Arbeitsverhälnis beenden bzw. kündigen (lassen) um Umschulung finanziert zu bekommen?
Hallo ,
folgendes Problem/Anliegen:
Ich bezog (nicht lang) ALG 1, war deswegen zur Überbrückung kurzweilig in einer beruflichen Bildungsmaßnahme & bin seit kurzem in einen Arbeitverhältnis.
Dieses Arbeitaverhältnis möchte ich aber zeitnah wieder beenden/beenden lassen.
Ich habe erst im Nachhinein vom AG durch den "Dauerschichtplan" in Erfahrung bringen können, dass ich Zeitlich "sehr sehr" eingeschränkt bin, da der ÖPNV zu ziemlich ungünstigen Zeiten fährt und ich durch die Arbeit wieder Gesundheitliche Probleme mit meinem Sprunggelenk bekomme.
- Bestenfalls Kündigung durch AG
• meine Kündigungsfrist = 14 Tage ,da 6 Monate Probezeit, Vertrag = befristet
Problem :
Wenn ICH kündige KANN es (höchstwahrscheinlich) eine Sazialleistungssperre von mind.12 Wochen/3 Monaten geben.
-> Heißt KEIN Geld, ich bräuchte ALG 1 etc für Miete & Co. (Erparnisse zum Leben hab ich leider nicht)
Ich ziehe lieber eine Umschulung in Betracht, die durch einen Bildungsgutschein finanziert wird (& und auch das ist eine KANN BESTIMMUNG, denn dazu muss man arbeitslos/-suchend oder arbeitslosgefährdet sein).
Ich hab mich während der Maßnahme schon für diese Unschulung interessiert.Die Anmeldefristen waren zu diesem Zeitpunkt aber schon verstrichen.Also hab ich mich dann auf Jobs beworben um nicht faul zu Hause zu hocken und weil es narürlich auch Pflichtbestandteil der Maßnahme war sich jobmäßig zu bemühen.
Man soll ja auch was tun,was völlig richtig ist !!!
Die nächsten Termine für diese Umschulung sind dieses Jahr zw. Juni & August und wir haben April
Also schon sehr bald !!!
Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen❓
-> Ich pers. würde erstmal kontakt zu meinem ehm. Maßnahmebetreuer aufnehmen, denn die haben 1/2 Jahr Nachbetreuungspflicht. Und er meinte, wenn was ist soll ich mich melden und wir gucken gemeinsam nach einer Lösung.
3 Antworten
Wenn Du ein gutes Gefühl mit dem Betreuer hast, ruf den an und erklär alles so wie hier.
Tipp meinerseits, aus eigener Erfahrung: sag das auch mit den Gesundheitsproblemen..das Amt möchte ja vermeiden, dass Du nachher grad deshalb wieder 'zurückkommst' zu ihnen und womöglich schlechter vermittelbar bist.
Ansonsten noch so was aus eigener Erfahrung: manchmal kommt man auch mit einem ehrlichen Gespräch mit dem AG weiter.
Hatte ich letztes Jahr, da war's zwar umgekehrt, aber trotzdem: ich hatte am 1.5. neu angefangen, es war schnell klar, der will mich vergraulen weil seine Aufträge total im Keller.
War echt unschön, dämliche Psychotricks von ihm und den 4 Kollegen.
Irgendwann hab ich dann gesagt jetzt mal offen und ehrlich: Sie wollen mich loswerden. ICH werde nicht kündigen-also kündigen SIE mich doch bitte, können Sie ja in Probezeit auch ohne Angabe von Gründen- und dann gehen wir hier wie erwachsene Leute auseinander.
IN Deinem Fall würd ich's ähnlich machen: Cheffe, können wir reden..ich hab zunehmend Probleme mit Knöchel ..Schichtplan ist sehr schlecht vereinbar mit Öffis . .. bin ja noch in Probezeit, können Sie mich kündigen? Das hat dann keine Nachteile für Sie und ich könnte einen Bildungsgutschein kriegen
Hört Dich schräg an, aber ich hab echt schon die Erfahrung gemacht, dass man auch mal ganz offen mit Leuten reden kann
Andere Möglichkeit (hust).. wegen Deiner Klonte bist Du wiederholt krank, da wird auch gern fix gekündigt.
Ich denk aber, ich würd mit dem Berater anfangen und deutlich die Sache mit den Knöchel -Beschwerden erwähnen.
Und genau so machst Du es auch: Du wendest Dich an Deinen Ansprechpartner und hörst, was er zu sagen hat und was Deine Möglichkeiten sind.
Rede mal mit deinenm sachbearbeiter beim amt und sage ihn das das zu Extrem mit diesen dauerschichtplan ist um da gut hin oder weg zu kommen und du dan lieber eine umschulung machen willst ! Aber die umschulung gibt es nicht so einfach wen man nicht aus gesundheitlichen gründen Umschulen muss!
Zu den angeblichen umschulungtermnine die gibt es eher nur wen man eine umschulung bei einem träger macht aber da lernt man die praxis nicht!
Wen du eine umschulung machen darfst kannst du dich auchn an firmen wenden wen du dir es zutraust Ab 2ten lehrjahnr zu machen!
mein Ex Sachbearbeiter hilft mir,alles schon geklärt. umschulungungen bekommt man erst nach 4 jahren seiner 1. berufsausbildung.so sagte man mir.man kann sich aber normal als azubi bewerben und ne Ausb. machen