Wie oft muss ich meinem Treuhänder Kontoauszüge vorlegen?
Hallo!
Ich bin seit 4 Monaten in der privaten Insolvenz. Bei mir lief bis jetzt alles ohne große probleme. Mein Bankkonto ist auch sehr schnell von meinem Treuhänder wieder freigegeben worden. Ich habe mein Treuhänder allerdings noch nicht persönlich kennengelernt!
Jetzt zu meinen Fragen: 1. Muss ich ab und zu, zu meinem Treuhänder hin in der Zeit wo ich im Verfahren bin? 2. Muss ich Kontoauszüge vorlegen in regelmäßigen abständen oder holt sich mein Th.selbst die Informationen von meiner Bank? 3. Wenn ich mehr als die knapp 1000 Euro netto habe, wieviel muss ich dann davon an den Th. bezahlen? Angenommen ich verdiene 1200 Euro netto muss ich dann alles was über das pfändbare Einkommen liegt abgeben oder nur ein satz?
Über eure hilfe freue ich mich sehr, Dankeschön!
4 Antworten
Grundsätzlich müssen Sie Kontoauszüge nur auf Verlangen vorzeigen. Das wird aber selten gemacht. In der Regel immer dann, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögen auf dem Konto gebildet wurde. Nach Einstellung des Verfahrens (§200 InsO)können Sie aber wieder Vermögen bilden. Bei einem Einkommen von 1200,- und alleinstehend müssen 150,40 abgeführt werden.
Grundsätzlich gehört Neuvermögen zur Masse, der Th wird also die Herausgabe verlangen. Wir reden hier aber nicht von 100,- Euro.
Ein gemeinsames Konto ist unter der beschriebenen Situation immer das schlechteste was einem passieren kann. Ich würde schnellstmöglich versuchen getrennte Konten zu führen. PS: Der Partner hätte bei einem Herausgabeverlangen des TH die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass es sein Vermögen ist.
Am besten ist du nimmst zu deinem Treuhänder kontakt auf und er/sie erklärt dir alles notwendige. Dir ist aber auch bewusst das diese Sache bis zu 7!! Jahre dauern kann. Es sei denn du schaffst es eher Schuldenfrei zu sein( zb.du bekommst nen gutbezahlten Job). Aber deine Kontoauszüge wirst du regelmäßig vorlegen müßen( ca.1/4jählich), und alles was du über einen bestimmten Satz verdienst bekommt der Treuhänder für deine Gläubiger( ich weis jetzt nicht genau wie hoch der Selbstbehalt ist so ca.980€). Damit mußt du dann auskommen. Was nicht heist,das du nicht Extrakosten(bedingte Mehrausgaben) geltent machen kannst. LG
sooft er das von dir verlangt!DU bist auskunftspflichtig!
Nur wenn es das ausdrücklich verlangt,sonst nicht.
Und was passiert dann? Ich mein, wenn Vermögen gebildet wurde? Was macht dann der Treuhänder? Und wie sieht das aus wenn`s ein Gemeinschaftskonnto ist wovon der eine Eigentümer nicht Insolvent ist?