Wie finde ich einen Taxifahrer?
Ich muss einen bestimmten Taxifahrer finden ich habe den Namen aber die Zentrale kann mir da keine Auskunft geben.. Ich muss ihm Geld zahlen da ich betrunken damals im Taxi war und es nicht bezahlt habe.. habe ich eine Anzeige bekommen und will mit ihm persönlich sprechen jedoch kann mir da keiner helfen!! :( Was soll ich tun???
7 Antworten
Geh zu dem Taxistand wo Du eingestiegen bist. Oder dahin, von wo aus das Taxi gerufen wurde. Oder bezahle bei der Taxizentrale.
Wenn du die Zentrale weißt, kannst du das Geld in einen Umschlag stecken und sie bitten, diesen an den Fahrer weiter zu leiten. Kannst ja eine Nachricht dazu legen, vielleicht meldet er sich. Die sind nicht befugt private Daten der Fahrer heraus zu geben.
Wieso das denn, die Forderung besteht ja und ich denke, der Fahrer hat ein gutes Recht darauf, sein Geld zu bekommen.
du kannst noch mal bei der zentrale anrufen,deine nummer hinterlegen und sagen das du dich entschuldigen möchtest, und bitten das dich der fahrer anruft. oder an den taxiständen deiner stadt warten ob er irgendwann kommt. bahnhöfe und flughäfen werden am meisten angefahren,die wahrscheinlichkeit das du ihn dort antriffst ist groß. viel glück
Ist doch egal, die Anzeige wird eh fallen gelassen, wenn du das bezahlen willst. Wirst früher oder später deswegen Post vom Staatsanwalt bekommen, ansonsten setze dich selber mit ihm in Verbindung, und erklär ihm deine Lage, dass du ja bezahlen wolltest. Ansonsten ist doch auch egal. Dafür wird dir auf die Finger geklopft, und du musst dann das Geld bezahlen.
Warum sollte die Anzeige fallengelassen werden? Nur weil bezahlt wurde? Dann raube ich morgen ne Bank aus wenn die wissen das ich das war, dann gebe ich das Geld einfach wieder zurück.
Weil der Streitwert zu gering ist.
Da lohnt eine Gerichtsverhandlung nicht, weil eh keine Strafe bei rum kommt. Das kostet den Steuerzahler dann wieder Tausende von €, und das Ergebnis ist, dass die Fahrt gezahlt werden muss, und vielleicht noch 15€ Strafe. Ich hatte auch schon mehrere Anzeigen, und die wurden alle Fallen gelassen.
Die erste Strafanzeige wird evtl. fallengelassen und teilweise auch wenn es geringfügig ist. Aber dies ist keine Regel. Sie haben ziemlich nette RichterIn, sein sie glücklich. Bei mehreren Anzeigen und keiner Besserung würde ich nichts einstellen. Und die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht. Da es ein Indiz für kriminelle Neigung zeigt. Wir haben schon Fälle in denen ein Kaugummi für 1,50€ geklaut wurde verhandelt, weil 7 Straftaten anhänglich waren. Bloße Geringwertigkeit kommt nicht immer durch. Dafür gibt es das BZR und wenn ich dort oft Einstellung nach § 153 StPO lese, dann verhandle ich auch einen Fall in dem es um 1€ geht, da keine Einsicht vorliegt.
Also muss ich immer 2€ klauen, dann passiert mir nie was. Super.
Das meinte ich auch nicht, aber da er so bemüht war die Sache aus der Welt zu bringen bin ich mal davon ausgegangen, dass es seine erste Anzeige war :)
Bei mir ist es zu Glück noch immer gut gegangen, hihi :D
Weil der Streitwert zu gering ist.
Einen Streitwert gibt es im Strafrecht nicht, da es hier um Delikte geht.
Da lohnt eine Gerichtsverhandlung nicht, weil eh keine Strafe bei rum kommt.
Das ist - so ganz ohne weitere Informationen (Vorgeschichte, Häufigkeit etc.) - eine recht mutige These. Das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) wird mit einer Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Das kostet den Steuerzahler dann wieder Tausende von €, und das Ergebnis ist, dass die Fahrt gezahlt werden muss, und vielleicht noch 15€ Strafe.
Also zunächst mal ist das Bezahlen der Fahrt etwas, das nicht unbedingt im Strafprozess zur Sprache kommt. Da diese Zahlung einen zivilrechtlichen Charakter hat, ist sie entweder völlig raus, oder aber sie müsste im Wege des Adhäsionsverfahrens zum Gegenstand des Strafprozesses werden.
Und die Höhe der Strafe richtet sich nicht nach der erschlichenen Leistung sondern nach der Schwere des Vergehens. Und - mit Verlaub - das kannst du sicher nicht einschätzen. Das kann niemand von uns ;-)
Ich hatte auch schon mehrere Anzeigen, und die wurden alle Fallen gelassen.
Einerseits ist es schon erstaunlich, wie man "mehrere Anzeigen" sammeln kann und sich damit dann auch noch profiliert. Andererseits sind deine Fälle vielleicht nicht unbedingt mit dem hier vergleichbar. Oder du hattest einfach nur unverschämtes Glück. Auch das soll ja vorkommen :-P
Ich glaub das letztere :D
Du hast natürlich Recht, aber in der Regel wird ihm nichts passieren, ich denke das ist eine Aussage die man treffen kann ...
Nein eben nicht. Danke Grinzz für weitere Aufklärung. " aber in der Regel" - in der Regel, so einen Satz ist in der Jurisprudenz fast ein no go. Sonst bräuchte man nur Masken für Straftaten und kann da einen hinsetzen der nie Jura studiert hat. Er guckt einfach ob die Maske passt oder eben nicht.
Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, und das war bis jetzt meine Erfahrung. Vielleicht haben wir hier auch einfach nur nette Staatsanwälte :D
Die dürfen den Namen auch nicht einfach rausgeben, aus datenschutzrechtlichen Gründen. Da du eine Anzeige bekommen hast steht dort alles weitere drauf wie du zu verfahren hast.
Nein, erst mal ohne Geld aber mit deiner Telefonnummer.