Wie finde ich heraus, ob ein Bike gestohlen ist?
Hallo ihr, eine mir sehr wichtige Frage:
Ich habe selbst schon bei Google nach Antworten gesucht - fand allerdings keine klare, zweifelsfreie Aussage.
Ich möchte mir ein Fahrrad bei ebay-Kleinanzeigen kaufen. Es ist gebraucht, und natürlich weiss ich nicht sicher, ob es nicht gestohlen ist! Ich habe zwar den (angeblichen) Namen und die Adresse des Verkäufers, außerdem die Mailaddy (damit die IP-Adresse) und die Handynummer- dennoch habe ich Angst.
Kann ich anhand der Rahmennummer rausfinden, ob das Bike "heiß" ist? Kann ich zur Polizei gehen, ihnen die Nummer nennen - und sie schauen dann nach, ob das Rad als gestohlen gemeldet wurde?
Was ist, wenn ich es schon gekauft habe? Wenn der Käufer abstreitet, daß er mich kennt. Oder sagt, er hätte es selbst von jemanden gekauft, womöglich, er wisse nicht, wie der Verkäufer hieß?
Ich male mir gerade Horrorszenarien aus. =D..
Schon mal lieben Dank Babsi
7 Antworten
Kaufvertrag schriftlich, Ausweis zeigen lassen - alles gut und schön. Wenn es aber doch Hehlerware ist, wird das Rad beschlagnahmt und dein Geld ist trotzdem weg. Wer weiß, was der Verkäufer noch zu erzählen hat...
Ich sage, es gibt keine entgültige Sicherheit. Lass dir Kassenbeleg/Rechnung zeigen, bei hochwertigen Rädern ist oft ein Fahrradpass dabei, ausgestellt durch den Händler. Also alles vom Rad, was nur der legale Besitzer des Rades haben kann.
Die Rahmennummerabfrage bei der Polizei unter Angabe des Herstellers ist auch eine Möglichkeit, grad in Leipzig haben viele eine Polizeicodierung, die Daten sind bei der Polizei abfragbar.
Wenn der Verkäufer noch einen Kaufvertrag hat, stehst du auf der sicheren Seite.
Oft werden aber Räder aus 2., 3. Hand verkauft.
Du kannst entweder anhand der Rahmennummer bei der Polizei anfragen, um dich abzusichern. Sofern der Verkäufer nichts auf dem Kerbholz hat, wird er nichts dagegen einzuwenden haben.
Andrerseits bitte um einen schriftlichen Kaufvertrag (Name, Adresse, lass dir seinen Ausweis zeigen) , anhand dessen der Verkäufer belangt werden kann, falls er Hehlerware vertickt.
Ich habe zwar den (angeblichen) Namen und die Adresse
Beides kannst Du verifizieren, indem Du Dir einen Ausweis vorlegen lässt.
des Verkäufers, außerdem die Mailaddy (damit die IP-Adresse)
Du hast auf jeden Fall eine IP-Adresse seines Mailservers, die ist jedoch nicht aussagekräftig. Mit etwas Glück hat das Mailprogramm so etwas wie X-Originating-IP-Address in den Header geschrieben. Das ist unter Umständen aber eine private IP-Adresse, mit der Du auch nichts anfangen kannst. Mit noch mehr Glück steht eine öffentliche IP-Adresse drin, die zu einem Zugangsprovider gehört. Sofern der Provider unzulässigerweise eine Vorratsdatenspeicherung durchführt, kannst Du innerhalb einer bestimmten Zeit über den Provider herausfinden, über wessen Anschluss die Mail verschickt wurde. Du siehst: Mit der IP-Adresse gibt es viele Fragezeichen.
Kann ich anhand der Rahmennummer rausfinden, ob das Bike heiss ist?
Nur, wenn das Rad als gestohlen gemeldet wurde und die Rahmennummer korrekt angegeben wurde. Dazu ist auch noch die Beschreibung des Rades nötig, weil Rahmennummern nicht eindeutig sind.
Kann ich zur Polizei gehen, ihnen die Nummer nennen und sie schauen dann nach, ob das Rad gestohlen gemeldet wurde.
Das kannst Du jederzeit machen. Die Polizei sollte Zugriff auf eine bundesweite Datenbank haben.
Was ist, wenn ich es schon gekauft habe?
Im schlimmstenfall stehst Du als Hehler da. Wenn Du das Rad aber im guten Glauben gekauft hast, passiert Dir nichts, außer dass Du das Rad wieder abgeben musst. Dann kannst Du versuchen, Dir das Geld vom Verkäufer wiederzuholen - mit welchem Erfolg auch immer. Die Sache mit dem guten Glauben funktioniert aber nur, wenn es keine Anzeichen für einen Diebstahl gibt und wenn Du einen realistischen Preis gezahlt hast.
Lass Dir doch den Kaufbeleg aushändigen. Die lassen sich zwar auch fälschen, aber mehr kannst Du dann auch nicht mehr machen.
Ach so, schau auch nach, ob das Rad codiert ist. Die Codierung sollte sich am Sattelrohr befinden. Jeglicher Versuch, eine vorhandene Codierung zu entfernen oder unkenntlich zu machen, ist verdächtig - Finger weg. Infos zur Codierung: http://adfc.de/code
Das Risiko trägst du immer, wenn du von privat etwas kaufst. Ein Vertrag hilft das schon etwas weiter. Die Rahmennummer alleine gibt da noch keine Sicherheit, weil unglaublich viele Fahrräder ohne diese Nummer zu Anzeige gebracht werden. Kläre also die Identität des Verkäufers (so richtig mit Personalausweis o.ä.) und mache eine Kaufvertrag. Dann hast du im Zweifelsfalle die Möglichkeit, ihn auf Rückerstattung zu verklagen.
Du kannst/solltest dir die Rahmennummer nennen lassen und dann bei der Polizei nachfragen.