Wie kann eine deutsche Staatsbürgerin einen ukrainischen Staatsbürger in Deutschland heiraten?
Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin und meinen Freund ist ukrainische Staatsbürger. Wir wollen in Deutschland heiraten. Und ich bin schon schwanger. Wie kann man das ambesten machen, dass er nach dem heirat in deutschland hier bleiben könnte. Und welche Unterlagen/Pepire braucht er nach Deutschland zu reisen????
3 Antworten
Da gehst Du auf das Standesamt, auf dem ihr heiraten möchtet, die erteilen Dir die Auskunft, welche Unterlagen für euch notwendig sind. Du erfährst dann auch, wass Du alles für Unterlagen für die Familienzusammenführung beizubringen sind.
Hier hab ich noch einen Link, da geht es zwar um Frau aus Osteuropa, das selbe gilt aber auch in Deiner Situation
http://forum.interfriendship.de/eine-osteuropaeische-frau-heiraten/
Hallo, habe deine Frage heute erst gelesen. Ich habe als Deutsche 1999 einen Ukrainer geheiratet. Bitte glaube nicht, dass du es bis zur Geburt eures Kindes schaffst, die Papiere zusammen zu bekommen. Ich habe mich damals im Juni 98 zuerst beim Standesamt erkundigt, welche Papiere wir brauchen. Er benötigte: Geburtsurkunde mit Apostille und Legalisation der zuständigen deutschen Botschaft (sitzen in Kiew), Reisepass mit Einreisevisum (zur Eheschließung), konsularische Ehebedenklichkeitsbescheinigung mit Apostille und Legalisation der Botschaft, Verdienstbescheinigung und sogar (obwohl längst Volljährig) eine Zustimmungserklärung seiner Eltern (notariell), dass sie mit der Heirat in Deutschland einverstanden sind und ihn "gehen" lassen. Und irgendwas war auch noch mit dem Wehrdienstamt. Das alles muss dann noch nach DIN in Deutschland übersetzt und beglaubigt werden. Während er dort die Papiere besorgt, wendest du dich an das Ausländeramt und meldest quasi dein Heiratsanliegen schon mal an. Dann kannst du dort eine Verpflichtungserklärung (Einladung) zur Eheschließung/Familienzusammenführung machen, dann bekommt dein Zukünftiger in Kiew ein Einreisevisum. Jedenfalls dauerte unsere Einreise dann bis Juni 99 (also 1 Jahr)! Das Visum ist (glaube ich) nur 3 Monate gültig, in der Zeit musst er sich anmelden und ihr müsst heiraten. Dann bekommt er bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Ich glaube nicht, dass sich an diesem Prozedere im Laufe der Jahre etwas verändert hat. VIEL GLÜCK und Geduld!
Sicher könnt ihr hier heiraten. Er braucht allerdings eine Geburtsurkunde und eine Übersetzung dafür. und möglicherweise eine Ehefähigkeitszeugnis.
Das beste ist, du fragst mal bei deinem zuständigen standesamt nach, was sie alles dafür haben müssen.