wie lange muss man gearbeitet haben um hartz 4 zu empfangen?
9 Antworten
Für Hartz 4 muss man gar nicht gearbeitet haben.
Hartz 4 ist aufgeteilt in Arbeitslosengeld II (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)
auf ALG II hat man Anspruch wenn man mindestens 4h am Tag arbeiten kann, auf Sozialhilfe wenn man nicht arbeitsfähig ist, oder wenn man zu wenig verdient.
Im gegenzug gibt es noch ALG I, darauf hat man Ansprch wenn man mindestens die letzten 12 Monate vorher durchgehend gearbeitet hat und insgesamt mehr als 24 Monate gearbeitet hat.
"Hartz 4 ist aufgeteilt in Arbeitslosengeld II (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)"
Falsch:
Sozialhilfe nach SGB XII hat mit H$ nichts zu tun.
H4 besteht aus ALG2 (§ 19 SGB II) und Sozialgeld (§ 28 SGB II)
Und bzgl. ALG1 solltest du dich auch nochmal schlau machen, denn das ist auch falsch dargestellt.
Korrektur: 3h/tgl bzw 15h/wö
ALG1: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Voraussetzungen/Voraussetzungen-Nav.html ALG2: ist nicht von vorher geleisteter Arbeit abhängig. Die anderen Voraussetzugne wurden hier schon genannt.
Um ALG II zu erhalten muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen. Wenn du mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, erhältst du zunächst das ALG I und im Anschluss ALG II.
Deswegen sagte sie ja mindestens, verstehst du unsere deutsche Sprache?
falsch, mindestens 2 jahre einbezahlt und das letzte jahr komplett
Das Jahr gilt für AlgII, stimmt. Das muss komlett sein.
Für ALG2 spielen solcherlei Überlegungen keinerlei Rolle.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist keine Anspruchsvoraussetzung für ALG2.
Ganz klar:
Um Anspruch auf H4 zu haben, brauchst du niemals gearbeit haben (wäre bei Säuglingen, die Sozialgeld im Rahmen des SGB II erhalten ja auch etwas schwierig.).
Du muss nicht einmal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (über 15 Jahre), sondern elediglich erwerbsfähig und hilfsbedürftig sein.
hartz4 bekommst du auch in bestimmten notsituationen, dafür gibt es keine regel der arbeit. kommt immer auf den menschen und seine geschichte an .. arbeitslosengeld 1 bekommst du erst nachdem du erst ma schön ein jahr in die kasse einbezahlt hast.. einfach hingehn, antrag stellen, dann wirste ja sehn. (allerdings kommt es immer auf das bundesland an.)
2 jahre muss man in die Kasse eingezahlt haben.
@cat64k
Nö!
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Ich hab da aber was vonem Jahr gehört für alg 1 aus welchem bundesland bist du?