Wie oft darf man in der Berufsschule fehlen in Baden Württemberg?

1 Antwort

Voraussetzung für die Zulassung zu Abschlussprüfung ist, dass du die erforderliche Ausbildungszeit absolviert hast (§ 43 Berufsbildungsgesetz). Die IHK setzt dabei die Regel, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen bei drei Jahren) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich. Wie die Fehlzeiten berechnet werden, wenn du nur in der Berufsschule fehlst, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Das erfragst du am besten der IHK als entscheidungsstragender Instanz.

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=73311