Wie kann ich Hapimag-Aktien verkaufen?
Hallo zusammen!
Ich möchte geerbte Hapimag-Aktien incl. sehr vieler Punkte verkaufen. Kann mir jemand sagen wie ich sie loskriege?
7 Antworten
Hapimag Aktien notieren nicht an der Börse, daher gibt es keinen wirklichen Handel damit. Man kann versuchen, die Aktien privat an den Mann zu bringen. Der "innere Wert einer Aktie beläuft shc derzeit auf etwa 2000 CHF!. Hapimag nimmt derzeit auch keine Aktien zurück, man kann mit Glück von Hapimag ein Eintauschangebot gegen Wohnpunkte bekommen, das heißt, man bekommt rd. 250 Punkte, die man in den nächsten 5 Jahren in den Anlagen verwohnen kann. Die Jahresgebür pro Aktie beträg dieses Jahr rd. 270 Euro, dafür bekommt man 60 Wohnpunkte.
Zusatz: Die Nebenkosten für eine Woche in einem 2-Zi.-Appartement betragen aktuell 346,00€ - für einmal Bettwäsche wechseln und ab und zu Durchwischen. Dafür kann ich meine eigene Putzfrau mit in den Urlaub nehmen!
Seit vielen Jahren benachteiligt die Hapimag ihre Mitglieder, die ihre Hapimag Aktien loswerden wollen. So hat sie sich mal wieder etwas Neues ausgedacht:
Sie bietet Ihren Mitgliedern an, die Aktien umzuwandeln in Hapimag classic Aktien. In Wirklichkeit wird nichts umgewandelt sondern Sie akzeptieren neue Allgemeine Bestimmungen (AGB´s) die eine 7-jährige Kündigungsfrist vorsehen.
Würden Sie bei Ihrem Telefonanbieter oder anderen Abo´s eine solch lange Kündigungsfrist akzeptieren?
Konkret heißt das, dass Sie die Aktien noch 8 Jahre halten müssen denn die siebenjährige Laufzeit beginnt erst mit dem 1.Januar des Folgejahres und in dieser Zeit müssen Sie natürlich Ihren Jahresbeitrag pro Aktie weiter bezahlen. Das sind dann voraussichtlich ca. Euro 2.650,--.
Da viele alte und kranke Mitglieder Ihre Aktien verkaufen wollen, stellt sich dann noch die Frage, was man mit den Wohnpunkten anfangen soll, wenn man nicht mehr reisen kann oder will.
Fragen Sie doch mal schriftlich bei Hapimag nach, was für einen Geldbetrag Sie denn nach Rückgabe Ihrer Aktien in acht Jahren erhalten. Sie werden wahrscheinlich furchtbar enttäuscht sein.
Wie könnte die Lösung für Sie aussehen?
Mitarbeitende von Hapimag haben mir eine wirklich gute Lösung genannt:
Verkaufen Sie die noch vorhandenen Punkte oder wohnen Sie sie ab und zahlen dann ab sofort keinen Jahresbeitrag. Die Hapimag erinnert zwar an die Bezahlung des Jahresbeitrages, klagt die Beiträge aber nicht ein. Aus eigener Erfahrung können wir das bestätigen. Uns liegen immer mal wieder Verkaufsanfragen von Mitgliedern vor, bei denen die Außenstände deutlich über 2.000,-- CHF liegen und die Hapimag die Beträge nicht eingeklagt hat sondern die Aktien sang- und klanglos zurücknimmt. Ein Grund könnte sein, daß die Hapimag den Klageweg fürchtet, denn die Gerichte würden bei dieser Gelegenheit das Kleingedruckte und ganz besonders die Rücknahmebedingungen einer genauen Prüfung unterziehen.
Was schreibt der Schweizer Rechtsanwalt Heitz, der für den HFA die Sonderprüfung der Hapimag initiiert hat und der selbst Hapimag Mitglied ist: „Genau dies ist der Rat, den ich seit über einem Jahr Aktionären und deren Anwälten empfehle!»
Das wird sehr schwierig. Wenn Sie der Erbe sind so gehen alle Zahlungsverpflichtungen, Jahresgebühren, auf Sie über und können von Hapimag eingeklagt werden, was diese auch erfahrungsgemäß tun. Bieten Sie die Aktien Hapimag zum Rückkauf an, bei EBay oder inserieren mit Angabe der vorhandenen Punkte. Weit unter dem Nennwert werden Sie möglicherweise eine Käufer finden.
Woher stammt die Information daß Hapimag die Jahresgebühren einklagt?
Ich habe bisher nach stundenlangem googeln eher den Eindruck bekommen, daß Sie das nicht tun. Kann eine schweizer Firma überhaupt in Deutschland klagen?
Sofern Sie Aktienbesitzer sind, haben Sie mit Hapimag vereinbart, dass schweizerisches Recht anwendbar sei und als Gerichtsstand für alle Ansprüche der Sitz der Gesellschaft ist (Punkt 9.1 der für mich geltenden allg. Bestimmungen - Stand 1989).
Sollten Sie die Jahresgebühren nicht entrichtet haben, könnte Hapimag Ihnen mit einer 2. Mahnung die Einschaltung eines Inkassobüros androhen. Sie sollten die Forderung aber nicht anerkennen, schließlich erbringt Hapimag durch gestoppte Punktezuteilung keine Gegenleistung. Hier wäre ggf. Verrechnung angesagt. Es bleibt Hapimag eigentlich konsequenterweise die Beantragung eines Mahnbescheides gegen Sie.
Gegen diesen erheben Sie Einspruch und verweisen gleichzeitig darauf, dass nach den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen Schweizer Recht anzuwenden ist. Das für Sie zuständige deutsche Gericht wird sich dann wohl für unzuständig erklären.
Hapimag kann Sie dann - wie vereinbart - vor dem Kantonalgericht in Zug verklagen und dann ggf. Ihre Aktien pfänden lassen. Das Gericht wird sich dann aber auch mit dem Wert Ihrer Aktie auseinandersetzen müssen.
Ich vermute aber dass Hapimag jegliche Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten vermeiden wird. Soweit mir bekannt, hat man sich vorher immer verglichen.
Danke für die Tipps! Diese Ideen hatte ich auch schon. Über ebay kann man sie nicht verkaufen, da der Handel mit Wertpapieren untersagt ist. Ein Rückkauf durch Hapimag ist praktisch nicht möglich, da die Wartezeit zur Rücknahme mehr als 10 Jahre beträgt und Hapimag keine Garantie gibt, dass nach der Zeit tatsächlich eine Rücknahme erfolgt. Privatverkauf ist die einzige Möglichkeit, aber auf der Hapimag Handelsbörse werden so viele Aktien angeboten, dass es einem Sechser im Lotto gleicht wenn ausgerechnet meine Aktien verkauft würden. Ich habe mir schon überlegt sie zum Rückkauf anzumelden und während der Wartezeit zu versuchen einen privaten Käufer zu finden. Aber das geht auch nicht, da die Aktien für den privaten Verkauf gesperrt sind wenn sie auf der Warteliste stehen. Das ganze System ist so raffiniert gemacht, dass man praktisch nie wieder rauskommt - extrem unseriös und es ist ein eigentlich ein Wunder, dass es legal ist. -------- Sollte jemand Interesse haben: Ich biete 3 A-Aktien mit vollem Punktekonto an. Der Preis beträgt 1/3 des aktuellen Rücknahmepreis, die Punkte gibts geschenkt. Bei Interesse bitte Mail an buhl@planb-energie.de
Wie man so eine Aktie wieder los wird, wüsste ich auch gerne! Es gibt aber die Möglichkeit einer Kündigung des Wohnrechtes. Damit bin ich zwar die Aktie nicht los, zahle aber auch keine Nebenkosten mehr. Vielleicht biete ich dann die Aktie mal zum Verschenken an. Hapimag hat mich generell sehr enttäuscht!
Hapimag-Aktien sind nicht mal ohne Probleme zu verschenken, denn sie müssen von Hapimag auf den neuen Besitzer überrtragen werden! Natürlich will Hapimag auch dafür Geld sehen. In unserem Fall würde die Übertragung mehr als € 650,00 kosten. Der Betrag setzt sich aus der Übertragungsgebühr und einer "Amortisationsgebühr" zusammen. Als ob sich die Aktien für Hapimag nicht schon zur Genüge amortisiert hätten! Dass man auf das Wohnrecht verzichten kann und damit die Jahresgebühr spart ist richtig. Allerdings sind die Aktien dann gesperrt und können nicht auf einen neuen Besitzer übertragen werden. Es zeigt sich auch hier, dass Hapimag alles unternimmt um einen Aktienverkauf zu verhindern. Ich glaube es ist einfacher bei Scientology auszusteigen als bei Hapimag!
Aktien werden normalerweise an der Börse gehandelt.
Hapimag-Aktien aber nicht!
Bei Hapimag handelt es sich ganz klar um Time-Sharing! Allerdings nimmt Hapimag dieses Wort nicht in den Mund, ja verdrängt es. Doch ein Wohnrecht auf Zeit ist nun mal Time-Sharing. Da kann Hapimag es drehen wie man will.
Wer hat schon Interesse an Wohnpunkten? Alleine die Nebenkosten der Hapimag-Wohnungen sind teurer als eine Ferienwohnung all inclusive auf dem freien Markt. In meiner Not habe ich mal Punkte am Lago Maggiore abgewohnt. Als ich die Nebenkostenabrechnung bekam traf mich fast der Schlag!