Wie komm ich aus den DVAG verträgen raus?

6 Antworten

Das Deine Beraterin erstmal schweigt ist klar. Die will die Widerrufsfrist überstehen. Widerrufe die Anträge sofort und schicke den Widerruf auch nicht an die Beraterin sondern an die DVAG-Zentrale.

peach2013 
Beitragsersteller
 29.11.2012, 22:53

Okay. Wenn ich die Anträge widerrufen habe, bekomme ich dann eine Bestätitung oder so was, das mir bestätigt, dass ich aus den ganzen Verträgen raus bin ?

tomhi  29.11.2012, 23:28
@peach2013

Schreibe Foldendes in den Widerruf (Adresse und Absender sowie Datum sind eh klar):

Meine Anträge auf xx-Versicherung, yy-Versicherung und zz-Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich die Anträge auf xx-Versicherung, yy-Versicherung und zz-Versicherung vom Da.tu.mmmm. Ebenso widerrufe ich das Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs der o. g. Anträge.

Von Anrufen und/oder Besuchen Ihrer Mitarbeiter bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Deine Unterschrift

Candlejack  30.11.2012, 09:08
@tomhi

und das ganze bitte mit Einwurfeinschreiben. Gerade bei der DVAG/AM habe ich "sehr gute" Erfahrungen mit nicht nachgewiesenen Kündigungen ;-)

Unterschriebene Verträge kann man innerhalb 14 Tagen nach Unterschrift widerrufen ! Einfach ein Brieflein an die DVAG / AachenMünchener schreiben und gut.

Unabhängig davon, dass die Verträge der AM tatsächlich nicht der Brüller sind, wäre interessant, wieso Du plötzlich davon Abstand nimmst oder daran zweifelst.

Man kann die Verträge schriftlich widerrufen. Das ist gar kein Problem, wenn Du damit nicht zu lange wartest.

peach2013 
Beitragsersteller
 29.11.2012, 22:48

Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt,bspw morgen, wo ich das ganze kündige, ziehen sie mir nichts vom konto ab? Ich war zu blauäugig und hab eine Einzugsermächtigung unterschrieben, eine Riester-Rente abgeschlossen und einen Bausparvertrag.

Klammlosewelt  29.11.2012, 23:10
@peach2013

Du schreibst einfach: (Mustertext) "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch und bitte um rückwirkende Aufhebung der Riesterrente und des Bausparvertrages. Gleichzeitig widerrufe ich eine Abbuchungsermächtigung von meinem Konto. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich. Mit freundlichen Grüßen"

Den Widerruf richtest Du am Besten direkt an die Versicherungsgesellschaft, wo die Riesterrente abgeschlossen wurde, und an die Bausparkasse.

Die DVAG ist ja nur Vermittler.

Bei einem Bausparvertrag und einer Riesterrente brauchst Du Dir auch sowieso keine Sorgen machen, denn bei diesen Verträgen besteht keine Zahlungsverpflichtung.

Sollte die Versicherung etwas von Deinem Konto abbuchen, kannst Du Dir das Geld von Deiner Bank zurück holen.

kevin1905  30.11.2012, 04:05
@peach2013

Gabs denn vorher eine kompetente Beratung mit Schichtenvergleich und Bedarfsanalyse? ;-)

Übrigens, du kündigst nicht, du widerrust. Das ist rechtlich ein bedeutender Unterschied.

Candlejack  30.11.2012, 09:10
@peach2013

Eine Einzugsermächtigung ist bei Riester und Bausparer normal, nix blauäugig. Allerdings sind die Riesterverträge der AM sehr mittelmäßig, die Bausparer der Badenia (?) sind marktüblich, aber auch da gibts bessere.

Candlejack  30.11.2012, 09:11
@kevin1905

Bei der DVAG gibts sowas wie ne Bedarfsanalyse, aber keinen Schichtenvergleich. Damit sind die Berater dort schlichtweg fachlich und steuerlich überfordert ;-)

14-tägiges Widerrufsrecht. Frist beginnt erst, wenn die Versicherung bestimmte Bedingungen erfüllt hat, siehe:

http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html

Am sichersten Einschreiben mit Rückschein "Hiermit widerrufe ich meine Anträge vom ... auf Abschluß von ... Ich bitte Sie um eine kurze Bestätigung, daß Sie meinen Widerruf akzeptieren." Also keine Kündigung!

Selbst wenn Du keine Bestätigung bekommst, bist Du mit dem unterschriebenen Rückschein (aufheben!) auf der sicheren Seite.

Alles klar? Wünsche Erfolg.

Berufspsycho  30.11.2012, 01:45

Grundsätzlich richtig, wobei ich aus der Praxis den Tipp dazu geben würde, dass ein Einwurfeinschreiben sinnvoller ist, denn beim Einschreiben mit Rückschein gilt es nicht als zugestellt, wenn es nicht Empfang genommen wird. Mit den Rückläufer Fristen hat der Verbraucher aber Pech und bleibt im Vertrag. Einige GEsellschaften nehmen die deshalb nicht mehr an.

Gehe zu einem Versicherungsmakler (nicht Vertreter) in deiner Nähe. Zu überprüfen unter www.vermittlerregister.info