Wie definiert sich "offenes Feuer"? Was wäre ein "geschlossenes Feuer"? Ist ein Lotusgrill offenes oder geschlossenes Feuer?
Oft ist "offenes" Feuer verboten. Z.B. Campingplätzen. Ein Lotusgrill gibt die Möglichkeit, auf Holzkohle zu grillen und ist eigentlich kein offenes Feuer. Oder doch?
6 Antworten
Hallo,
problematischer als offenes Feuer ist der Funkenflug oder mögliche Funkenflug. Möglichen Funkenflug hast Du bei jedem Holzkohlegrill, nicht aber bei einem Gasgrill. Selbstverständlich gilt ein möglicher Funkenflug auch für jedes Lagerfeuer und jede Feuerstelle, die nicht komplett geschlossen ist.
Deswegen ist ein Holzkohlegrill immer problematisch. Viele Campingplätze liegen am oder im Wald. Im Sommer, bei trockenem Wetter ist dann schon Mal Grillen komplett verboten, es sei denn man verfügt über einen Gasgrill.
Gruß, RayAnderson 😏
Ich würde die Trennlinie zwischem sichtbarem und nicht sichtbarem Feuer machen ...fraglich ob dies der Campingplatzbetreiber ebenso sieht, wie er den "Lotusgrill" betrachtet.
Auch, wie er mit "Grillgeruch" auf dem Campingplatz umgeht ... also ob weitere Campingplatzbenutzer evtl ohne Rücksprache einen Grill benutzen (der evtl mit Funkenflug oder Brandfleck unerwünschte Nebeneffekte bietet)
Das solltest du beim Platzbetreiber erfragen. Es nützt dir nichts, wenn du dir dort deshalb Ärger einhandelst, dir ein Gericht nach zwei Jahren aber evtl. Recht gibt.
So wie der Grill aussieht, handelt es sich dabei um eine geschlossene Brennkammer, allerdings kann das in letzer Instanz nur ein Gericht entscheiden und ein entsprechendes Urteil ist mir aktuell nicht bekannt. Daher kann ich die Sache hier auch nicht abschließend beantworten.
D.h. du sollest das bei der jeweilig zuständigen Stelle im Vorfeld abklären oder das Risiko eingehen, den Grill zu betreiben. Besagtes Risiko hängt natürlich auch davon ab, wo und wann du ihn betreiben willst und evtl. auch von den Begleitumständen.
Da müsstest Du vorab mal zur Stadtverwaltung gehen und anfragen, ob Du z.B. im Stadtpark grundlegend grillen dürftest . ( egal mit welchem Holzkohlegrill )
Erst wenn man behördenseitig sagt : "prinzipiell schon....ABER .... ", dann lohnt sich eine genauere Beschreibung Deines Grills.
Bei grundsätzlicher Untersagung kannst Du es hingegen von vornherein knicken mit Grillen im öffentlichen Bereich.
Strom wirst Du vermutlich nicht im Rucksack haben...
Ich denke der Fragesteller möchte auf etwas anderes hinaus. Und zwar auf das Verbot eines "offenen Feuers" - das steht noch über der Benutzung eines Grills. In der Regel geht der Gesetzgeber davon aus, das dort wo offenes Feuer verrboten ist, auch nicht gegrillt wird. Grillen in weiten Teilen des öffentlichen Raumes also nicht explizit verboten ist.
Und genau DA greifen ja teilweise die regional ausformulierten Ortssatzungen, wenn DIESE auch nich immer wirklich vollständig verständlich ausformulirt sein KÖNNTEN.
Daher ja mein Rat, solche Fragen vorab besser beim Vermieter oder im Rathaus / bei der Stadtverwaltung zu stellen.
In letzterem Detail stecken in der Formulierung auch nur Menschen dahinter...so wie hier manche Antwort ja zwar prinzipiell richtig, aber nicht richtig verstanden worden sein könnte.
"Offenes Feuer" bezieht sich hier vor allem auf Feuerstätten, bei denen die Flammen offen sichtbar und gegen äussere Einflüsse ungeschützt lodern. ( möglicher Funkenflug und Rauchentwicklung )
Beim "Lotusgrill" ist das nun so eine Sache, weil Du auch hier die Holzkohlen ja erst mal anzünden musst.
Daher im Zweifelsfall vorab mit dem Besitzer / Eigentümer der Fläche wo Du grillen möchtest abklären, ob Du den besagten Grill dort benutzen darfst. Rauchärmer und geschützter als konventionelle Holzkohlengrills ist er ja allemal, da hier die Holzkohle in einer gekapselten Kartusche gehalten wird und zudem kein Gargut direkt über den glühenden Kohlen liegt. Also kann auch kein Fleischsaft oder Fett in die glühenden Kohlen tropfen und für erhebliche Rauchbildung sorgen.
Offenes Feuer ist per Definition ein Feuer welches nach ALLEN SEITEN offen ist. Demnach ist ein Lagerfeuer ein offenes Feuer, das gleiche Holz in einer Schale wiederum kein offenes Feuer. Da beim Grillen die Kohlen/Holz in einer Schale liegen ist es ebenfalls kein offenes Feuer.
Wenn man diese Logik weiterführt ist ein Feuerzeug ebenfalls kein offenes Feuer, ein Streichholz dagegen schon.
Der Platzbetreiber hat immer das Hausrecht und kann ja im Zweifel um Abhilfe bitten. Auf dem Campingplatz ist das ja auch unproblematisch, solange alle vernünftig sind.
Wie ist es aber im "öffentlichen" Raum?