Wie lange darf ein Hund per Gesetz täglich bellen?
Ein Freund hat Probleme mit den Nachbarn- sein Hund würde mehr bellen, als das Gesetz es erlaubt...wir wüssten nun gern, ob es so eine Klausel gibt, die vorschreibt, wie viel oder wie lange ein Hund täglich bellen darf? Natürlich bemüht er sich, dass es nicht zu viel ist und geht auch oft Gassi mit ihm- aber es lässt sich eben nicht ganz vermeiden. Deshalb wäre er gern gewappnet für weitere Debatten...
26 Antworten
Eine gesetzliche Regelung gibt es da nicht, vielemehr Gerichtsurteile "mit Signalwirkung".
OLG Köln, Az. 12 U 40/93, Bellen des Hundes ist zulässig, jedoch nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen, zudem nur 30 Minuten am Tag und nur ausserhalb der Zeiten von 22 bis 6 Uhr und 13 bis 15 Uhr, auch das OLG Hamm ist der gleichen Meinung.
Zudem an Sonn-und Feiertagen ist das so weit als möglich ganz zu unterbinden (ein bis zweimal Bellen ist da sicherlich auch noch drin).
Das würde bedeuten, bring dem Hund die Uhr bei und kauf ihm einen Kalender.....
Im Raum steht unter Umständen gar eine Unterlassungsklage der Nachbarn mit dem Ziel der Beseitigung der Störung, welche diese selbstverständlich anstrengen könnten, im Wiederholungsfall nach verlorener Klage würde dies Strafzahlungen an diese bewirken, damit ist nicht zu spaßen.
Hinzu kommen die Gerichtskosten, Anwaltskosten, etc, das kann schnell sehr teuer werden.
http://www.wildundhund.de/438,3306/
unter anderem steht da: So bestimmen einige Urteile, dass ein Hund zwar bellen darf, aber maximal 30 Minuten täglich und maximal zehn Minuten ununterbrochen. Wie realitätsnah diese Anweisungen sind, bleibt dem Betrachter überlassen. Diesbezüglich sind sich auch nicht alle Gerichte einig. So haben das Oberlandesgericht Düsseldorf, das Landgericht Mainz und das Amtsgericht Celle nicht konkret festgelegt, wie viele Minuten pro Tag insgesamt Hunde bellen dürfen.
Gerichtlich begrenzte Anzahl
Ein verurteilter Hundehalter ist mit dem anschließenden Problem, wie der Hund dazu zu bringen ist, sich absolut ruhig zu verhalten, allein gelassen. Hält er sich aber nicht an das Urteil, kann es ihn teuer zu stehen kommen. Für diesen Fall kann ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25 564,59 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten festgesetzt werden.
diese Urteile hängt ihr dann am Besten in den Zwinger, damit der Hund sich auch daran hält...
Es gibt kein Gesetz dazu, aber... auch der Hund muss, so blöd es klingt, die Ruhezeiten einhalten, d.h. z.B. kein Bellen nach 22 Uhr. Vielleicht sollte man Ihm beibringen die Uhr zulesen :-)
- der Besitzer sollte mit dem Hund in die Hundeschule
- wenn jemand sich durch ständige Bellerei belästigt fühlt, sollte er dies dem nächsten Ordnungsamt mitteilen- die müssen da nachhaken.
Der Nachbar soll ihm mal freundlicherweise das Gesetz zeigen, in dem das geregelt ist. Wenn er kein Dauerkläffer ist und nur bellt/anschlägt wenn jemand kommt, finde ich das ganz normal.