Wie erwischen die eigentlich Leute beim Filme streamen?

9 Antworten

möglichkeiten gibt es viele ;-)

Zu aller erst einmal werden die Hintermänner dieser Seiten ja mit Nachdruck verfolgt und es werden auch immer wieder entsprechende Seiten "ausgehoben". Dort dürften dann auch die entsprechenden IP Adressen mutprotokolliert zu finden sein.

Zudem gibt es auch noch viele andere denkbare Möglichkeiten, z.B. dass in Zukunft die Provider verpflichtet werden die IP Adressen herauszugeben die bestimmte vorher definierte Server über die DNS Dienste ansteuern etc. Die Wirtschaft wird hier sicherlich auch einiges an Anstrengungen unternehmen dass hier was unternommen wird und dann gegen die Nutzer entsprechend vorgehen

Der Aufruf der Streamseite ist nicht verboten, sondern der Klick, der den Stream startet, ist die Urheberrechtsverletzung um die es hier geht.

Um mal etwas Licht in den Dschungel zu bringen, der EUGH hat in einem Urteil festgestellt, dass die Hardware die ein Holländer auf den Markt gebracht hat, verboten wird, da diese Hardware unter anderem auch illegale Streamseiten abgerufen hat.
In der gleichen Begründung ist dann auch das erste mal festgelegt worden, das dass bloße Gucken eines Streams schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, was bisher nur eine Grauzone war.

Noch ein Wort zur technischen Seite:
Der letzte Kino.to Vorfall hat doch gezeigt, dass die Infos von Innen gekommen sind und damals hat es eine große Abmahn-welle gegeben, bevor die Kiste zugemacht wurde.
Das Zauberwort heißt Logfiles! Hier wird festgehalten, woher (IP) kommt der User und was hat diese IP aufgerufen. Auch aus einem Wust von Daten, kann man einfach die Dinge rausfiltern die man braucht, ein erfahrener Mensch schafft es in großen Log Dateien in ein paar Minuten die ersten Ergebnisse zu ziehen! Schön übersichtlich, so dass es jeder Anwalt versteht.

Da man als "Kunde" nie weiß wie lange diese Logfiles gespeichert werden und wer alles darauf Zugriff hat, sollte man schon eine gewisse Vorsicht an den Tag legen. 

Die Leute die nun meinen, dass Sie über einen Proxy Server sicher sind, lege ich nahe, diesen Link https://browserleaks.com/webrtc aufzurufen und wenn dort nun die eigene IP (nicht die des Proxys) und sogar die lokale IP dort steht, dann steht fest, dass der "anonyme Proxy" so nix taugt. In dem Fall einfach mal webrtc Googeln.

Zuletzt spielt der Provider auch noch eine Rolle.
Denn die IP sagt ja noch nichts über  die Herkunft aus. Wohl aber über den Provider. Derjenige muss nun an den Provider herantreten, übergibt die IP mit einem Zeitstempel und bekommt einen Namen mit Adresse zurück.
Aber auch nur, wenn zwischen der Auswertung der Logdateien und der Abfrage der Anschrift noch nicht zuviel Zeit vergangen ist. Denn auch Provider speichern diese Daten nur eine gewisse Zeit.

Anbei noch einige Links und Quellen zu dem Thema.

 

Quellen:
http://www.urheberrecht.de/streaming/
https://netzpolitik.org/2017/eugh-urteil-verkauf-von-streaming-geraeten-kann-urheberrecht-verletzen/
https://www.netzwelt.de/news/91086-ip-speicherfristen-lange-speichern-anbieter.html

https://youtube.com/watch?v=VoHbN_i6p0o

Etter  11.05.2017, 18:24

"damals hat es eine große Abmahn-welle gegeben, bevor die Kiste zugemacht wurde."

Gegen Streamer? Wäre mir neu. Quelle?

crunsch  11.05.2017, 21:10
@Etter

Stimmt mein Fehler unsauber ausgedrückt, damals ging es gegen die Downloader und vor allen gegen die User die Filme hochgeladen bzw. besorgt haben. Streamen war zu dem Zeitpunkt Grauzone was sogar durch das EuGH durch ein Urteil bestätigt wurde.

die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache erlaubt ist und keine urheberrechtswidrige Handlung darstellt

"Fast jeder hat schonmal irgendeinen Film oder Serie über zB. Streamcloud gestreamt."

Fast.

"Jetzt gibt es ja neue Gesetze,"

Nein gibt es nicht ! Das ist kein Gesetz !

"Und vor allen werden die Filmdateien ja nur im RAM abgelegt"

Nur teilweise. Es gibt eben noch die Abspeicherung im Cache auf DDR Festplatte !

Theoretisch werden alle Adressen abgespeichert. Praktisch kommt dort keiner hinterher.

Der Stream ist nichts anderes als herunterladen ... nur das die Daten (meistens) nicht vom RAM auf die Festplatte geschrieben werden. Neue Gesetze gibt es nicht, es ist "nur" ein Gerichtsurteil.

Davon abgesehen ist es in der Praxis sowieso egal, erstens weil diese erst mal an deine IP kommen müssen, welche nur die Streaminganbieter haben und zweitens gibt es niemanden der an einer Verfolgung Interesse hat, weil einfach die "Lizenzgebühren" welche die Rechteinhaber verlangen können im Gegensatz zum Upload lächerlich gering sind.