wie lange darf ich Gesetzlich bei meinem Freund übernachten , bis der Vermieter was sagen darf?
bzw was unternehmen kann?
Also ich bin die meiste Zeit bei meinem Freund bzw auch in seiner Wohnung , schlafe also auch dort , jedoch bin ich auch für ein paar Stunden bei meinen Eltern , also immer einen ausgleich zu haben und das man sich nicht auf die nerven geht.
Ich habe mal gehört das es erlaubt ist das ich maximal 6 Wochen am Stück bei ihm pennen könnte , richtig?
6 Antworten
Mietrecht Besuch
Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszeck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt.
Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430). Selbst wenn die Tierhaltung wirksam im Mietvertrag ausgeschlossen ist, darf der Besuch vorübergehend jedoch z.B. einen Hund mitbringen.
Selbst ein gegen den Besucher ausgesprochenes Hausverbot, wirkt nur gegen den Besucher selbst und nicht gegen den Mieter, so dass der Vermieter das Mietverhältnis im allgemeinen nicht aus wichtigem Grund fristlos oder wegen Vertragsverletzung ordentlich kündigen kann, mit der Begründung der Mieter habe den Besucher trotz Hausverbots Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt habe (Köln, WuM 2004, 673).
Der Besuch muss jedoch von der Gebrauchsüberlassung und der Untervermietung abgegrenzt werden. Der Besuch ist der vorübergehende Aufenthalt in den Mieträumen; ist der Besuch dauerhaft, liegt hingegen eine grundsätzlich genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung vor. Höchstgrenzen sind schwer bestimmbar und hängen vom konkreten Einzellfall ab, so spricht eine Dauer von etwa vier bis sechs Wochen für die widerlegbare Vermutung der Gebrauchsüberlassung; jedenfalls überschreitet ein Besuch von drei Monaten die normale Besuchsdauer (WuM 1995, 396).
www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietrecht-besuch.html
Ich hatte vor jahren mal eine eigene Wohnung, aber war fast immer bei meiner Freundin.Das ging den Vermietern gegen den Strich und sie wollten meiner Freundin kündigen.
Wir haben uns einen Anwalt genommen und der sagte uns, das wir uns keine Sorgen machen müssen, wenn:
Ich eine eigene Wohnung habe
Ich alle 6 Wochen mindestens für 24 Stunden nicht in der Wohnung meiner Ferundin bin
Der Vermieter hatte das Nachsehen.
Du kannst so oft bei deinem Freund übernachten wie du willst, da kann kein Vermieter der Welt etwas gegen machen. Auch wenn du da einziehenwürdest ist es die Sache denes freundes und nicht die Sache des Vermieters. Es gibt nur eine Klausel über eine sogenannte Überbelegung, wenn also z.B. 6 Personen in einer 1-Zimmer-Wohnung hausen würden, dann kann der Vermieter etwas dagegen tun.
Aber: Man wird von Deinem Freund verlangen, dass alle Betriebskosten, die ggf. nach Personen (Bewohnern) berechnet werden, nun auf Basis von 2 Bewohnern berechnet werden
Und das geht nicht so einfach.
Besuch ist bis zu 6 Wochen erlaubt und das sogar mehrmals im Jahr.
Zu Beweisen, das der Freund nur dort wohnt ist nicht so einfach.
Allerdings sollte er einen eigenen Wohnsitz haben!
Betriebskosten könen nachgezahlt werden und werden in so einem Fall dann für die nächste Abrechnungsperiode hochgestuft. Hat er dann keinen Besuch mehr und sie sind niedriger als erwartet bekommt er eine Erstattung. Du kannst einem Vermieter nicht vorschreiben das er genau das an Wasser Strom und Heizung verbraucht was vorher veranschlagt wurde.
Ergänzend zu allen Antworten hier würde ich mal in den Mietvertrag schauen. Meine Wohnung wird von der Gagfah vermietet und ich glaube da stand was zu Gästen etc.
Ergänzend zu allen Antworten hier würde ich mal in den Mietvertrag schauen. Meine Wohnung wird von der Gagfah vermietet und ich glaube da stand was zu Gästen etc
Nicht Alles was in Verträgen steht ist wirksam!
Hallo,
6 Wochen ist richtig. Wenn Du nach sechs Wochen eine Nacht bei Dir schläfst, darfst Du wieder 6 Wochen bei ihm wohnen usw.
Allerdings kann man Ärger auch mit den anderen Mietern bekommen, da die deinen Verbrauch an Nebenksten mitbezahlen.
Gruß
Mikaele
erlaubt ist, eine gewisse zeit gäste zu beherbergen, dh. die zeitspanne liegt zwischen 3 - 6 wochen - ich würde es aber nicht auf eine klage mit dem vermieter oder den anderen hausbewohnern ankommen lassen. dein freund soll einfach eine zweite person seinem vermieter melden - das einzige was sich erhöht, sind die hausnebenkosten, also wasser, müll, hauslicht etc. ....liegt meist zwischen 25-50 euro pro person - je nachdem wie bei euch die hausnebenkosten umgelegt werden. dein freund wird wissen, was er da zahlt.n und schon seid ihr allen ärger los.
Natürlich kann kein Vermieter und wird kein Vermieter was sagen, solange Du Dich normal benimmst. Aber: Man wird von Deinem Freund verlangen, dass alle Betriebskosten, die ggf. nach Personen (Bewohnern) berechnet werden, nun auf Basis von 2 Bewohnern berechnet werden. Um von vornherein Missverständnisse bei der Jahresabrechnung zu vermeiden, solltet ihr fairerweise melden, seit wann Du in der Wohnung mitwohnst.