antworten

Für Beschleunigung gibt es keine Vorschrift.

Solange die Straßenbahn im gleichen Verkehrsraum fährt wie der Rest des Verkehrs, gelten die Geschwindigkeitsvorschriften des übrigen Verkehrs (und auch sonst die StVO).

Sie darf dann zudem nur maximal 75 Meter lang sein.

Wenn sich die Straßenbahn jedoch auf einem Gleisbett befindet, welches vom Rest des Verkehrs erkennbar abgesetzt ist (z.B. durch einen Bordstein), gelten KEINE allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (Ausname beim Vorbeifahren an nicht verschlossenen Weichen (15 km/h) oder Vorbeifahrt an einem Bahnsteig ohne Halt (40 km/h)) - und ach ja, sie darf dann auch länger als 75 Meter sein.

Es können dann für jede einzelne Strecke Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt werden, müssen aber nicht. Diese Geschwindigkeitsbeschränkungen sind dann dort auch nicht als Verkehrszeichen angebracht, der Fahrer muss diese dennoch beachten, das bedeutet kennen.

Zu deutsch, dann kann die unter Umständen auch viel schneller fahren als die ansonsten erlaubten Geschwindigkeiten.

Und ach ja, es wird zwischen innerorts und außerorts bei Straßenbahnen kein Unterschied gemacht. Es wird der Unterschied gemacht zwischen getrenntes Gleisbett oder straßenebene Fahrt.

Generell ist der Bahnverkehr genau wie der Schiffsverkehr etwas anders geregelt als der normale Kraftfahrzeugverkehr.

Auf der Straße besteht eine Bringschuld der Behörde. Sie muss den Fahrzeugführer auf die jeweiligen Ge - und Verbote explizit hinweisen - deswegen die vielen Verkehrszeichen.

Im Bahn - und Schiffsverkehr besteht eine Hohlschuld des Fahrzeugführers. Dieser muss sich über die Ge - und Verbote jeder einzelnen Strecke selbst kümmern, diese vorher einholen, sich zudem dran halten, diese müssen jedoch nicht explizit jeweils durch Zeichen bekannt gemacht werden.

So kann es sein, dass z.B. ein Schiffahrtsweg oder eine Bahnstrecke eine Geschwindigkeitsbeschränkung hat, es dort jedoch kein Verkehrszeichen gibt, was bedeutet, man sieht es gar nicht.

Ist man jedoch schneller als erlaubt, ist man trotzdem der Mops.

Das musst Du Dir im Vergleich in etwa so vorstellen, stell Dir vor, das wäre im Autoverkehr auch so. Jetzt macht man morgen die Straße vor Deiner Wohnung zu einem verkehrsberuhigten Bereich - das bedeutet 7 km/h.

Nur stellt man keine Schilder auf. Dennoch blitzt man und wenn Du zu schnell bist, bist Du trotzdem der Mops, Du hättest Dich halt vorher erkundigen müssen.

Genau so läuft das bei diesen Verkehrsarten. Deswegen kann man bei Bahnstrecken oder Schiffahrtswegen nie einfach so sagen, welche Beschränkungen doert jeweils gelten. Dazu muss man explizit in den entsprechenden Plan bzw die jeweilige Ordnung schauen, da steht alles drin.

Z.B. gibt es eine Rheinschiffartsverordnung. Da steht genau drin, von Rheinkm sounbdsoviel bis soundsoviel ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Du wirst vor Ort jedoch kein Verkehrszeichen erkennen können. Bretterst Du dennoch einfach mit der Motorbott durch und die Pozelei misst Dich, bist Du dran. Genauso bei Bahnstrecken.

Die Bestimmung besagt: innerorts dürfen sie nicht schneller als 50 km/h fahren, haben Vorfahrt bei nicht ampelbewährten Kreuzungen. Außerhalb: dürfen sie meienes wissens bis zu 80 km/h fahren und die Beschleunigung liegt im Ermessen der Verkehrsgesellschaft.

Straßenbahnen unterliegen der Straßenverkehrsordnungen und darüber hinaus den Betriebsvorschriften, die für das betreibende Verkehrunternehmen Gültigkeit haben.

Das können zum Besipiel temporäre Einschränkungen sein, die während Baumaßnahmen an den Gleisanlagen gelten.

solange sie im gemischten verkehr mitfahren gilt das selbe wie fürs auto.auf eigenen trassen ohne autoverkehr dürfen sie schneller

Servus,

für die Beschleunigung einer Straßenbahn gibt es keine Vorschriften.

Ansonsten gilt die geiche Geschwindigkeitsvorgabe wie für die Autofahrer.

Bikergrüße!